Einzelfallförderung zur verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz

Einzelfallförderung

Nach § 23 der Landeshaushaltsordnung kann das Land in besonderen Ausnahmefällen Zuwendungen für Maßnahmen gewähren, an denen das Land ein erhebliches Interesse hat, weil sie der Verwirklichung der energiepolitischen Ziele des Landes dienen.
Eine Antragstellung ist hier erst nach Abstimmung und expliziter Aufforderung durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität möglich. 

Einzelfallprüfung. Privathaushalte sind regelmäßig nicht antragsberechtigt.

Das Land Rheinland-Pfalz fördert Maßnahmen von besonderer energiepolitischer Bedeutung. Es handelt sich um Maßnahmen zur verstärkten Nutzung von Umweltwärme und -energie, zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Entwicklung von innovativen Technologien und ihrer beschleunigten Erprobung und Markteinführung. Außerdem wird die Verbreitung von Informationen über solche Technologien sowie die Vernetzung der Akteure gefördert.

Nicht gefördert werden Investitionen in Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz gefördert werden.
 

Eine Antragstellung ist hier erst nach Abstimmung und expliziter Aufforderung durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität möglich. 

Der Antragsteller hat in angemessenem Umfang Eigenmittel und wenn möglich Drittmittel einzusetzen, damit die Projektziele erreicht werden können.
Es werden nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Festbetrags-, Anteils- oder Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.