Partner, Preise und Förderungen

Kommunikation und Partizipation sind uns wichtige Anliegen. Wir suchen die Partnerschaft mit den Landnutzern, allen voran der Forst-, Land- und Wasserwirtschaft.

Ebenso führen wir den ständigen Dialog mit den anerkannten Verbänden, den Kammern, dem Beirat für Naturschutz sowie Kommunen und den im Ehrenamt tätigen Menschen.

Die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Sie wurde 1979 als „Stiftung Naturschutz“ gegründet und 1993 in „Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz“ umbenannt. Stiftungsvorsitzende ist die Klimaschutzministerin qua Amt. Die Stiftung finanziert sich unter anderem durch Zuwendungen aus der „Glücksspirale“. Sie fördert Naturschutz- und Artenschutzprojekte sowie die Pflege und Entwicklung von Schutzflächen und die Ausstattung von Umweltbildungszentren, Lehrpfaden, Wanderausstellungen oder Publikationen. Neben der Fördertätigkeit ist die Stiftung auch operativ tätig.
 

Der Beirat Naturschutz ist gemäß & 28 Landesnaturschutzgesetz ein unabhängiges Beratungsgremium, das sich aus 12 ordentlichen Mitgliedern und 12 Stellvertretungen zusammensetzt, von denen die Hälfte den im Land anerkannten Naturschutzvereinigungen angehören. Gemäß Landesverordnung über die Beiräte Naturschutz vom 06.10. 2019 können die anerkannten Naturschutzvereinigungen, die kommunalen Spitzenverbände, die Industrie- und Handelskammern und die Landwirtschaftskammer der zuständigen Naturschutzbehörde geeignete Vertreterinnen oder Vertreter vorschlagen.

Die Aufgabe der Beiräte besteht darin, die jeweilige Naturschutzbehörde bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen und allgemein das Verständnis für eine nachhaltige Entwicklung von Natur und Landschaft zu fördern. Dabei ist es wichtig, dass in einem Beirat Fachverstand aus dem Naturschutz ebenso wie aus den verschiedenen Bereichen der Gesellschaft vertreten ist, um naturschutzfachlich gute Lösungen zu finden. Hierdurch kann auch eine höhere Akzeptanz für den Naturschutz erreicht werden. Durch § 28 des im Jahr 2015 neugefassten Landesnaturschutzgesetzes wurde die Mitwirkung der Beiräte Naturschutz weiter gestärkt.

Der Naturschutzbeirat im Klimaschutzministerium wird von der Ministerin für die Dauer von fünf Jahren berufen. In der aktuellen Amtsperiode 2020-2025 führt den Vorsitz Frau Cosima Lindemann (NABU). Stellvertretende Vorsitzende ist Frau Sabine Yacoub (BUND). Jan Hendrik Müller (Landwirtschaftskammer) und Peter Keller (GNOR) fungieren als Beisitzer.

Mitglieder im Beirat Naturschutz sind:

•    Jan Hendrik Müller (Landwirtschaftskammer)
•    Steffen Blaga (Industrie- und Handelskammern
•    Rüdiger Klotz (Landesjagdverband)
•    Cosima Lindemann (NABU)
•    Sabine Yacoub (BUND)
•    Dr. Peter Keller (GNOR)
•    Dr. Michael Ochse (POLLICHIA)
•    Andreas Grauer (Landes-Aktions-Gemeinschaft Natur und Umwelt)
•    Prof. Dr. Stefan Stoll (Hochschulen/Universitäten)
•    Sabine Seipp ( Landschaftsarchitekten BDLA)
•    Friedrich Freiherr von Hövel (Waldbesitzerverband)
•    Dr. Barbara Manthe-Romberg ( Kommunale Spitzenverbände)

Eine wichtige Aufgabe im Naturschutz nehmen die Ehrenamtlichen wahr. Sie unterstützen den Staat in der Erfüllung seines verfassungsrechtlichen Schutzauftrages gemäß Artikel 20a Grundgesetz bzw. Artikel 69 der Verfassung für Rheinland-Pfalz. Deshalb arbeiten wir eng mit den Naturschutzvereinigungen zusammen. Rund 120.000 Mitglieder und Förderer von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen arbeiten vor Ort auch als Multiplikatoren für den Schutz der biologischen Vielfalt. Als anerkannte Verbände gemäß Landesnaturschutzgesetz erhalten sie über die allgemeine Öffentlichkeitsbeteiligung hinausgehende Mitwirkungsrechte sowie Widerspruchs- und Klagerechte.

