Abfallrecht

Recht der Kreislaufwirtschaft

Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom 24. Februar 2012 die EG-Abfallrahmenrichtlinie umgesetzt.

Das KrWG will die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und zum Schutz von Mensch und Umwelt im Einklang mit einer 5-stufigen Abfallhierarchie sicherstellen. Dazu werden die entsprechenden Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen und der Entsorgungsträger geregelt. Das Gesetz befasst sich ferner u. a. mit der Produktverantwortung, der Zulassung von Deponien und der abfallrechtlichen Überwachung. Zur Konkretisierung der gesetzlichen Grundsätze und Pflichten sind eine Vielzahl von Verordnungen der Bundesregierung erlassen worden.

Die Abfallverbringung zwischen den Mitgliedsstaaten der EU und in Drittländer wird durch die EG-Abfallverbringungsverordnung geregelt, die in der Bundesrepublik wie in den anderen Mitgliedsstaaten unmittelbar geltendes Recht ist. Ergänzende nationale Bestimmungen sind im Abfallverbringungsgesetz des Bundes enthalten.

Landesrechtliche Bestimmungen sind nur dort zulässig, wo internationales oder nationales Recht keine abschließenden Regelungen treffen. Das Landeskreislaufwirtschaftsgesetz enthält deshalb zum einen organisatorische Regelungen zur kommunalen Abfallwirtschaft, die auch die Implementierung eines kommunalen Stoffstrommanagements einschließt. Der Gesetzgebungskompetenz des Landes unterliegt ferner die abfallwirtschaftlich bedeutsame Verpflichtung zur Andienung von Sonderabfällen (vgl. § 8 ff. LKrWG). Neben dem Landesgesetz sind mehrere Landesverordnungen zur Umsetzung von Bundes- wie Landesrecht erlassen worden.

Hinweise des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zur Kreislaufwirtschaft finden Sie unter: BMUV - Kreislaufwirtschaft 

Kontakt

Abteilung Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz
Referat Recht der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes

Wenke Wollschläger
Kaiser-Friedrich-Str. 1
55116 Mainz
Telefon: 06131 16-2317
Fax: 06131 16-4646
E-Mail  

  • Richtlinie 2019/904/EU des Euorpäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
  • Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie)
  • Verordnung Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen
  • Richtlinie 2000/53/EGdes Europäischen Parlaments und des Rates über Altfahrzeuge
  • Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE)
  • Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten(RoHS)
  • Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Ratesüber Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren
  • Richtlinie 2013/2/EU der Komission vom 7. Februar 2013 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle
  • Richtlinie  (94/62/EG) des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle
  • Richtlinie 1999/31/EG des Rates über Abfalldeponien

Gesetze:

Rechtsverordnungen, Richtlinien und technische Anleitungen:

  • Verordnung über Altöl (Altölverordnung - AltölV)
  • Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung - AbfBeauftrV)
  • Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
  • Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung - AltholzV)
  • Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV)
  • Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  • Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
  •  Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (AbfAEV)
  • Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV)
  • Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Verordnung - AltfahrzeugV)
  • Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung - AbfKlärV)
  • Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (Bioabfallverordnung - BioAbfV

Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG)

Vom 22. November 2013 (GVBl. 2013, 459), in Kraft getreten am 01.01.2014

Landeskreislaufwirtschaftsgesetz
 

Landesausführungsgesetz zum Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen (BinSchAbfÜbkAG RP)

Vom 19. Dezember 2018 (GVBl. 2018, 469), in Kraft getreten am 28.12.2018

Landesausführungsgesetz zum Binnenschiffahrt-Abfallübereinkommen

 

Rechtsverordnungen

(Link zum Landesrecht)


Verwaltungsvorschriften zum Kreislaufwirtschaftsrecht

  • Förderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes (Förderungsgrundsätze - Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz), Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung vom 1. Dezember 2015 (MinBl. S. 362)
  • Förderung von Betriebsberatungen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz, Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität vom 07. März 2023 (MinBl. S. 38)

Oberste Abfallbehörde ist das für die Abfallwirtschaft zuständige Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.

Obere Abfallbehörde sind die Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd. Die obere Abfallbehörde ist für den Vollzug des Abfallrechts zuständig, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Untere Abfallbehörde sind die Kreisverwaltungen, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltungen.

Das Landesamt für Umwelt wirkt als Fachbehörde mit und bildet das Kompetenzzentrum für Stoffstrommanagement.
 
Die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz (SAM) ist zentraler Ansprechpartner aller Erzeuger und Entsorger von Sonderabfällen in Rheinland-Pfalz. Unter Fachaufsicht des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität organisiert sie die Sonderabfallentsorgung, prüft die Nachweisführung bei gefährlichen Abfällen und kontrolliert grenzüberschreitende Abfallverbringungen.

