Der unter dem Namen „Billy“ bekannt gewordenen Wolf mit der Identitätsbezeichnung GW1554m ist tot. Das haben der Austausch von Genproben mit den französischen Stellen und die genetische Analyse durch das belgische Institut INBO ergeben. Ende September war das 2019 geborene Tier bei Le Val-d’Ajol in den Südvogesen mit amtlicher Ausnahmegenehmigung erschossen worden.
Der Wolf stammte aus dem Herzlake-Rudel in Niedersachsen und war durch zahlreichen Nutztierrisse aufgefallen. Nach seiner Wanderung durch die Niederlande und Belgien nach Süden wurde „Billy“ am 16. Juli 2020 das erste Mal in Rheinland-Pfalz an einem Schafsriss nachgewiesen. Bei insgesamt vier Rissereignissen zwischen 16. und 26. Juli tötete das Tier in den Verbandsgemeinden Arzfeld und Südeifel 14 Schafe und zwei junge Kälber. Vier weitere Schafe überlebten die Verletzungen. Danach gab es von diesem Wolf keine gesicherten Nachweise mehr.
Als Mitte August ein Wolf in den französischen Départements Vosges und Haute-Saône auftauchte, kam die Vermutung auf, dass es sich um „Billy“ handeln könnte. Diese Vermutung ließ sich jedoch zunächst nicht bestätigen, da keine Genproben zur Verfügung standen. Da der Wolf in den Vogesen nachweislich ein Kalb in einem offenen Stall getötet hatte und darüber hinaus weitere Angriffe auf Schafe und Kälber verübte, wurde in Frankreich eine behördliche Erlaubnis zu seiner Tötung erlassen, die dann zu der Entnahme im September 2020 führte. Erst der Austausch von Genproben des getöteten Wolfes mit den französischen Stellen und die genetische Analyse durch das belgische Institut INBO brachten Klarheit: Es handelte sich um „Billy“ (GW1554m).
Die genetische Nachverfolgung und die Rekonstruktion des weiten Wanderweges von GW1554m über viele Ländergrenzen hinweg (über 1.000 km Luftlinie innerhalb von vier Monaten) ist ein Gemeinschaftswerk der beteiligten Forschungsinstitute in Belgien (INBO & GeCoLAB ULiège), Deutschland (Forschungsinstitut Senckenberg), Niederlande (WENR), die im „CEwolf Consortium“ zusammengeschlossen sind, sowie in Frankreich (Antagène) unter Mitwirkung von regionalen und nationalen Behörden, darunter das Umweltministerium Rheinland-Pfalz.
Hintergrund
Bereits 2012 hat das Ministerium vorausschauend gehandelt und noch vor den ersten Wolfsnachweisen einen Wolfsmanagementplan erstellt. Nutztierrisse werden zu 100 Prozent entschädigt, wenn sie nachweislich von einem Wolf verursacht wurden. Darüber hinaus können bei der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) sogenannte „Notfallzäune“ kostenlos ausgeliehen werden, wenn Weidetiere im Bereich eines Wolfsrisses nur unzureichend geschützt sind. Ziel ist immer, dass sich Wölfe nicht an das Reißen von Weidetieren gewöhnen. Dies ist am besten durch geeignete Zäune zu erreichen. Informationen zur Zauntechnik und zu den Fördermöglichkeiten gibt es auf der Internetseite unter: snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/woelfe-und-nutztierhaltung/
Bei Verdacht auf einen Wolfsriss können sich die betroffenen Tierhalterinnen und -halter über die Wolfshotline 06306 – 911199 oder via Mail an wolf((at)snu.rlp.de an die SNU wenden, die auch die Anträge auf Entschädigung entgegennimmt.
Sobald Wölfe genetisch oder anhand einer Foto- oder Videoaufnahme bestätigt wurden, werden die Nachweise online veröffentlicht unter: https://snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/verbreitung-recht/wolfsnachweise-rlp/