Strahlenschutz
Der Schutz von Mensch und Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen ist eine zentrale Aufgabe des Staates. Dabei umfasst Strahlenschutz insbesondere:
- den Schutz der Bevölkerung
- den Schutz von Patienten bei medizinischen Anwendungen
- den Schutz von Mitarbeitern beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder beim Betrieb von Anlagen, die ionisierende Strahlen erzeugen (beruflich bedingte Strahlenexposition)