Chemikaliensicherheit in Rheinland-Pfalz
Die Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz ist für wichtige Bereiche des Arbeits- und Umweltschutzes zuständig, so auch für die Chemikaliensicherheit. Zuständige Stellen sind die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz und die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt/Weinstraße mit ihren Abteilungen Gewerbeaufsicht. Das Landesamt für Umwelt unterstützt als wissenschaftlich-technische Fachbehörde die Aufgaben der Struktur- und Genehmigungsdirektionen.
Die SGD Nord und Süd sind daher auch die Erlaubnisbehörde nach § 2 Chemikalienverbotsverordnung, die Prüfungsbehörde für die Sachkunde nach § 5 Chemikalienverbotsverordnung und die Erlaubnisbehörde nach §15 Biostoffverordnung.
Zudem sind Anzeigen nach Gefahrstoffverordnung für den Umgang mit Asbest, für die Durchführung von Begasungen und die Durchführung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen an die jeweils örtlich zuständige SGD zu leiten.