Strahlenschutz

Der Schutz von Mensch und Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen ist eine zentrale Aufgabe des Staates. Dabei umfasst Strahlenschutz insbesondere:

  • den Schutz der Bevölkerung
  • den Schutz von Patienten bei medizinischen Anwendungen
  • den Schutz von Mitarbeitern beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder beim Betrieb von Anlagen, die ionisierende Strahlen erzeugen (beruflich bedingte Strahlenexposition)