Fragen und Antworten zum UVP-Portal Rheinland-Pfalz

Was ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung? Worüber informiert das UVP-Portal? Wie kann ich das UVP-Portal nutzen? Wie kann ich mich an einem Verfahren mit UVP beteiligen? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier.

Was ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung?

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben dienen. Vorhaben mit UVP sind häufig große Bau-, Infrastruktur- und Industrievorhaben für die eine Rechtspflicht zur Durchführung einer UVP besteht. Durch die UVP sollen die Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden, damit die Ergebnisse in der Entscheidungsfindung über die Zulässigkeit des Vorhabens einfließen können.

Worüber informiert das UVP-Portal?

Das UVP-Portal informiert über laufende Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Einrichtung von UVP-Portalen ist in allen europäischen Mitgliedstaaten nach EU-Recht vorgegeben. Ziel ist es, der betroffenen und sonstigen Öffentlichkeit den Zugang zu Informationen und eine Beteiligung an den UVP-Verfahren zu erleichtern.

Wie kann ich das UVP-Portal nutzen?

Das UVP-Portal kann von jeder Person eingesehen und genutzt werden. Eine Registrierung oder eine sonstige Anmeldung sind dafür nicht erforderlich. Für Behörden, die Unterlagen für UVP-Verfahren einstellen wollen, ist dagegen eine Registrierung notwendig.

Welche Informationen und Unterlagen sind im UVP-Portal zu finden?

Das UVP-Portal Rheinland-Pfalz erfasst alle Umweltverträglichkeitsprüfungen, die von Landes- oder Kommunalbehörden durchgeführt werden. Im UVP-Portal können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung des UVP-pflichtigen Vorhabens und die auszulegenden Unterlagen werden zeitgleich auch im UVP-Portal zugänglich gemacht. Sie können auch ausgedruckt oder gespeichert werden. Rechtsvorschriften über Geheimhaltung und Datenschutz sowie über die Rechte am geistigen Eigentum werden beachtet.

Sind Unterlagen zu ausländischen UVP-Verfahren im UVP-Portal enthalten?

Ja, wenn diese grenzüberschreitende erhebliche nachteilige Auswirkungen haben können. Ausländische Vorhaben sind als solche kenntlich gemacht. Die öffentliche Bekanntmachung und die Veröffentlichung von Unterlagen im UVP-Portal enthält u.a. die Information, bei welcher Behörde im Nachbarstaat eine Stellungnahme oder Einwendung eingereicht werden kann.

Wird im UVP-Portal das Ergebnis einer UVP-Vorprüfung bekannt gegeben?

Ja.

Sind strategische Umweltprüfungen oder Bauleitpläne im UVP-Portal zu finden?

Nein. Das UVP-Portal ist nicht für Umweltprüfungen von Plänen und Programmen (Strategische Umweltprüfungen) oder für Pläne nach dem Baugesetzbuch (z.B. Bebauungspläne, Flächennutzungspläne) entwickelt. Für deren Veröffentlichung wird das Geoportal Rheinland-Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de) mit topografischer Kartendarstellung genutzt.

Gibt es ein UVP-Portal für Bundesbehörden und deren Verfahren?

Informationen und Unterlagen über Verfahren, die von Bundesbehörden geführt werden, sind auf dem UVP-Portal des Bundes (https://www.uvp-portal.de) eingestellt.

Wie lange sind auszulegende Unterlagen im UVP-Portal zugänglich?

Auszulegende Unterlagen werden für den Zeitraum der öffentlichen Auslegung auch im UVP-Portal zugänglich gemacht.

Kann ich Unterlagen, die im Portal nicht mehr einsehbar sind, noch erhalten?

Sind Unterlagen oder Information über das UVP-Portal oder im Internet sonst nicht mehr zugänglich, können diese auf Antrag bei der verfahrensführenden Behörde nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG) angefordert werden.

Wie kann ich mich an einem Verfahren mit UVP beteiligen?

An UVP-Verfahren können sich grundsätzlich alle beteiligen. Jedoch werden hinsichtlich der Beteiligungsrechte zwei Gruppen unterschieden: die allgemeine Öffentlichkeit und die betroffene Öffentlichkeit. Nähere Informationen enthalten die Unterlagen, die über das UVP-Portal zugänglich sind. Dort ist u.a. vermerkt, wohin und bis wann Äußerungen und Einwendungen gesendet werden können und ob ggf. ein Erörterungstermin oder sonstiger öffentlicher Termin durchgeführt wird.

Wo gibt es weitführende Informationen zu einem bestimmten UVP-Verfahren?

Bei der verfahrensführenden Behörde erhalten Sie weiterführende Informationen. Im UVP-Portal sind die Kontaktdaten der verfahrensführenden Behörde einsehbar, z. B. deren E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer.