Trinkwassereinzugsgebieteverordnung
Die Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung (Trinkwassereinzugsgebieteverordnung im Folgenden TrinkwEGV) - ist am 11. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt (BGBI. 1 Nr. 346, S. 1) verkündet worden und am Folgetag in Kraft getreten. Damit werden insbesondere die Artikel 7 und 8 der Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung der Trinkwasserrichtlinie, im Folgenden TW-RL) in nationales Recht umgesetzt. Die Artikel 7 und 8 der TW-RL beinhalten einen risikobasierten Ansatz, nach dem die Einzugsgebiete der Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung bewertet werden sollen, um die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser für den menschlichen Gebrauch ergeben, zu schützen. Für die Umsetzung der Verordnung in Rheinland-Pfalz werden auf dieser Seite relevante Informationen und Dokumente zur Verfügung gestellt.