Partner, Preise und Förderungen
Kommunikation und Partizipation sind uns wichtige Anliegen. Wir suchen die Partnerschaft mit den Landnutzern, allen voran der Forst-, Land- und Wasserwirtschaft.
Ebenso führen wir den ständigen Dialog mit den anerkannten Verbänden, den Kammern, dem Beirat für Naturschutz sowie Kommunen und den im Ehrenamt tätigen Menschen.
Die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Sie wurde 1979 als „Stiftung Naturschutz“ gegründet und 1993 in „Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz“ umbenannt. Stiftungsvorsitzende ist die Klimaschutzministerin qua Amt. Die Stiftung finanziert sich unter anderem durch Zuwendungen aus der „Glücksspirale“. Sie fördert Naturschutz- und Artenschutzprojekte sowie die Pflege und Entwicklung von Schutzflächen und die Ausstattung von Umweltbildungszentren, Lehrpfaden, Wanderausstellungen oder Publikationen. Neben der Fördertätigkeit ist die Stiftung auch operativ tätig.
Der Beirat Naturschutz ist gemäß & 28 Landesnaturschutzgesetz ein unabhängiges Beratungsgremium, das sich aus 12 ordentlichen Mitgliedern und 12 Stellvertretungen zusammensetzt, von denen die Hälfte den im Land anerkannten Naturschutzvereinigungen angehören. Gemäß Landesverordnung über die Beiräte Naturschutz vom 06.10. 2019 können die anerkannten Naturschutzvereinigungen, die kommunalen Spitzenverbände, die Industrie- und Handelskammern und die Landwirtschaftskammer der zuständigen Naturschutzbehörde geeignete Vertreterinnen oder Vertreter vorschlagen.
Die Aufgabe der Beiräte besteht darin, die jeweilige Naturschutzbehörde bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen und allgemein das Verständnis für eine nachhaltige Entwicklung von Natur und Landschaft zu fördern. Dabei ist es wichtig, dass in einem Beirat Fachverstand aus dem Naturschutz ebenso wie aus den verschiedenen Bereichen der Gesellschaft vertreten ist, um naturschutzfachlich gute Lösungen zu finden. Hierdurch kann auch eine höhere Akzeptanz für den Naturschutz erreicht werden. Durch § 28 des im Jahr 2015 neugefassten Landesnaturschutzgesetzes wurde die Mitwirkung der Beiräte Naturschutz weiter gestärkt.
Der Beirat Naturschutz im Klimaschutzministerium wird von der Ministerin für die Dauer von fünf Jahren berufen. In der aktuellen Amtsperiode 2020-2025 führt den Vorsitz Frau Cosima Lindemann (NABU). Stellvertretender Vorsitzender ist Herrn Dr. Michael Ochse (POLLICHIA).
Mitglieder im Beirat Naturschutz sind:
• Ralph Gockel (Landwirtschaftskammer)
• Dr. Ingrid Vollmer (Industrie- und Handelskammern)
• Rüdiger Klotz (Landesjagdverband)
• Cosima Lindemann (NABU)
• Dr. Heinz Schlapkohl (BUND)
• Dr. Peter Keller (GNOR)
• Dr. Michael Ochse (POLLICHIA)
• Andreas Grauer (Landes-Aktions-Gemeinschaft Natur und Umwelt)
• Prof. Dr. Stefan Stoll (Hochschulen/Universitäten)
• Sabine Seipp ( Landschaftsarchitekten BDLA)
• Friedrich Freiherr von Hövel (Waldbesitzerverband)
• Dr. Barbara Manthe-Romberg ( Kommunale Spitzenverbände)
Eine wichtige Aufgabe im Naturschutz nehmen die Ehrenamtlichen wahr. Sie unterstützen den Staat in der Erfüllung seines verfassungsrechtlichen Schutzauftrages gemäß Artikel 20a Grundgesetz bzw. Artikel 69 der Verfassung für Rheinland-Pfalz. Deshalb arbeiten wir eng mit den Naturschutzvereinigungen zusammen. Rund 120.000 Mitglieder und Förderer von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen arbeiten vor Ort auch als Multiplikatoren für den Schutz der biologischen Vielfalt. Als anerkannte Verbände gemäß Landesnaturschutzgesetz erhalten sie über die allgemeine Öffentlichkeitsbeteiligung hinausgehende Mitwirkungsrechte sowie Widerspruchs- und Klagerechte.
Leitfaden zur Anerkennung von Vereinigungen
Liste der anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen in Rheinland-Pfalz
Verschiedene Preise und Auszeichnungen helfen uns ehrenamtliches Engagement zu würdigen oder innovative Ideen, die dem Umwelt- und Naturschutz zu Gute kommen, zu belohnen.
Mit der Auszeichnung „Aktion Grün Kommune“ soll dem kommunalen Naturschutz ein stärkeres Gewicht gegeben werden. Es können dabei nur freiwillig erbrachte Maßnahmen Eingang finden in die Bewerbung und Bewertung. Dies können Einzelmaßnahmen sein oder Bestandteile einer lokalen Biodiversitätsstrategie. Alle Kommunen in Rheinland- Pfalz können sich an der Auszeichnung beteiligen.
Unterschiedliche Fördermaßnahmen aus Landesmitteln unterstützen bei der Umsetzung gemeinsamer Ziele und Projekte. Dabei steht der Nutzen für Mensch und Natur im Vordergrund.
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität fördert Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Stipendien zum Arten- und Biotopschutz für Dissertationen, Diplom- und Examensarbeiten.
in Überarbeitung
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität gewährt Zuwendungen zu den Ausgaben für die Schaffung oder Umgestaltung von Gemeinschaftsgärten, Schulgärten, Kita-Gärten, Bienengärten und Generationenschulgärten.
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