Katrin Eder: „Neues Webangebot erleichtert Zugang zu Informationen für Planung von Naturschutzmaßnahmen“

Umweltministerium erarbeitet neues Landschaftsprogramm – Informationen über raumbezogene Umweltplanung jetzt auf Website verfügbar
Oberwesel im Mittelrheintal
Oberwesel im Mittelrheintal

„Wirksame Naturschutzmaßnahmen brauchen Platz und müssen daher in die Raumplanung mit einbezogen werden. Dazu dient das Landschaftsprogramm. Die Orientierung an einem übergeordneten Plan führt dazu, dass viele lokale Einzelmaßnahmen, wie zum Beispiel Maßnahmen zur Förderung der überörtlichen Vernetzung von wertvollen Lebensräumen oder zur Kompensation von Eingriffen in die Natur und Landschaft, sinnvoll und effizient zur Erreichung größerer Ziele beitragen können. Zurzeit arbeitet das Umweltministerium an einem neuen Landschaftsprogramm, das vor allem die Themen Biotop- und Artenschutz, Biotopverbund, Klima und abiotische Schutzgüter – wie Wasser, Luft und Boden – tiefergehender behandelt. Interessierte können sich ab jetzt auf der Website des Umweltministeriums über raumbezogene Umweltplanung informieren“, sagte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder anlässlich der Erstellung eines neuen Landschaftsprogramms.

Alle zehn bis fünfzehn Jahre wird das Landschaftsprogramm vom Umweltministerium als oberste Naturschutzbehörde neu erstellt. Das derzeit gültige Landschaftsprogramm Rheinland-Pfalz ist auf das Jahr 2008 datiert. Ausgehend von einem Überblick über die Entwicklung und den Zustand von Natur und Landschaft gibt das Landschaftsprogramm die Zielrichtung des Naturschutzes für zehn bis fünfzehn Jahre vor und nennt erforderliche Handlungen und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Es dient als Programmatik für das Handeln der Naturschutzverwaltung im Land Rheinland-Pfalz und als Grundlage für weitere staatliche Akteure, deren Handeln mit Auswirkungen auf den Zustand von Natur und Landschaft verbunden ist. Die unterschiedlichen Fachbehörden nutzen die Landschaftsplanung, um potenzielle Konflikte erfassen, vermeiden oder berücksichtigen zu können. Die Landschaftsplanung bietet die Grundlage für die Bewahrung unbebauter und unversiegelter Flächen, die Identifizierung erforderlicher Sicherungen von Flächen für den Naturschutz, einen effektiven Mitteleinsatz und die gezielte Lenkung von Fördergeldern, Aktionsprogrammen sowie Maßnahmen des Naturschutzes.

Informationen über das derzeit gültige Landschaftsprogramm und weitere Bestandteile der raumbezogenen Umweltplanung finden Interessierte auf der Website des Umweltministeriums im Themenbereich „Natur und Artenschutz“. Die Inhalte der Landschaftsplanung sind in Planungen und Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen und es ist zu begründen soweit ihnen nicht Rechnung getragen werden kann. „Die Ergänzung des Webangebots um die umweltbezogene Raumplanung erleichtert allen relevanten Akteurinnen und Akteuren den Zugriff auf wichtige Informationen und schafft so Transparenz bei der Planung von Naturschutzmaßnahmen“, so Katrin Eder.

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