Lärmbelastungen
In Deutschland sind die meisten Bürgerinnen und Bürger durch den Lärm von jenen Straßen und Bahnstrecken belastet, bei deren Bau das Bundes-Immissionsschutzgesetz noch nicht galt. Auch andere Fachgesetze enthalten keine schützenden Grenzwerte oder gleichwertige Bestimmungen.
Schall kann als belästigender und störender Lärm wahrgenommen werden. Lärm stresst. Chronischer Lärm beeinträchtigt mit zunehmender Belastung auch die Gesundheit. Zu den wichtigsten nachgewiesenen Lärmwirkungen im Umweltbereich gehören Schlafstörungen, Leistungsbeeinträchtigungen, körperliche Stressreaktionen und Herz-Kreislauferkrankungen. Negativer Stress ist ein Risikofaktor für ischämische Herzkrankheiten, wie Herzinfarkt und anderen Erkrankungen der Herzkranzgefäße, der häufigsten Todesursache in den Industrienationen. Die OECD gab bereits 1986 einen Schwellenwert von 65 dB(A) für die Lärmbelastung am Tag an, über dem Geräuschpegel zu unnatürlichen Verhaltensmustern führen, die symptomatisch für lärmbedingte ernsthafte Schädigungen sind.
Um zu vermeiden, dass normale Aktivitäten deutlich beeinträchtigt werden, hat die WHO 1996 in den „Guidelines for Community Noise“, die derzeit aktualisiert werden, einen Richtwert für den durchschnittlichen Außengeräuschpegel von 55 dB(A) bei Tag vorgeschlagen. Dabei hat die WHO darauf hingewiesen, dass zur Beschreibung der Lärmsituation der konventionelle energetische Mittelwert zumeist nicht ausreicht und es auch wichtig ist, die Höhe und Anzahl von Lärmereignissen zu betrachten.
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen kommt 2008 zum Ergebnis, dass die Bevölkerung weiterhin unter einer hohen Lärmbelastung leidet, wobei der Straßenverkehr die bedeutendste Belastungsquelle darstellt. Für einen wirksamen Gesundheitsschutz ist es unabdingbar, die Lärmgrenzwerte für Wohnnutzungen flächendeckend kurzfristig tagsüber auf 65 dB(A) und nachts auf 55 dB(A), mittelfristig auf tagsüber 62 dB(A) und nachts auf 52 dB(A) und langfristig auf tagsüber 55 dB(A) und nachts auf 45 dB(A) zu reduzieren.
Das „European Centre for Environment and Health“ der Weltgesundheitsorganisation hat im Auftrag der Europäischen Kommission 2009 den Wissensstand zum Thema Lärm und Schlafstörungen in den „Night Noise Guidelines for Europe“ zusammengetragen und als offizielles WHO Dokument veröffentlicht. Demnach werden schädliche Gesundheitseffekte ab einem Dauerschallpegel von 40 dB(A) (nachts, außen) deutlich messbar. Ab einem Dauerschallpegel von 55 dB(A) (nachts, außen) wird die Situation zunehmend als gefährlich für die Gesundheit der Bevölkerung angesehen.
Informationen des Umweltbundesamtes: Night Noise Guideline als offizielles WHO-Dokument
Das Regionalbüro für Europa der WHO hat 2011 den Bericht „Krankheitslast durch Umweltlärm – Quantifizierung des Verlustes an gesunden Lebensjahren in Europa (Burden of Disease from Environmental Noise – Quantification of Healthy Life Years Lost in Europe) veröffentlicht. Unter konservativen Annahmen wird darin geschätzt, dass durch Umweltlärm in der europäischen Union und weiteren westeuropäischen Ländern 61.000 gesunde Lebensjahre aufgrund von ischämischen Herzkrankheiten verloren gehen („DALYs lost“), 903.000 Jahre aufgrund von Schlafstörungen, 45.000 Jahre aufgrund von kognitiven Beeinträchtigungen bei Kindern, 22.000 Jahre aufgrund von Tinnitus und 587.000 Jahre aufgrund von erheblicher Belästigung. Insgesamt gehen somit jährlich mindestens eine Million gesunde Lebensjahre in West-Europa durch Umweltlärm verloren.
Information des Umweltbundesamtes: Krankheitslast durch Umweltlärm - Quantifizierung des Verlustes an gesunden Lebensjahren in Europa
Die NORAH-Studie (Noise-Related Annoyance, Cognition and Health) zur Wirkung von Luft-, Straßen- und Schienenverkehr wurde im Rhein-Main Gebiet im Umfeld des Flughafens Frankfurt am Main, mit einigen Studienteilen ebenso in der Umgebung der Flughäfen Berlin-Brandenburg, Köln/Bonn und Stuttgart durchgeführt. Im Ergebnis bestätigt und erhärtet NORAH die bisherige Studienlage in wesentlichen Punkten, wonach chronischer Lärm vom Luft-, Straßen- und Schienenverkehr die Gesundheit in der betroffenen Bevölkerung gefährdet.
