Rundschreiben und Arbeitshilfen
Zur Sicherstellung eines einheitlichen Vollzugs gibt die oberste Bodenschutzbehörde von Rheinland-Pfalz für einzelne bodenschutzfachliche und /–rechtliche Fragestellungen Rundschreiben heraus. Vielfach wird in diesen auf Arbeitshilfen der ALEX-Merkblätter oder ALEX-Informationsblätter Bezug genommen.
Die ALEX-Merk- und ALEX-Informationsblätter werden vom Referat 33 Bodenschutz im Landesamt für Umwelt (LfU) zur Unterstützung eines einheitlichen Vollzug der Bodenschutz- und Altlastenbearbeitung erstellt. Diese gelten insoweit, als im jeweiligen Bereich keine Regelungen im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) oder der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) getroffen worden sind. Damit ergibt sich bei der Heranziehung der Prüfwerte im Vollzug subsidiär folgende Reihenfolge:
- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
- Orientierende Hinweise auf Prüfwerte des Umweltbundesamtes (in ALEX-Informationsblatt 16 integriert und damit landesweit eingeführt)
- Einzelfallbezogene Ableitung des LfU als Unterstützung für die Vollzugsbehörden (bei ausreichendem Vorhandensein von vorliegenden toxikologischen Daten)
- ALEX-Merkblatt 02 - Anhang Prüfwerte
Hinweis:
Alle ALEX-Merkblätter und ALEX-Informationsblätter werden auf den nachfolgenden Seiten in der jeweils aktuell gültigen Version zum Download angeboten. Durch die zwischenzeitlich erfolgte Zusammenführung mehrerer oder das Zurückziehen einzelner ALEX-Informations- oder Merkblätter ist zumeist keine fortlaufende Nummerierung mehr gegeben.
Mit In-Kraft-Treten der BBodSchV zum 1. August 2023 wurden einige Rundschreiben [* 20xx ... ] sowie die damit verknüpften ALEX-Informationsblätter 24, 25 und 26 außer Kraft gesetzt. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit bleiben diese dennoch „nachrichtlich“ erhalten.