Leitfaden zur Anerkennung von Vereinigungen
Liste der anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen in Rheinland-Pfalz
 

Verschiedene Preise und Auszeichnungen helfen uns ehrenamtliches Engagement zu würdigen oder innovative Ideen, die dem Umwelt- und Naturschutz zu Gute kommen, zu belohnen.

Mit der Auszeichnung „Aktion Grün Kommune“ soll dem kommunalen Naturschutz ein stärkeres Gewicht gegeben werden. Es können dabei nur freiwillig erbrachte Maßnahmen Eingang finden in die Bewerbung und Bewertung. Dies können Einzelmaßnahmen sein oder Bestandteile einer lokalen Biodiversitätsstrategie. Alle Kommunen in Rheinland- Pfalz können sich an der Auszeichnung beteiligen. 

Unterschiedliche Fördermaßnahmen aus Landesmitteln unterstützen bei der Umsetzung gemeinsamer Ziele und Projekte. Dabei steht der Nutzen für Mensch und Natur im Vordergrund.

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität fördert Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Stipendien zum Arten- und Biotopschutz für Dissertationen, Diplom- und Examensarbeiten.


Stipendium „Arten - und Biotopschutz Rheinland-Pfalz“

Öffentliche Ankündigung zu Stipendien im Fachbereich „Arten - und Biotopschutz Rheinland-Pfalz"
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Ernährung und Mobilität Rheinland -Pfalz gewährt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel jährlich einer begrenzten Zahl von „Stipendien im Arten - und Biotopschutz“, eine Förderung einschlägiger Abschlussarbeiten.
Wie bisher können sich alle Studierenden an Hochschulen und Universitäten in Rheinland - Pfalz bewerben, die ökologische Freilanduntersuchungen mit Bedeutung für den rheinlandpfälzischen Arten - und Biotopschutz durchführen. Die mit diesen Stipendien gewährte Förderung erfolgt auch wegen der mit den betreffenden Freilanduntersuchungen verbundenen besonderen finanziellen Belastungen. 

Die Höhe des einzelnen Stipendiums beträgt gemäß den förderfähigen Ausgaben, höchstens 1.500,- €
Die jeweilige Gesamtsumme wird nach Vorlage der Abschlussarbeit (in 2 - facher Ausfertigung) gewährt. Hiervon muss 1 Exemplar auch als CD/DVD oder als schreibgeschützte Pdf-Datei per E-Mail miteingereicht werden.
Zwingend beizufügen ist eine bewertende Stellungnahme des betreuenden Hochschullehrers bzw. der Hochschullehrerin. Das Landesamt für Umwelt Rheinland -Pfalz erhält die Abschlussarbeit zur Dokumentation und zur Auswertung im Rahmen eigener wissenschaftlicher Arbeiten. 

Die schriftliche Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten: 

- Projektbeschreibung inklusive Zeitplan,
- Darlegung/Herleitung des finanziellen Aufwands, 
- Zeugniskopien (Abitur, Zwischenprüfung bzw. Abschluss -/Bachelorzeugnis) und 
- Lebenslauf, 
- Stellungnahme des betreuenden Hochschullehrers bzw. der betreuenden Hochschullehrerin.

Die Unterlagen sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch bis zum 01.07. jeden Jahres (im Jahr 2023 bis zum 01.08.2023) vorzulegen. Sollten mehr Bewerbungen als verteilbare Stipendien eingehen, werden die Stipendien unter Berücksichtigung der finanziellen Belastung, der Bedeutung der Arbeit für den Arten - und Biotopschutz sowie der bisherigen Studienleistungen vergeben.

Bewerbungen sind unmittelbar zu richten an: 

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie
und Mobilität Rheinland-Pfalz 
Abteilung Naturschutz 
Kaiser-Friedrich-Straße 1 
55116 Mainz 

oder elektronisch per E-Mail: Naturschutz(@)rlp.de Stichwort: Stipendium
 

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität gewährt Zuwendungen zu den Ausgaben für die Schaffung oder Umgestaltung von Gemeinschaftsgärten, Schulgärten, Kita-Gärten, Bienengärten und Generationenschulgärten.

Weiter Infos finden sie  hier