PRTR Europäisches Schadstofffreisetzungs- und verbringungsregister
!!! Wichtiger Hinweis für berichtspflichtige Betreiber !!!
Die Erfassungssoftware "BUBE-online" zur Abgabe Ihrer PRTR-Emissionsberichte für das Erhebungsjahr 2009 ist im PRTR-Portal ab dem 1.3.2010 freigeschaltet.
Informationen zum PRTR-Portal und allgemeine Hinweise zur Vorgehensweise bei der Erstellung Ihres elektronischen Emissionsberichtes finden Sie hier in Form
einer BUBE-Bedienhilfe,
eines Schnelleinstieges (die wichtigsten Schritte in aller Kürze),
einer detallierteren Fachhilfe (Kurzfassung) und Fachhilfe (Langfassung),
eines Hinweises zum sicheren Zugang zu BUBE-online sowie
einer Fachhilfe für Emissionsberechnungen.
Am 21. Mai 2003 wurde auf der 5. Ministerkonferenz "Umwelt für Europa" der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (ECE) in Kiew ein Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (engl.: Pollutant Release and Transfer Register - sog. PRTR) verabschiedet. Der völkerrechtliche Vertrag wurde auf der UN-ECE-Konferenz von 37 Delegationen einschließlich der damaligen 15 Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft sowie der EU-Kommission gezeichnet.
Während die Aarhus-Konvention den Zugang zu Umweltinformationen eröffnet, die von Behörden vorgehalten werden, soll das PRTR-Protokoll den Zugang zu bestimmten Umweltinformationen von industriellen Betriebseinrichtungen gewähren. Das Protokoll sieht eine Berichterstattung der Betriebseinrichtungen über Schadstoffreisetzung und -verbringung in die Umweltmedien Luft, Wasser und Boden sowie über die Verbringung von Abfällen vor. Die berichteten Informationen werden von den einzelnen Staaten in nationale Register eingestellt und können dann von der Öffentlichkeit über das Internet eingesehen werden.
Mit Hilfe des PRTR-Protokolls soll den Bürgern die Möglichkeit eröffnet werden, sich einfach und schnell über Umweltdaten einer Betriebseinrichtung zu informieren. Dabei können die Bürger beispielsweise feststellen, welche Schadstoffe in welcher Menge von einer Betriebseinrichtung pro Jahr in die Luft oder in das Wasser abgegeben werden. Mit diesen Informationen soll das Schadstoffregister die Grundlage für einen Dialog zwischen der Öffentlichkeit und den Betreibern schaffen. Die durch das PRTR geschaffene Transparenz soll letztlich dazu beitragen, dass Betriebseinrichtungen ihr Umweltverhalten verbessern.
Zur Einführung des PRTR-Protokolls in den EU-Mitgliedstaaten wurde am 24.06.2006 die PRTR-Verordnung in Kraft gesetzt, die in Deutschland durch das PRTR-Ratifikationsgesetz und das PRTR-Aus- und Durchführungsgesetz in nationales Recht umgesetzt wurde.
Die Europäische Kommission ist seit längerem von der Wichtigkeit eines solchen Instruments überzeugt. Sie hat daher gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ein Europäisches Schadstoffemissionsregister (kurz EPER, aus dem Englischen: European Pollutant Emission Register) aufgebaut. Das EPER ist seit Februar 2004 der Öffentlichkeit zugänglich. Das EPER ist ein Register, das Emissionsdaten für eine Vielzahl industrieller Betriebseinrichtungen in Europa enthält. Das EPER wird durch das weitergehende PRTR - u.a. Abfallverbringungen, jährliche Berichterstattungen - ersetzt.
Informationen für PRTR-pflichtige Betreiber in Rheinland-Pfalz
a. Berichtsumfang:
Im Vergleich zu den bereits veröffentlichten Daten zu dem PRTR-Vorgänger EPER wurde der Umfang der Berichterstattung erweitert.
