Landesverordnung Zuständigkeit nach § 13 b TierSchG

Katze
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Mit derLandesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung und über die Zuständigkeit nach § 13 b TierSchGv. 02.Juli.2015 (GVBl. S. 171) wurden die Kommunen ermächtigt, durch Rechtsverordnung unter bestimmten Voraussetzungen und nach Ergreifen anderer Maßnahmen im Vorfeld in bestimmten Gebieten zum Schutz freilebender Katzen insbesondere den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken oder zu verbieten sowie eine Kennzeichnung und Registrierung der dort gehaltenen Katzen, die unkontrollierten freien Auslauf haben können, vorzuschreiben.
 

Informationen des Tierschutzbeirates Rheinland-Pfalz

Gemeinsam mit der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz hat der Tierschutzbeirat  im Juli 2014 eine Fragebogenaktion gestartet, um die Leiden und Schäden bei freilebenden Katzen zu dokumentieren.

Weitere Informationen finden Sie unter www.tierschutzbeirat.de "Katzenschutzverordnung".