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) für die Abfälle aus Haushaltungen und für Beseitigungsabfälle. Sie erfüllen ihre Entsorgungsaufgaben in kommunaler Selbstverwaltung. Sie sollen zur Erfüllung ihrer Aufgaben miteinander und mit privaten Dritten kooperieren.

DatumBezeichnungDokumente
22.04.2024Vorläufige Vollzugshilfe zur Umsetzung der ErsatzbaustoffV in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)Vorläufige Vollzugshilfe Einstufung feste Gemische als nicht wassergefährdend (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 AwSV)
11.12.2023Anforderungen zum Ende der Abfalleigenschaft von mineralischen Ersatzbaustoffen gemäß § 5 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) nach Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)Anforderungen zum Ende der Abfalleigenschaft von mineralischen Ersatzbaustoffen
28.11.2023Positionspapier MWVLW-MKUEM: Zukünftige Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch in Rheinland-Pfalz

Anschreiben Positionspapier des MWVLW und MKUEM

Positionspapier des MWVLW und MKUEM

23.10.2023LAGA Information „Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung - Version 2“Rundschreiben LAGA Information „Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung - Version 2“
16.10.2023LAGA-Mitteilung 39 - Vollzugshilfe zur Umsetzung der KlärschlammverordnungSchreiben des Klimaschutzministeriums vom 16.10.2023
13.09.2023Einstufung von Lithiumbatterien und -akkumulatoren nach der Abfallverzeichnisverordnung (AVV)Rundschreiben Li-Batterien vom 13.09.2023
07.09.2023Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur getrennten Sammlung von Textilabfällen gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)Rundschreiben Alttextilien vom 07.09.2023
09.08.2023Zuständigkeiten im Rahmen der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) in Rheinland-PfalzRundschreiben Zuständigkeitsregelungen EBV
01.05.2023Merkblatt über die Verwertung von Grüngut über Sammelstellen nach den Vorgaben der Bioabfallverordnung

Hintergrundpapier über die Verwertung von Grüngut
Merkblatt 2023


Hintergrundpapier 2023
26.01.2023Richtlinie zur Analyse von Restabfall in Rheinland-Pfalz nach dem
Stand der Technik 2022
Sortierrichtlinie-RP
25.01.2023In-Kraft-Treten der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) zum 01.08.2023 Übergangsregelungen vom 01.01.2023 bis zum 01.08.2023 für Rheinland-PfalzSchreiben des Klimaschutzministeriums vom 25.01.2023
06.08.2020Ende der Abfalleigenschaft von mineralischen Ersatzbaustoffen nach § 5 KrWGSchreiben des Umweltministeriums vom 14.02.2020
14.01.2020

Getrennte Erfassung von Bioabfällen
(Dieses Rundschreiben nimmt inhaltlich das in gleicher Sache ergangene Rundschreiben vom 11. November i.d.F. vom 4. Dezember 2014 auf und erweitert es durch weitere Hinweise. Das frühere Rundschreiben ist damit erledigt.)

Merkblatt des Umweltministeriums vom 14.01.2020
16.07.2019Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer GefährlichkeitSchreiben des Umweltministeriums vom 16.07.2019
22.01.2019Landesausführungsgesetz zum Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen und Änderungen im Landeskreislaufwirtschaftsrecht

Schreiben des Umweltministeriums vom 13.12.2018

CDNI-Begriffsbestimmungen

07.07.2017Vollzug der neuen AbfallbeauftragtenverordnungSchreiben des Umweltministeriums vom 07.07.2017
17.12.2015Änderung des § 12 Abs. 5 des LandeskreislaufwirtschaftsgesetzesGesetzesentwurf der Landesregierung
Juni 2015Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 23
„Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“
LAGA-Asbestmerkblatt 2015
23.07.2015Asbest, Vorsicht GesundheitsgefahrInfoblatt Asbest - LKA 2015
04.12.2014

Getrennte Kompostierung von Bioabfällen und Eigenkompostierung
(Dieses Rundschreiben wurde durch das Rundschreiben vom 14.01.2020 ersetzt.)

Rundschreiben Bioabfälle und Eigenkompostierung
23.01.2014Für die Verwaltungspraxis der Immissionsschutz- behörden des Landes Rheinland-Pfalz bei der Auferlegung von Sicherheitsleistungen zur Sicherstellung der Nachsorgepflichten bei Abfallentsorgungsanlagen

 

Leitfaden Sicherheitsleistungen
07.01.2014Hinweise zum Vollzug der novellierten Bioabfallverordnung (2012); vom MWVLW mit Rundschreiben vom 07.01.2014 zur Vollzugsorientierung eingeführt.

