Schutz der Ozonschicht

Die neue Verordnung (EU) 2024/590 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen ist im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und am 11. März 2024 in Kraft getreten. Sie hebt die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 auf. Den Rechtstext finden Sie hier.

Zulassung und Meldung von ozonabbauenden Stoffen in der EU erfolgen im Business Portal der EU-Kommission.

In Deutschland wird diese Verordnung ergänzt durch die Chemikalien-Ozonschichtverordnung. Diese Verordnung konkretisiert die Maßnahmen zur Verhinderung des Austritts in die Atmosphäre, die Arten und Durchführung der Rückgewinnung sowie die persönlicher Vorrausetzungen für Tätigkeiten mit solchen Stoffen.

Text der Chemikalien-Ozonschichtverordnung

Auf diese Weise soll ein wirksamer Beitrag zum Schutz der Ozonschicht geleistet werden.