Die Individualisierung des Wolfs GW2119m, der am 14. Mai an Schafsrissen in der Eifel nachgewiesen wurde, liegt vor. Zuletzt wurde GW2119m, der aus der Alpenpopulation stammt, am 20. Mai an einem Nutztierriss in Köln nachgewiesen. Er hat somit die Eifel verlassen und ist nach Nordrhein-Westfalen weitergezogen.
Außerdem konnte das Senckenberg-Institut für Wildtiergenetik in Gelnhausen über einen Kotnachweis vom 1. Mai und einen Wildtierriss vom 13. Mai zwei letztjährige Welpen, aus dem Leuscheider Rudel wieder in der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld nachweisen: GW1934m und GW1999f. Der Rüde GW1896m, der im Frühjahr über Baden-Württemberg aus Bayern nach Rheinland-Pfalz eingewandert ist, wurde an einem Nutztierriss am 22. Mai in der Verbandsgemeinde Asbach im Landkreis Neuwied nachgewiesen.
Auch in der Pfalz gab es jeweils einen Wolfsnachweis im Landkreis Bad Dürkheim und im Umland der Stadt Neustadt an der Weinstraße. Im Abstand von zwei Tagen wurde jeweils ein Wolf fotografiert. Die bereits am 15. und 17. März entstandenen Bilder wurden von zwei Fotofallen innerhalb des Systematischen Fotofallenmonitorings der Luchspopulation aufgenommen und konnten während der Endauswertung des Monitorings analysiert werden.
Hintergrund:
Das Ministerium hat beim Thema Wolf vorausschauend gehandelt und bereits 2015 mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren einen Wolfsmanagementplan erstellt. Nutztierrisse, bei denen der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann, werden außerhalb von Präventionsgebieten zu 100 Prozent entschädigt. In Präventionsgebieten werden solche Nutztierrisse im ersten Jahr nach der Ausweisung immer und danach nur bei vorhandenem Mindestschutz zu 100 Prozent entschädigt. Bei unzureichendem Schutz wird im zweiten Jahr noch zu 50 Prozent und ab dem dritten Jahr nicht mehr entschädigt. In ausgewiesenen Präventionsgebieten werden Präventionsmaßnahmen wie wolfssichere Zäune oder Herdenschutzhunde gefördert. Zudem können bei der Stiftung Natur und Umwelt (SNU) sogenannte „Notfallzäune“ für unmittelbar Betroffene kostenlos ausgeliehen werden. Ziel ist immer, dass sich Wölfe nicht an das Reißen von Weidetieren gewöhnen. Dies ist am besten durch geeignete Zäune zu erreichen. Informationen zur Zauntechnik und zu den Fördermöglichkeiten gibt es auf der Internetseite https://fawf.wald.rlp.de/de/forschung-und-monitoring-unsere-aufgaben/koordinationszentrum-luchs-und-wolf/
Hinweis: Zentrale Anlaufstelle für Fragen zu Wolf und Luchs ist mittlerweile das 2021 gegründete Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO).
Die KLUWO-Homepage erreichen Sie über folgenden Link: https://fawf.wald.rlp.de/de/forschung-und-monitoring-unsere-aufgaben/koordinationszentrum-luchs-und-wolf/
Die Telefonhotline ist 06306 – 911199 oder 06131 884 268 199