Schutz der Ozonschicht
Die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, ist seit 1.Januar 2010 in Kraft.
Seitdem dürfen diese Stoffe nicht mehr hergestellt, in Verkehr gebracht oder verwendet werden. Zudem regelt es den Umgang mit Produkten, diese Stoffe enthalten. Diese dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Dies gilt für Druckgaspackungen, Kältemittel, Kühlschränke und Reinigungs-, Löse- und Löschmittel. Darüber hinaus dürfen diese Stoffe auch keine Verwendung mehr zur Herstellung von Schaumstoffen, Dämmstoffen oder Montageschäumen finden.
Text der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
In Deutschland wird diese EG-Verordnung ergänzt durch die Chemikalien-Ozonschichtverordnung. Diese Verordnung konkretisiert die Maßnahmen zur Verhinderung des Austritts in die Atmosphäre, die Arten und Durchführung der Rückgewinnung sowie die persönlicher Vorrausetzungen für Tätigkeiten mit solchen Stoffen.
Text der Chemikalien-Ozonschichtverordnung
Auf diese Weise soll ein wirksamer Beitrag zum Schutz der Ozonschicht geleistet werden.