Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE)

Kühe
Kühe

Die BSE ist eine Erkrankung des zentralen Nervensystems bei erwachsenen Rindern, die langsam voranschreitet und zum Tode führt. Typische klinische Merkmale sind deutliche Verhaltensstörungen; zu Beginn der Erkrankung eine ausgeprägte Ängstlichkeit und Berührungsscheu sowie im weiteren Verlauf motorische Störungen, die auch zu Stürzen und Festliegen führen können.
Übertragen wird die Seuche insbesondere durch die Verfütterung von Tiermehl aus BSE-infizierten Tieren. Darüber hinaus gibt es Hinweise, dass BSE vom infizierten Muttertier auf das Kalb übertragen werden kann. Weitere Übertragungswege wurden nicht gefunden. Im Unterschied zu anderen Tierseuchen wie beispielsweise der Schweinepest wird BSE nach bisherigem Kenntnisstand nicht durch den Kontakt von gesunden mit kranken Tieren übertragen.
Informationen zu weiteren Krankheiten im Zusammenhang mit einer "Spongiformen Enzephalopathie" finden Sie weiter unten.

Der erste Fall von BSE in Rheinland-Pfalz wurde im März 2001 vermerkt. Im Jahr 2006 wurde der bislang letzte, insgesamt vierzehnte Fall von BSE in Rheinland-Pfalz festgestellt.
Seit 1991 werden Rinder, Schafe und Ziegen in Rheinland-Pfalz auf BSE/TSE untersucht; seit Ende 2000 auch in Form von BSE-Schnelltests. Entgegen der vorherigen Handhabung müssen gesund geschlachtete Rinder seit April 2015 nur in begründeten Risikofällen verpflichtend untersucht werden. Weiterhin werden alle verendeten Rinder auf die Seuche untersucht. Zentrale Untersuchungs- und Koordinierungsstelle ist das Landesuntersuchungsamt (LUA) in Koblenz. Bei negativen Ergebnissen kann das Fleisch in den Verkehr gebracht werden.
Bei den in den 90´er Jahren landesweit durchgeführten Überprüfungen von Tiermehl war festgestellt worden, dass in Rheinland-Pfalz kein britisches Tiermehl an Nutztiere wie Rinder, Schweine und Hühner verfüttert worden ist. Das seit dem 02.12.2000 geltende generelle Verfütterungsverbot von Tiermehl ist in Rheinland-Pfalz umgesetzt. Die Verfütterung von Tiermehl an Wiederkäuer ist bereits seit 1994 EU-weit verboten.

Die Seuche ist nach bisherigen Erkenntnissen auf den Menschen übertragbar und wird als Ursache für eine Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit angesehen. Eine Übertragung auf den Menschen erfolgt durch den Verzehr des Fleisches infizierter Tiere. Die Erreger treten in infizierten Tieren hauptsächlich im Gehirn und Nervengewebe auf. Seit dem 01. Oktober 2000 wird dieses so genannte Risikomaterial aus Schlachtkörpern von Rindern, Schafen und Ziegen entfernt und in besonderen Anlagen verbrannt.


Bio-Fleisch oder Markenfleisch kann dann als sicherer im Vergleich zu herkömmlichem Rindfleisch angesehen werden, falls keine Tiermehle verfüttert wurden. Fleisch von Bio-Höfen oder Markenfleisch, für das ein Hersteller eine bestimmte Ernährung der Schlachttiere garantiert, zeichnet sich durch eine besondere Transparenz der Produktion und Verarbeitung aus. Ökologisch wirtschaftende Betriebe verzichten im Regelfall auf zugekaufte Futtermittel. Damit entfällt die wichtigste Infektionsquelle. Eine BSE-Freiheit garantiert dies jedoch nicht.

Der BSE-Erreger kann durch Braten, Kochen, Einfrieren oder andere Zubereitungsarten nicht zerstört werden. Die im Haushalt üblichen Gar-, und Zubereitungsverfahren bieten keine Schutzmaßnahmen, da der Erreger nur durch große Hitze und großen Druck zerstört werden kann.
Neben dem Fleisch der Tiere stellt sich die Frage, inwiefern der BSE-Erreger auch durch den Konsum von Milch oder Käse und anderen Milchprodukten übertragbar ist. In Milch wurde noch nie ein BSE-Erreger nachgewiesen. Der Verzehr von Milch und Käse ist daher nach heutigem Kenntnisstand unbedenklich. Joghurt-Produkte dagegen sind nicht ganz ohne Risiko. Sie enthalten oft Gelatine aus Rinderknochen, welche bei infizierten Tieren auch den BSE-Erreger beinhalten können.


Bei Schweinen, Geflügel und Fischen sind BSE-ähnliche Krankheiten bisher nicht bekannt geworden.
 

Sie haben die gesetzlich vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Sollten Sie bei Ihren Tieren Symptome der BSE bzw. TSE feststellen, ziehen Sie bitte in jedem Fall nicht nur Ihren Tierarzt hinzu, sondern informieren umgehend das Veterinäramt der zuständigen Kreisverwaltung. Im positiven BSE-Fall ergreifen die zuständigen Behörden in Rheinland-Pfalz alle erforderlichen Maßnahmen im Bestand und falls notwendig im Schlachthof.

Die bedeutendste Form der Spongiformen Enzephalopathie neben der BSE ist die Scrapie oder Traberkrankheit.

Diese Seuche tritt bei Schafen und Ziegen vereinzelt auf und hat ähnliche Symptome wie bei BSE. Bisher wurden in Rheinland-Pfalz seit 2004 insgesamt 13 Fälle von Scrapie nachgewiesen (Stand: 30.08.2021), der letzte amtliche Nachweis wurde im März 2021 festgestellt.

Untersucht werden alle gesund geschlachteten und eine Stichprobe der verendeten Schafe und Ziegen im Alter über 18 Monaten.
Neben den oben genannten Varianten können vergleichbare Krankheiten auftreten:

  • die chronische Auszehrungskrankheit (Chronic Wasting Disease – CWD) bei Hirschartigen;
  • die Transmissible Nerz-Enzephalopathie (Transmissible Mink Enzephalopathie – TME) bei Nerzen;
  • die Feline Spongiforme Enzephalopathie (FSE) bei Katzen.

Untersuchungen auf TSE dienen der Verhütung und Bekämpfung von Transmissiblen Spongiformen Enzephalopathien (TSE).
Diese Untersuchungen erfolgen bei empfänglichen Lebensmittel liefernden Tieren (Rindern, Schafen und Ziegen) nach unionsrechtlichen Vorschriften (Verordnung (EG) Nr. 999/2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien)  und deutschen Rechtsvorschriften  (TSE-Überwachungsverordnung und TSE-Resistenzzuchtverordnung) sowie von bundesweiten jährlichen Programmen.
Insbesondere werden BSE- und TSE-Tests und Genotypisierungen durchgeführt.
Nähere Informationen und Daten zu den Untersuchungen in Deutschland einschließlich Rheinland-Pfalz sind auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft einsehbar.
In Rheinland-Pfalz werden die Untersuchungen vom Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz in Koblenz (ggf. durch beauftragte Labore) und die Maßnahmen sowie Programme von den Verwaltungen der Landkreise im Land Rheinland-Pfalz durchgeführt.