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Höfken: „Sind für den Krisenfall gewappnet“

Umweltministerium setzt seit Jahren auf Prävention gegen Afrikanische Schweinepest (ASP) / Größter Risikofaktor für Virusverschleppung bleibt der Mensch
Wildschwein
Wildschwein

Rheinland-Pfalz hat den Bund mehrfach, auch in einer Bundesratsinitiative aufgefordert, die Rechtsgrundlage für einen festen Zaun an der Grenze zu schaffen. Diesen Vorschlag hat das Bundeslandwirtschaftsministerium bis heute abgelehnt. Das bedauert die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken. Aus deren Sicht müsse alles dafür getan werden, um das Virus aufzuhalten. So würde man dazu beitragen sowohl Tierleid zu vermeiden als auch die Marktfähigkeit schweinehaltender Betriebe aufrechtzuerhalten. Ein festinstallierter Zaun kann die Ausbreitung des Virus über wandernde Wildschweine verringern. Aus ihrer Sicht ist eine intensive Vorbeugung das A und O.

„Rheinland-Pfalz ist für den Krisenfall gewappnet. Wir setzen seit Jahren auf Prävention und haben den Katastrophenfall mehrfach mit allen Beteiligten geübt, mobile Zäune eingelagert, tausende an Wildschweinkadavern auf das Virus beprobt und die Bejagung von Wildscheinen deutlich erhöht. Für Schweinehalter haben wir ein Früherkennungs-Programm entwickelt. Zudem stehen wir mit anderen Ländern in ständigem Wissensaustausch“, sagt Umweltministerin Ulrike Höfken. Heute wurde in Deutschland der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bekannt. In Brandenburg fand man einen infizierten Wildschweinkadaver.

Das Risiko, dass die ASP auch nach Rheinland-Pfalz kommt, ist nach wie vor hoch. Denn der größte Risikofaktor, der sich auf die Verbreitung der für Wild- und Hausschweine meist tödlichen Krankheit auswirkt, ist der Mensch. Deshalb appelliert Höfken: „Werfen Sie keine tierischen Produkte ins Freie, nutzen Sie dazu verschlossene Mülltonnen. Denn bereits ein infiziertes Wurstbrötchen, das ein Wildschwein frisst, kann zum Ausbruch der Krankheit führen.“ Auch Jagdtrophäen solle man nur präpariert transportieren und mit Blut in Kontakt gekommene Jagdutensilien stets gründlich desinfizieren.
Es ist nicht auszuschließen, dass sich der ASP-Fall in Brandenburg auch auf rheinland-pfälzische Betriebe mit Schweinehaltung auswirkt. Drittstaaten wie China können Deutschland per se als ASP-Gebiet einstufen und keine regionale Unterscheidung treffen. Daher fordert Höfken das Bundeslandwirtschaftsministerium auf, sich für eine Regionalisierung einzusetzen und so den Betrieben, die in ASP-freien Gebieten liegen, die Möglichkeit eröffnen auch weiterhin Schweinefleisch verbringen zu dürfen.

„Deshalb – und auch aus Tierschutzgründen – ist es unser oberstes Ziel, die Einschleppung der ASP in die hiesige Hausschweine- und Wildschweinpopulation zu verhindern“, so Höfken. Für Menschen ist die Krankheit im Übrigen ungefährlich.


Hintergrund: Das Maßnahmenpaket

Intensives Monitoring:
Rheinland-Pfalz setzt auf ein Monitoring, bei dem Fallwild auf ASP untersucht wird. Dieses Monitoring existiert bereits seit 2014. Allein im letzten Jahr wurden über 800 Wildschweine negativ auf das ASP-Virus getestet.

