GLP - Grundsätze der Guten Laborpraxis
Um sicherzustellen, dass gesundheits- oder umweltrelevante Stoffprüfungen für Zulassungsverfahren beim Hersteller oder den Vertragslaboratorien nach den Grundsätzen der Guten Laborpraxis - GLP - durchgeführt werden, führt eine Staatliche Kommission in Rheinland-Pfalz Inspektionen durch und stellt über die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis Bescheinigungen aus.
Weiterführende Informationen erhalten Sie über das Bundesinstitut für Risikobewertung - BfR oder (in Englisch bzw. Französisch) bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).