 

Vollzungshinweise zur novellierten Bioabfallverordnung
22.11.2013Hinweise zum Landeskreislaufwirtschaftsgesetz

 

 

Hinweis für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger 

Hinweis für Vollzugsbehörden

04.02.2011Maßnahmen zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Entsorgung von Elektro- und Elektronikschrott

 

Rundschreiben ElektroG
25.02.2010LUWG-Checkliste Probenahme vom 11.12.2009E-Mail vom 25.02.2010

LUWG-Checkliste Probenahme vom 11.12.2009
12.10.2009Schreiben zum Vollzug der Abfallverzeichnisverordnung Belasteter Boden und Bauschutt (ersetzt das Schreiben vom 12.12.2006)MUFV-Schreiben vom 12.10.2009

 

LUWG-Entscheidungshilfe vom 12.10.2009

 

01.04.2008LUWG "Handbuch Entsorgungsplanung für den kommunalen Tief- und Straßenbau in Rheinland-Pfalz", Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz - LUWG, Arbeitskreis Straßenbauabfälle Rheinland-Pfalz

 

Handbuch Entsorgungsplanung
04.02.2008Neue rechtliche Entwicklungen im Bereich der Produktverantwortung und Vollzugshinweise

 

Rundschreiben PV
01.05.2007"Leitfaden für den Umgang mit Boden und ungebundenen/gebundenen Straßenbaustoffen hinsichtlich Verwertung oder Beseitigung" Leitfaden für den Geschäftsbereich des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz, 2. Auflage

 

Leitfaden Boden und Straßenbaustoffe (2.  Auflage)
05.02.2007MUFV-Schreiben zur Entsorgung von Weinbergspfählen

 

MUFV-Schreiben Weinbergspfähle
26.01.2007Europäisches Abfallverzeichnis nach AVV vom 10.12.2001

 

Info_EAK_2007 (Stand: 15.07.2006)
08.01.2007"LUWG-Merkblatt: Gleisschotter" (Aktualisiert am 10.05.2007)eingeführt mit MUFV-Schreiben vom 22.1.2007

 

Merkblatt Gleisschotter (vom 08.01.2007, aktualisiert am 10.05.2007)
01.11.2006"Leitfaden für die Behandlung von Ausbauasphalt und Straßenaufbruch mit teer-/pechtypischen Bestandteilen" Leitfaden für den Geschäftsbereich des Landesbetriebes Straßen und Verkehr (LSV), 2. Auflage, aktualisiert im August 2008Hinweis: Gemäß Schreiben vom 12.12.2006 wurde der Wert für die Unterscheidung gefährlicher / nicht gefährlicher Abfall für PAK von 20 auf 30 mg/kg angehoben.

 

Leitfaden Ausbauasphalt und Straßenaufbruch mit teer-/pechtypischen Bestandteilen (2. Auflage)
18.07.2006MUFV-Schreiben zur Einführung der Leitlinie "Stabilisierung von Abfällen zur Verwertung auf Deponien über Tage" des LUWG vom 02.06.2006

 

MUFV-Schreiben vom 18.07.06 und Leitlinie des LUWG vom 02.06.06 "Stabilisierung von Abfällen zur Verwertung auf Deponien über Tage"
16.02.2006Informationsschreiben zur Entsorgung von teer-/pechhaltigem Straßenaufbruch und Hinweis auf das "Merkblatt zur Verwertung von pechhaltigem Straßenaufbruch in Verkehrsflächen außerhalb des Geschäftsbereiches des Landesbetriebes Straßen und Verkehr"

 

Schreiben vom 16.02.2006

Merkblatt Straßenaufbruch
14.02.2006 und 07.02.2006Entscheidungsgrundlage und Zuständigkeit für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach Nr. 5 des Anhangs der AltfahrzeugV

 

Rundschreiben AltfahrzeugV 2/3
22.11.2005Vollzug des ElektroG hinsichtlich der Registrierungspflicht der Hersteller für die Zeit bis zum 31.12.2005

 

ElektroG - Regiestrierungspflicht
09.11.2005Vollzug der Altfahrzeugverordnung - Anforderungen an die Demontage von Altfahrzeugen und die Vewertung von ausgebauten Teilen mit Blick auf die Erreichung der Verwertungsquoten ab dem 01.01.2006

 

Rundschreiben_AltfahrzeugV 1
14.04.2005Wesentliche Inhalte und das stufenweise Wirksamwerden des neuen "Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten"

 

Elektro- und Elektronikgesetz - ElektroG
13.12.2004Einstufung der Abfalleigenschaft von Altfahrzeugen

 

AltfzV_Abfalleigenschaft
13.11.2002Rundschreiben über die Verordnung über die Entsorgung von Altholz vom 13.11.2002

 

Rundschreiben Altholz
30.09.2002Gesetz über die Entsorgung von Altfahrzeugen vom 21. Juni 2002

 

Rundschreiben_Altfahrzeug-Gesetz
30.08.2002Entsorgung von Brandschutt Info_Brandschutt.pdf