Krisenübungen für den Ernstfall
Gemeinsam mit dem Katastrophenschutz der Landkreise und den Veterinärbehörden werden regelmäßig landesweite Krisenübungen zur verschiedenen hochkontagiösen Tierseuchen und insbesondere auch zur ASP durchgeführt. In diesen werden unter anderem das Tierseuchenbekämpfungs-Handbuch sowie der Rahmenalarmplan geübt, in denen genaue Vorgaben für den ASP-Ausbruch bei Haus- und Wildschweinen festgelegt sind. So wissen alle Beteiligten, was im Krisenfall zu tun ist.

Fachlicher Austausch mit allen Beteiligten
Dem Umweltministerium ist fachlicher Austausch und der Einbezug aller Beteiligten wichtig. Daher fanden und finden zahlreiche Konferenzen, Gespräche, Runde Tische und Informationsveranstaltungen mit Vertreterinnen und Vertretern der Tierseuchenbekämpfung, Feuerwehr, Polizei und des THW sowie mit Landwirten und der Jägerschaft statt. Vor Ort haben sich „ASP-Expertengruppen“ gebildet, die bei einem Ausbruch die erforderlichen lokalen Maßnahmen besprechen, festlegen und bewerten.

Schutz durch Zäune:
Bislang hat das Umweltministerium 90 Kilometer mobilen Elektrozaun gekauft und einlagern lassen. Weiterhin werden aktuell 40 Kilometer fester Zaun ausgeschrieben.
Der mobile Zaun wird im Bedarfsfall von einem rheinland-pfälzischen Unternehmen aufgebaut. Dort, wo es aufgrund geografischer Verhältnisse nicht möglich ist, in Teilbereichen Elektrozäune zu installieren, sollen hochkonzentrierte Duftstoffe als Vergrämungsmittel dazu beitragen, die Wildschweine fern zu halten.
Dieser Elektrozaun soll im Falle eines Punkteintrags zum Einsatz kommen, etwa wenn ein einzelner aufgefundener Wildschweinkadaver positiv auf ASP getestet wurde. Dabei wird der Bereich um die Fundstelle großflächig abgesperrt.

Früherkennungsprogramm für schweinehaltende Betriebe
Schweinehaltende Betriebe können mit Hilfe eines freiwilligen Früherkennungsprogramms Tiere unter erleichterten Bedingungen aus Restriktionszonen bringen, sollte die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen auftreten. 70 Prozent der Laborkosten für die Teilnahme am ASP-Früherkennungsprogramm übernimmt die Tierseuchenkasse. Mehr dazu finden Sie hier: https://mueef.rlp.de/de/pressemeldungen/detail/news/News/detail/hoefken-mit-teilnahme-am-asp-frueherkennungsprogramm-schneller-handlungsfaehig-sein/?no_cache=1&cHash=848e4d8bf9a4f2691b4a45c805a46253

Fallwildprämie für Jägerinnen und Jäger:
Seit 2018 zahlt das Land den Jägerinnen und Jägern außerdem eine Prämie in Höhe von 50 Euro, wenn Fallwild-Proben an das Landesuntersuchungsamt eingeschickt werden. Seit diesem Jahr gilt das auch für Proben von verunfallten Wildschweinen, denn die Früherkennung einer Tierseuche ist erheblich für einen Bekämpfungserfolg.

Aufstellen von Kadavertonnen
Zu den Maßnahmen gehört ferner das Aufstellen von Kadavertonnen, in denen tot aufgefundene Wildschweine nach der Beprobung entsorgt werden können. Diese Tonnen stehen in den vier, am dichtesten an Belgien gelegenen Landkreisen der Eifel. Die Kosten für die Anschaffung und Entleerung der Tonnen trägt das Land. Belgien ist seit Herbst 2018 von der ASP bei Wildschweinen betroffen.

Weitere Maßnahme beziehen sich auch auf jagdrechtliche Voraussetzungen:

Aufhebung der Schonzeit für Schwarzwild
So hat das Umweltministerium die Schonzeit für Wildschweine bereits vor Jahren aufgehoben – diese dürfen das ganze Jahr über bejagt werden (mit Ausnahme der Bachen – Muttertiere -, die ihrerseits abhängige Frischlinge – Jungtiere -, führen), seit einiger Zeit auch mit einer künstlichen Lichtquelle bei Nacht.

