Maßnahmen gegen invasive Arten
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Maßnahmen gegen invasive Arten – die Öffentlichkeitsbeteiligung zur 3. Ergänzungsliste der EU-Verordnung gegen invasive Arten hat begonnen.
Bürgerinnen und Bürger können bis zum 11. Dezember 2023 ihre Meinung abgeben. Mit der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung wird der Umgang mit invasiven Arten für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlich rechtsverbindlich geregelt.
Eine erste Liste von 37 unionsweit relevanten, invasiven Arten wurde in der Durchführungsverordnung (DVO) (EU) Nr.2016/1141 bereits veröffentlicht (Öffentlichkeitsbeteiligung 2017). Mit der DVO (EU) Nr. 2017/1263 ergänzte die EU die erste Liste um weitere 12 invasive Arten (Öffentlichkeitsbeteiligung 2018). Es folgte eine 2. Erweiterung in 2019 auf 66 Arten (DV O (EU) 2019/1262) und zuletzt in 2022 auf insgesamt 88 Tier- und Pflanzenarten (DVO (EU) 2022/1203).
Die neu gelisteten Arten sind:
Gem. Artikel 16 der IAS-VO 1143/2014:
• Axis-Hirsch (Axis axis)
• Finlayson-Hörnchen (Callosciurus finlaysonii)
• Rußbülbül (Pycnonotus cafer)
• Kettennatter (Lampropeltis getula)
• Tropische Feuerameise (Solenopsis geminata)
• Rote Feuerameise (Solenopsis invicta)
• Schwarze Feuerameise (Solenopsis richteri)
• Kleine Feuerameise (Wasmannia auropunctata)
• Amerikanischer Rostkrebs (Faxonius rusticus)
• Goldene Muschel (Limnoperna fortunei)
• Argus-Schlangenkopffisch (Channa argus)
• Westlicher Mosquitofisch (Gambusia affinis)
• Östlicher Mosquitofisch (Gambusia holbrooki)
• Amerikanischer Seebarsch (Morone americana)
• Nadelblättriges Nadelkissen (Hakea sericea)
• Okamuras Braunalge (Rugulopteryx okamurae)
• Krallenfrosch (Xenopus laevis)* - Listung erst am 02.08.2024
• Wassersalat (Pistia stratiotes)* - Listung erst am 02.08.2024
• Zebra-Killifisch (Fundulus heteroclitus)* - Listng erst am 02.08.2024
Gemäß Artikel 19 der IAS-VO 1143/2014:
• Schwarzer Zwergwels (Ameiurus melas),
• Flieder-Knöterich (Koenigia polystachya),
• Rundblättriger Baumwürger (Celastrus orbiculatus) * Da für den Rundblättrigen Baumwürger die Listung erst ab dem 02.08.2027 gilt, erfolgt die Erstellung dieses Management- und Maßnahmenblattes erst wenn die Listung Gültigkeit erlangt.
Die Umsetzung der Verordnung stellt die Länder vor große Herausforderungen. Problematisch ist beispielsweise, dass einige der gelisteten Arten aufgrund ihrer bereits flächendeckenden Verbreitung in ihrem Bestand nicht mehr bzw. nur in sehr beschränktem Maße beeinflussbar sind. Bei anderen Arten stehen Bekämpfungsmaßnahmen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu ihrem Erfolg. Auch die Umweltministerkonferenz äußerte sich in der Vergangenheit, dass sie den Vollzug der Verordnung, aufbauend auf der Liste, als nicht möglich ansieht. Rheinland-Pfalz schließt sich dieser Meinung an und setzt sich auch weiterhin für eine vertretbare und sinnvolle Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 im Land ein, die die Belange und Grundprinzipien des Tier- und Artenschutzes sowie weiterer Rechtsgrundlagen berücksichtigt. Für die bereits in Deutschland etablierten oder weit verbreiteten Arten (Artikel 19-Arten) dieser EU-Listenergänzung sollen Managementmaßnahmen entwickelt werden, damit die ihnen zugeschriebenen Auswirkungen auf die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemleistungen, sowie gegebenenfalls auf die menschliche Gesundheit oder die Wirtschaft minimiert werden.
Für die beiden neuen gelisteten bundesweit etablierten Arten,
Schwarzer Zwergwels (Ameiurus melas),
Flieder-Knöterich (Koenigia polystachya),
werden die Entwürfe der Managementmaßnahmen in diesem Zuge dieser Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt.
Die Bundesländer haben ein gemeinsames öffentliches Anhörungsportal etabliert, welches vom 09. Oktober 2023 bis 11. Dezember 2023 unter folgendem Link online aufrufbar ist: https://www.anhoerungsportal.de.
Jede Bürgerin, jeder Bürger kann über dieses Portal neben den erarbeiteten Management- und Maßnahmenblätter auch Hintergrundinformationen einsehen sowie eine Stellungnahme über eine dafür eingerichtete Eingabemaske abgeben.
Die Möglichkeit zur Stellungnahme besteht bis zum 11. Dezember 2023. Auf Grund der sehr guten Erfahrungen aus den elektronischen Öffentlichkeitsbeteiligungen in 2019 und zur Corona-Pandemie bitten wir Sie, die elektronische Möglichkeit zur Stellungnahme über das oben genannte Anhörungsportal vorrangig zu nutzen. Sollte dies nicht möglich sein, besteht beim Ministerium für Klimaschutz, Energie, Umwelt und Mobilität, Kaiser-Friedrich-Str. 1, 55116 Mainz, die Möglichkeit, die Maßnahmenblätter dieser Ergänzungsliste in Papierform einzusehen. Die geschieht nur während den Öffnungszeiten, in der Zeit von Montag bis Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Freitag von 09:00 – 12:00 Uhr, nach vorheriger Terminabsprache (Tel. 06131-16-2339). Beachten Sie bitte, dass Sie sich an der Pforte anmelden müssen.