Die wesentlichen Unterschiede zu EPER sin hier kurz dargestellt:
EPER | PRTR | |
Anzahl der berichtspflichtigen Aktivitäten | 56 | 65 |
Anzahl der zu berichtenden Schadstoffe | 50 | 91 |
Betrachtete Umweltmedien | Luft, Wasser | Luft, Wasser, Boden |
Verbringung von Abwasser | ja | ja |
Verbringung von Abfällen | nein | ja |
Emissionen aus diffusen Quellen | nein | ja |
Berichtszyklus | alle 3 Jahre | jährlich |
b. Berichtszeiträume und Fristen für Betreiber:
2007 | 2008 | 2009 | 1. Bericht- | ||
Berichts- | 15.06.2008 31.07.2008* | ||||
2008 | 2009 | 2010 | 2. Bericht- | ||
Berichts- | 31.05.2009 30.06.2009* | ||||
n | n+1Jahr | n+2 Jahre | 3. Bericht- | ||
Berichts- | 31.05.n+1Jahr 30.06.n+1Jahr* |
*) Terminverschiebung bei Beantragung einer Fristverlängerung
c. Der Weg zum nationalen und europäischen Schadstofffreisetzungs und -verbringungskataster:
Akteur | Aufgabe |
Europäische Kommission | Veröffentlichung des Europäischen PRTR |
Umweltbundesamt (UBA) Bundesministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit (BMU) | Veröffentlichung des nationalen PRTR und Weiterleitung des jährlichen Berichtes an die Kommission; Entwicklung der Erfassungssoftware "BUBE" |
Landesamt für Umwelt (LfU) | Zusammenführung und Weiterleitung der rheinland-pfälzischen Berichte an UBA |
Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD) | Entgegennahme und Plausibilisierung der Berichte |
Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) | Mitwirkung bei der Plausibilisierung der Abfalldaten (gefährliche und grenzüberschreitend verbrachte Abfälle) |
Betreiber einer Anlage, die Tätigkeiten entsprechend Anhang I der PRTR-Verordnung (Nr. 166/2006 EG) verrichtet | Berichtspflicht sobald ein Schwellenwert nach Anhang II für die Bereich Luft, Gewässer oder Boden überschritten wird |
d. Ablauf der Datenerhebung/Datenübermittlung vom Betreiber bis zur Europäischen Kommission
Die ab 2007 aus den PRTR-pflichtigen Betriebseinrichtungen zu berichtenden Freisetzungen in Luft, Wasser und Boden sowie die Verbringungen von Schadstoffen in Abwasser und Abfällen außerhalb des Betriebsstandortes sollen nach Möglichkeit online über eine bundeseinheitliche Erfassungssoftware (BUBE-Betriebliche Umweltberichterstattung) an die zuständige Behörde gemeldet werden. Über ein Internetportal soll diese Software rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Sollte eine online-Berichterstattung nicht möglich sein, haben die Betreiber auch die Möglichkeit ihre Daten über eine offline betriebene Version von BUBE abzugeben bzw. mit einer eigenen Software einen kompatiblen Datensatz im XML-Format zu erzeugen, der anschließend in BUBE-online eingelesen wird.
Zusätzlich zur Erfüllung der PRTR-Berichtspflicht können mit der Erfassungssoftware auch die Berichtspflichten nach der 11. BImSchV (Abgabe von Emissionserklärungen nach der Verordnung über Emissionserklärungen) und 13. BImSchV (Jährliche Berichte über Emissionen nach der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen) erfüllt werden. Dadurch werden die Berichtspflichten nach PRTR und BImSchG verzahnt und so Doppelarbeit auf Seiten der Betreiber und Behörden vermieden.
An dieser Stelle sei nochmals verdeutlicht, dass die Berichtspflicht eine originäre Aufgabe des Betreibers ist.
Ihre Ansprechpartner
a. Für Fragen der Emissionsermittlung und anlagenspezifische Fragestellungen:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt an der Weinstraße
Tel.: (06321) - 99-0
Fax: (06321) - 99-2900
Email: PRTR-Kopfstelle(at)sgdsued.rlp.de , Internet: www.sgdsued.rlp.de
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz
Tel.: (0261) - 120-0
Fax: (02061) - 120-2200
Email: PRTR-Kopfstelle(at)sgdnord.rlp.de, Internet: www.sgdnord.rlp.de
b. Für Fragen zur online/offline Datenerhebung mittels BUBE und Datenübermittlung
Landesamt für Umwelt
Kaiser-Friedrich-Straße 7
55116 Mainz
Herr R. Zemke
Tel.: (06131) - 6033-1244
Fax: (06131) - 6033- 674920
Email: PRTR(at)lfu.rlp.de, Internet: www.lfu.rlp.de
c. Für organisatorische und rechtliche Fragestellungen
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz
Herr L. Hoffmann
Tel.: (06131) - 16-4613
Fax.: (06131) - 16-4644
Email: Ludwig.Hoffmann(at)mkuem.rlp.de, Internet: www.mkuem.rlp.de
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen und Wünschen rechtzeitig an die entsprechenden Ansprechpartner.