In der NORAH Studie sind in fünf Teilstudien von der WHO genannte Auswirkungen von Flug-, Straßen- und Schienenverkehrslärm untersucht worden:
1. Belästigung und Beeinträchtigung der Lebensqualität
2. Krankheitsrisiken
3. Auswirkungen auf den Schlaf
4. Auswirkungen auf den Blutdruck
5. Auswirkungen auf die kognitive Leistungsfähigkeit und die Lebensqualität von Kindern
Nach vorläufiger Bewertung einige Ergebnisse im Einzelnen:
1. Belästigung und Beeinträchtigung der Lebensqualität
Bei gleichem mittlerem Lärmpegel belästigt Fluglärm die Menschen weitaus stärker als Straßen- oder Schienenverkehrslärm. Der sogenannte Fluglärmmalus beträgt demnach etwa 20 Dezibel. Das bedeutet, dass Fluglärm die Menschen so stark stört und belästigt wie Bahn- oder Straßenverkehrslärm mit etwa 100-fach höherer Intensität. Der inzwischen durch den Gesetzgeber abgeschaffte Schienenbonus betrug zum Vergleich 5 Dezibel. An allen untersuchten Flughäfen lag die Belästigung auch deutlich über den noch auf älteren Studien beruhenden EU-Standardkurven, die in mehreren nationalen und europäischen Lärmrichtlinien derzeit noch verwendet werden. Auch im Zusammenwirken mit Bahn- oder Straßenverkehrslärm hat Fluglärm den dominierenden Einfluss auf die Belästigung. Würden nur die physikalisch messbaren Schallpegel aus zwei Verkehrslärmarten addiert, besteht die Gefahr, dass die Belästigung durch den kombinierten Lärm unterschätzt wird.
2. Krankheitsrisiken
Für alle drei untersuchten Verkehrslärmarten besteht ein Zusammenhang mit dem Auftreten eines Herzinfarktes, eines Schlaganfalls, einer Herzinsuffizienz (Herzschwäche) und einer Depression. Hinsichtlich Brustkrebs sind sichere Schlussfolgerungen derzeit nicht möglich. Bei der Auswertung der Krankenkassendaten von rund einer Million Menschen wurden Krankheiten untersucht, die in Deutschland weit verbreitet sind. Die Auswirkung von Lärm auf Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes wurde nicht untersucht.
3. Auswirkungen auf den Schlaf
Die Wahrscheinlichkeit, bei einem Überflug aufzuwachen, ist im Rhein-Main Gebiet gleichgeblieben und unabhängig von der Einführung der nächtlichen Kernruhezeit von 23 bis 5 Uhr im Jahr 2011. Aufgrund der geringeren Anzahl nächtlicher Überflüge wachten die Anwohner des Flughafens im Jahr 2012 weniger auf als im Jahr 2011. Diese objektiv gemessene Verringerung der Aufwachreaktionen spiegelt sich jedoch nicht in den persönlichen Bewertungen der Teilnehmer wieder. Diese gaben von 2011 bis 2013 leicht zunehmend an, tagsüber müde und schläfrig zu sein – unabhängig von der Fluglärmbelastung. Aus den Daten konnten die Wissenschaftler für diesen Effekt bisher keine Erklärung aus Faktoren ableiten, die die Studie untersucht hat. Häufiger hingegen wachten in 2012 solche Teilnehmer durch Überflüge auf, die später ins Bett gingen und dadurch in ihrer Schlafzeit mehr vom Flugverkehr nach 5 Uhr mitbekamen.
4. Auswirkungen auf den Blutdruck
Die Studie konnte nicht statistisch sicher bestätigen, dass Verkehrslärm den Blutdruck chronisch erhöht. Dieses Ergebnis widerspricht teilweise Hinweisen aus früheren Studien, ist insgesamt jedoch mit dem Stand eines Großteils der bisherigen Forschung vergleichbar. Es ergaben sich allerdings Hinweise auf besonders empfindliche Personengruppen.
5. Auswirkungen auf die kognitive Leistungsfähigkeit und die Lebensqualität von Kindern
In stark von Fluglärm belasteten Gebieten lernen Grundschulkinder langsamer lesen als Kinder in ruhigen Lagen: Eine Lärmzunahme von 10 Dezibel verzögert das Lesenlernen um einen Monat.
Hinsichtlich der Berichterstattung durch die Bundesregierung zum Fluglärmschutzgesetz spätestens 2017 regten Wissenschaftler bei der Vorstellung der Ergebnisse auf der 3. Internationalen Konferenz aktiver Schallschutz am 13./14. November 2015 in Frankfurt an, die Berechnung der Nachtschutzzone durch geeignete Berücksichtigung von Höhe und Anzahl von Lärmereignissen stärker an Aufwachreaktionen auszurichten. Entsprechendes gelte auch für den Schutz der Nachtruhe beim Bahnlärm.
Weitere Informationen und Ergebnisse zur Studie sind mit Beteiligung der Wissenschaftler in der Reihe „NORAH Wissen“ veröffentlicht.
