Rundschreiben und Arbeitshilfen

Auf dem Bild sind Walzen und eine Raupe im Rahmen einer Geländeauffüllung vor dem Hintergrund eines angrenzenden Baugebiets zu sehen.
Walzen und Raupe im Rahmen einer Geländeauffüllung

Zur Sicherstellung eines einheitlichen Vollzugs gibt die oberste Bodenschutzbehörde von Rheinland-Pfalz für einzelne bodenschutzfachliche und /–rechtliche Fragestellungen Rundschreiben heraus. Vielfach wird in diesen auf Arbeitshilfen der ALEX-Merkblätter oder ALEX-Informationsblätter  Bezug genommen. 

Die ALEX-Merk- und ALEX-Informationsblätter werden vom Referat 33 Bodenschutz im Landesamt für Umwelt (LfU) zur Unterstützung eines einheitlichen Vollzug der Bodenschutz- und Altlastenbearbeitung erstellt. Diese gelten insoweit, als im jeweiligen Bereich keine Regelungen im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) oder der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) getroffen worden sind. Damit ergibt sich bei der Heranziehung der Prüfwerte im Vollzug subsidiär folgende Reihenfolge:

  1. Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
  2. Orientierende Hinweise auf Prüfwerte des Umweltbundesamtes (in ALEX-Informationsblatt 16 integriert und damit landesweit eingeführt)
  3. Einzelfallbezogene Ableitung des LfU als Unterstützung für die Vollzugsbehörden (bei ausreichendem Vorhandensein von vorliegenden toxikologischen Daten)
  4. ALEX-Merkblatt 02 - Anhang Prüfwerte

 

Hinweis:

Alle ALEX-Merkblätter und ALEX-Informationsblätter werden auf den nachfolgenden Seiten in der jeweils aktuell gültigen Version zum Download angeboten. Durch die zwischenzeitlich erfolgte Zusammenführung mehrerer oder das Zurückziehen einzelner ALEX-Informations- oder Merkblätter ist zumeist keine fortlaufende Nummerierung mehr gegeben.
Mit In-Kraft-Treten der BBodSchV zum 1. August 2023 wurden einige Rundschreiben [* 20xx ... ] sowie die damit verknüpften ALEX-Informationsblätter 24, 25 und 26 außer Kraft gesetzt. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit bleiben diese dennoch „nachrichtlich“ erhalten.