Förderung der Energiewende

Die Energieförderung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität möchte einen nachhaltigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten. Sie verfolgt dabei den Ansatz, möglichst investive Projekte mit hoher CO2-Einsparung zu fördern. Nicht-investive Fördermaßnahmen sind darauf ausgerichtet, Hemmnisse abzubauen und damit die Voraussetzung für die Umsetzung von klimafreundlichen investiven Folgemaßnahmen zu schaffen.

Die EFRE-Förderperiode 2021-2027 ist 2023 erfolgreich gestartet.

Neue EFRE-Förderschwerpunkte sind:
•    Kommunale, umfassende Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen an Bestandsgebäuden
•    Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme außerhalb des transeuropäischen Energienetzwerks

Informationen zur neuen EFRE-Förderperiode sowie zu aktuellen EFRE-Fördercalls erhalten Sie unter dem Menupunkt: EFRE-Förderperiode 2021-2027 „Energieeffizienz und intelligente Netz- und Speicherinfrastruktur.

INFORMATION:

EF RLP – die zentrale IT-Plattform für die Landesenergieförderung und für KIPKI

EF RLP bietet den elektronischen Fördermittel-Service für:
-    Verwaltungsvorschrift „Zukunftsfähige Energieinfrastruktur“ ZEIS-Wärme
-    Verwaltungsvorschrift „Zukunftsfähige Energieinfrastruktur“ ZEIS-LED
-    Verwaltungsvorschrift „Zukunftsfähige Energieinfrastruktur“ ZEIS-Sektorenkopplung
-    Verwaltungsvorschrift „Zukunftsfähige Energieinfrastruktur“ ZEIS-Durchführbarkeitsstudien
-    Einzelfallförderung
-    Verwaltungsvorschrift „Wärmewende im Quartier“ Programmteil A (nur laufende Projekte, VV läuft zum 31.12.2024 aus)
-    Verwaltungsvorschrift „Wärmewende im Quartier“ Programmteil B (nur laufende Projekte, VV läuft zum 31.12.2024 aus)
-    KIPKI

Zur Nutzung von EF RLP und als Voraussetzung für das Stellen von Förderanträgen ist eine Registrierung in EF RLP erforderlich.

Beachten Sie, dass nach Freischaltung der Registrierung auch direkt bereits bewilligte Förderprojekte (z.B. ZEIS-LED) über EF RLP von Ihnen elektronisch (weiter-)bearbeitet werden, sprich Sie stellen hier Anträge auf Projektlaufzeitverlängerung und laden Sach- und Abschlussberichte in EF RLP hoch etc. 

Über EF RLP gestellte Förderanträge etc. bedürfen keines parallelen Postversands. 

Aktuelle Informationen zu allen Energie-Landesförderprogrammen finden Sie zentral auf den Themenseiten des Klimaschutzministeriums. Beratungsanfragen bzw. Fragen zu neuen oder laufenden Energieförderprojekten können Sie gerne direkt an das Energieförderreferat über foerderung-energie(at)mkuem.rlp.de richten.
Ebenso besteht die Möglichkeit sich über obige Mailadresse zum Newsletter der Energieförderung RLP anzumelden, um informiert zu bleiben.

Beachten Sie, dass die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln teilweise eingeschränkt sein kann: 

2024 / 2025: Die Fördermittelverfügbarkeit im Bereich „Kommunen / KFA“ ist stark eingeschränkt.
Ausgenommen sind davon kommunale juristische Personen (z.B. kommunale Betriebe).
 

Förderprogramme des Landes im Bereich Energie