Einsatz von Wärmebildkameras
Der Einsatz von Wärmebildkameras an Drohnen bzw. am Hubschrauber für eine Fallwildsuche bzw. für die Bejagung wurde intensiv  getestet. Doch das Blätterdach im Sommer sowie gleiche Temperatur von Boden und Kadaver insbesondere in der kalten Jahreszeit setzen dem Einsatz schnell technische Grenzen.  In den warmen Sommermonaten können verwesende Tierkörper lange Zeit detektiert werden. Der durch Insekten beeinflusste Verwesungsprozess lässt den Tierkörper deutlich als Wärmequelle erkennen. Allerdings ist dies nur dann der Fall, wenn das tote Tier im Freien liegt und nicht im dichtbelaubten Wald. Zudem muss die Befliegung in aller Regel nachts oder in den frühen Morgenstunden erfolgen, da ansonsten durch die wärmende Sonneneinstrahlung der tote Tierkörper nicht mehr von der erwärmten Umgebung unterschieden werden kann. In der kalten Jahreszeit wäre zwar aufgrund der fehlenden Belaubung ein Auffinden toter Tiere in Waldgebieten mit den Wärmebildkameras einfacher möglich. Jedoch strahlt der Tierkörper – so die Ergebnisse der durchgeführten Testreihe – infolge des fehlenden Insektenfluges nur für circa 24 Stunden Wärme ab. Danach ist er im Verwesungsprozess mit Hilfe einer Wärmebildkamera nicht mehr zu detektieren. Der Einsatz von Wärmebildkameras kann daher nur eine unterstützende Maßnahme, insbesondere bei der Bejagung sein und kann die Fallwildsuche im Wald durch Menschen sowie durch ausgebildete Kadaverspürhunde nicht ersetzen.

Finanzielle Anreize zur Bejagung von Schwarzwild
Im Einsatz gegen die Verbreitung der ASP unterstützt das MUEEF die Jägerschaft auch finanziell. So hat der Landesjagdverband Mittel erhalten, um Wildbret besser zu vermarkten oder um Lehrgänge zur Jagdhundeausbildung durchzuführen.
Vor allem folgende drei Angebote werden von der Jägerschaft gut nachgefragt und führen landesweit zu einer äußerst positiven Resonanz: Die Förderung von Drückjagdböcken, die pro Stück mit 75 Euro bezuschusst werden sowie die Förderung von Hundeschutzwesten und ein Schießtraining mit einem Weltmeister.

Intensive Bejagung, um Wildschweinpopulation zu verringern
Das Ziel der intensiven Bejagung ist es, die zu hohe Schwarzwildpopulation abzusenken, denn: Je kleiner eine Wildschweinepopulation, desto geringer ist das Risiko, dass ein Tier mit einem mit ASP-infizierten Lebensmittel in Kontakt kommen kann.
Die bisherige Höchstjagdstrecke wurde in diesem Jagdjahr, also 2019/2020 mit über 100.000. Stück erreicht. Im Jagdjahr 2017/18 waren es rund 89.000 erlegte Wildschweine in Rheinland-Pfalz. Die Jägerschaft leistet somit einen wichtigen Beitrag zu präventiven Bekämpfung der ASP.

Ausbildung von Wildschwein-Kadaver-Spürhunden
Zudem wurden Wildschwein-Kadaverspürhunde-Teams ausgebildet, die einsatzbereit sind.

Zäunungen an Autobahnrastplätzen
Auch der Landesbetrieb Mobilität hat Maßnahmen, unter anderem entlang von Autobahnen ergriffen: So wurden dort an Raststätten die Wildschutzzäune verbessert und verschlossene Müllbehälter aufgestellt.

 

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