Verwendete Begriffe und Abkürzungen

39. Bundes-Immissionsschutzverordnung

Die 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz legt Immissionswerte zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und Schwellenwerte für Ozon fest.

Abgasverlust

Anteil der Energie, die über das Abgas aus einer Feuerungsanlage ausgetragen und damit nicht genutzt werden kann.

anthropogene Luftschadstoffe

= vom Menschen verursachte Luftverunreinigungen

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz ist die Grundlage für alle wichtigen Maßnahmen zur Luftreinhaltung. Es wurde im Jahre 1974 erlassen und in der Folgezeit mehrfach überarbeitet. Die Regelungen betreffen vor allem industrielle und gewerbliche Anlagen, die die Umwelt beeinträchtigen können. Sie bedürfen einer besonderen Genehmigung, die nur erteilt wird, wenn z. B. die Emissionen nach dem Stand der Technik begrenzt werden. Daneben enthält das BImSchG aber auch die Grundlagen, um bei Gebäudeheizungen, Lackierereien, Tankstellen usw. Luftreinhaltemaßnahmen zu veranlassen. Neben anlagenbezogenen Festlegungen erlaubt das BImSchG auch, Anforderungen an Stoffe, Erzeugnisse und Geräte zu stellen. Um die Luftqualität in bestimmten, belasteten Gebieten zu verbessern, kann das mit dem BImSchG eingeführte Instrument der Luftreinhaltepläne eingesetzt werden.

Deposition

= Austrag von Schadstoffen aus der Atmosphäre durch natürliches Absinken oder Auswaschen mit Regen, Schnee, Nebel. Schadstoffe gelangen dadurch auf den Boden oder auf Pflanzen. Zur Beschreibung des Niederschlags von Luftverunreinigungen, z.B. von Stäuben und deren Inhaltsstoffen, werden u.a. folgende Einheiten gewählt:
 
• 1 mg/m2*d = 1 Milligramm pro Quadratmeter und Tag
• 1 g/m2*a = 1 Gramm pro Quadratmeter und Jahr
• 1 kg/ha*a  = 1 Kilogramm pro Hektar und Jahr

Emissionen, Immissionen

Emissionen sind die von Anlagen, Haushalten oder Kraftfahrzeugen ausgehenden Luftverunreinigungen. Sie verteilen sich in der Atmosphäre mit dem Wind (Transmission) um dann als Immissionen auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Sachgüter und die Umweltmedien Boden und Wasser einzuwirken. Emission = Ex-Mission = was aus Schornsteinen etc. hinausgeschickt wird; Immission = In-Mission = was insgesamt in die Atmosphäre gelangt (Summe der Emissionen) und auf Menschen etc. einwirkt.

Eutrophierung

= Überfrachtung von Ökosystemen mit Nährstoffen.

FCKW - Fluorchlorkohlenwasserstoffe

Es handelt sich um chemisch stabile, unbrennbare und ungiftige Flüssigkeiten und Flüssiggase, die als Treibgase, Kältemittel, Löse- und Schäummittel eine vielfältige technische Verwendung fanden, bis ihre ozonabbauende Eigenschaft bekannt wurde. Als Ersatzstoffe wurden teilhalogenierte FCKW und chlorfreie FKW (fluorierte Kohlenwasserstoffe) entwickelt. Aber auch diese Ersatzstoffe weisen ökologisch unerwünschte Eigenschaften, z. B. eine hohe Verweilzeit in der Atmosphäre auf.

 

Zur Beurteilung von Immissionsbelastungen werden verschiedene Kenngrößen gebildet:

  • Jahresmittel: Mittelwert aller Messwerte eines Jahres.
    Der Jahresmittelwert kennzeichnet die Dauerbelastung.
  • 98%-Wert: bewertet die Kurzzeiteinwirkung und ist der 98%-Wert der Summenhäufigkeitsverteilung aller Messwerte eines Jahres. Er gibt den Wert an, der von 98% aller gemessenen Einzelwerte unter schritten bzw. erreicht wird.
    Nur 2 % des Messwertkollektivs liegen darüber.
  • Tagesmittel: Mittelwert aller Messwerte eines Tages
  • Achtstundenmittel: Mittelwert über 8 aufeinanderfolgende Stunden
  • Einstundenmittel: Mittelwert über eine Stunde
  • Halbstundenmittel: Einzelmesswert

Konzentrationsangaben

Bei der Angabe von Massenkonzentrationen der Schadstoffe in der Luft werden üblicherweise folgende Einheiten gewählt:


• 1 mg/m3 = 1 Milligramm pro Kubikmeter Luft = 10-3 g/m3
• 1 µg/m3 = 1 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft = 10-6 g/m3
• 1 ng/m3 = 1 Nanogramm pro Kubikmeter Luft = 10-9 g/m3
• 1 pg/m3 = 1 Picogramm pro Kubikmeter Luft = 10-12 g/m3
• 1 fg/m3 = 1 Femtogramm pro Kubikmeter Luft = 10-15 g/m3

Beispiele:

Kohlenmonoxid tritt im Milligrammbereich auf (1-2 mg/m3).

Schwefeldioxid, Stickoxide und viele andere Schadstoffe treten im Mikrogrammbereich auf (10 - 200 µg/m3)

Polyhalogenierte Dioxine und Furane treten im Femtogrammbereich auf (10 - 250 fg/m3).

MJ

 = Megajoule = 1.000.000 Joule

MW

= Megawatt = 1.000 KW = 1.000.000 Watt

PM10

= Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser kleiner 10 µm

PM2,5

= Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser kleiner 2,5 µm