„Durch die Absetzung heute besteht jetzt Zeit, um echte Verbesserungen für die Zuchtsauenhaltung auszuarbeiten und dann mit einer Mehrheit diese auch umzusetzen. Besonders wichtig ist dabei die Ausrichtung der Förderungen nur auf zukunftsfähige, aber vor allem tiergerechte Stallsysteme. Wir müssen weg von der Kastenhaltung hin zu modernen Gruppenhaltungssystemen, die arttypischeres Verhalten ermöglichen“, sagte Umweltministerin Höfken am Rande der heutigen Bundesratssitzung. Damit sollen besonders die bäuerlichen Betriebe in Rheinland-Pfalz unterstützt werden.
Im Bundesrat sollte die Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) behandelt werden. Die TierSchNutztV gilt für das Halten von Nutztieren zu Erwerbszwecken, im Mittelpunkt der aktuellen Verhandlungen stand die Schweinhaltung. Ganz konkret ging es um die Fixierung der Sauen in der konventionellen Schweinhaltung in Kastenständen bzw. in Ferkelkörben im Deckzentrum und im Abferkelbereich und die Größe der Kastenstände.
„Es liegt noch ein weiter Weg vor uns für die artgerechtere Haltung von Schweinen in Deutschland“, führte Höfken weiter aus und rief das Ringen und die lange Übergangszeit von 25 Jahren für die Befreiung der Legehennen aus den Käfigen in Erinnerung.