Lärmbelästigung und Schlafgestörtheit in der Bevölkerung in Rheinland-Pfalz 2025
Lärm führt zu Belästigungen, kann den Schlaf stören und krank machen. In den verschiedenen Regionen unseres Landes spielen dabei unterschiedliche Lärmarten eine Rolle. Um herauszufinden, welche Lärmarten die Einwohnerinnen und Einwohner in Rheinland-Pfalz am meisten stören, hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität das Hagener Zentrum für angewandte Psychologie, Umwelt- und Sozialforschung (ZEUS GmbH) damit beauftragt, zwischen Mai und Juli 2025 eine landesweite repräsentative Befragung zur Lärmbelästigung und zu lärmbedingten Schlafstörungen durchzuführen. Eine Besonderheit im Vergleich zur deutschlandweiten Umweltbewusstseinsstudie des Umweltbundesamt ist, dass erstmals neben der Lärmbelästigung auch die lärmbedingte Schlafgestörtheit sowie Untergruppen der Hauptlärmquellen (z.B. Lärm durch PKW, LKW, Busse, Motorräder, zivile und Militärflugzeuge und Luftwärmepumpen) berücksichtigt wurden.
Von den 10.000 zufällig ausgewählten und angeschriebenen Personen konnten 2.155 Fragebögen ausgewertet werden. Die Ergebnisse zeigen, dass 75 % der Befragten in Rheinland-Pfalz durch Lärm belästigt sind, 16 % sind hoch belästigt. Straßenverkehr (65 %), Nachbarschaft (54 %) und Fluglärm (44 %) stellen die Hauptlärmquellen dar. Im Straßenverkehr sind die meisten Menschen von Lärm durch PKW und Motorräder belästigt (65 % und 64 %), wobei die meisten Menschen durch Motorradlärm hochbelästigt sind (19 %).
Von Fluglärm sind insgesamt 44 % der Bevölkerung belästigt und 8 % hochbelästigt. Im Bereich der TRA Lauter und der Luftwaffenstützpunkte Spangdahlem und Büchel sind besonders viele Menschen von militärischem Fluglärm hochbelästigt (zwischen 39 % in Kaiserslautern bis 10% im Landkreis Birkenfeld). Hochbelästigt von zivilem Fluglärm sind hingegen vor allem Menschen in Mainz (25 %) und im Landkreis Mainz-Bingen (23 %). Die Ergebnisse zeigen auch, dass Lärm von Windenergieanlagen (8 % belästigt; darunter 1,4 % hochbelästigt) und Luftwärmepumpen (11 % belästigt; darunter 1 % hochbelästigt) eine eher untergeordnete Rolle spielt. Die Ergebnisse zur Schlafgestörtheit verhalten sich analog zu denen der Lärmbelästigung, bewegen sich jedoch auf einem niedrigeren Niveau.
Zudem konnten Unterschiede in der Lärmbelästigung und Schlafstörung zwischen Stadt und Land, Mietern und Eigenheimbesitzenden sowie hinsichtlich des Alters festgestellt werden. In Städten stellt Lärm aus dem Straßen- und Schienenverkehr sowie der Industrie die Hauptlärmquellen für Belästigung und Schlafgestörtheit dar, wohingegen in den ländlichen Gebieten Lärm aus der Landwirtschaft und dem Militärflugverkehr im Vordergrund steht. Mieterinnen und Mieter sind durch Straßen- und Schienenverkehrslärm mehr belästigt und schlafgestört als Eigentümerinnen und Eigentümer. Anders verhält es sich beim Fluglärm. Hier sind Eigentümerinnen und Eigentümer mehr belästigt und schlafgestört als Mieterinnen und Mieter. In Bezug zum Alter sind jüngere Menschen durch die meisten betrachteten Lärmquellen mehr belästigt und schlafgestört als Menschen über 75 Jahren.
Die Ergebnisse der Befragung werden auch den Städten, Landkreisen und Gemeinden zur Verfügung gestellt. Hierdurch können die Kommunen besser beurteilen, welche Lärmarten in ihrer Region die größten Belästigungen verursachen. Beispielsweise fühlten sich in bestimmten Gebieten wie der Stadt Frankenthal oder dem Landkreis Cochem-Zell die Menschen besonders stark durch Motorradlärm belästigt, während in anderen Regionen wie dem Rhein-Hunsrück-Kreis oder Zweibrücken nur wenige Menschen von Motorradlärm gestört werden. Auch für viele andere Lärmarten wie Flugverkehrslärm oder Lärm aus der Landwirtschaft finden sich erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Regionen in Rheinland-Pfalz. Solche Daten liegen mit dieser Befragung nun erstmals für alle Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz vor. Die Berücksichtigung der Ergebnisse ermöglicht es den Kommunen auch zu beurteilen, welche Lärmarten bei der Lärmminderungsplanung bevorzugt berücksichtigt werden sollten, soweit deren Bekämpfung in ihrem Einflussbereich liegt.
Den Abschlussbericht zur Befragung finden Sie hier.