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Katrin Eder: „Das Nature Restoration Law ist ein wirksames Instrument um unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen“

Landesministerinnen und Landesminister unterstützen ambitionierte Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung – Schreiben an EU-Kommission
Blaukehlchen
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Sonnentau
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Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder setzt sich bei der Europäischen Kommission für die konsequente Stärkung der biologischen Vielfalt und Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme in Europa ein: „Die Natur in Deutschland und Europa befindet sich in einem besorgniserregenden Zustand. Der Schutz und die Wiederherstellung unserer natürlichen Lebensgrundlagen sind die die Basis unseres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Überlebens. Mit dem Nature Restoration Law haben wir ein wirksames Instrument, um den Negativtrend aufzuhalten“, so Katrin Eder.

Aus diesem Anlass hat die rheinland-pfälzische Umweltministerin gemeinsam mit weiteren Umwelt- und Landwirtschaftsministerinnen und -ministern, -senatorinnen und -senatoren aus Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ein Schreiben an Teresa Ribera, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission sowie an die EU-Kommissarin für Umwelt, Jessika Roswall, den EU-Kommissar für Landwirtschaft, Christophe Hansen, und an Costas Kadis, EU-Kommissar für Fischerei, gerichtet. In diesem sprechen sie sich für eine ambitionierte und zügige Durchführung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO) – auch bekannt als Nature Restoration Law – aus.

„Die Stärke der Verordnung liegt darin, dass sie ressortübergreifend Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Städtebau und Naturschutz verzahnt und gleich mehrere Ziele miteinander verknüpft. Wiederherstellung von Ökosystemen bedeutet auch Klimaanpassung, Klimaschutz, Ernährungssicherheit, Schutz vor Extremwetterereignissen und nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum“, sagte Katrin Eder.

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren stellen sich deutlich gegen Forderungen nach einer Abschwächung, Verschiebung oder gar Abschaffung der W-VO. Die EU müsse nun die Umsetzung in den Mitgliedstaaten aktiv unterstützen und im mehrjährigen Finanzrahmen der EU eine substanzielle Mitfinanzierung vorsehen. Dazu gehöre auch, dass bestehende Finanzierungsinstrumente, wie die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), an die Ziele der Verordnung angepasst werden. 

„Die Verordnung ist ein Herzstück des Green Deals. Sie ist nicht nur eine Antwort auf die Biodiversitätskrise, sondern eine Investition in Sicherheit, Resilienz und Gesundheit. Eine Aufweichung würde politisch das völlig falsche Signal senden, nämlich, dass uns der vermeintliche Abbau von Bürokratie wichtiger ist als der Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Wohlstand und Naturschutz sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden. Eine intakte Natur ist die Grundlage unserer Ernährung, des Klimaschutzes und unserer Gesundheit. Mit der Verordnung übernimmt Europa Verantwortung für uns und für künftige Generationen“, so Ministerin Eder.

Die W-VO setzt erstmals verbindliche und gestaffelte Flächenziele bis 2030, 2040 und 2050 um die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme in den EU-Mitgliedstaaten voranzutreiben. Über 80 Prozent der natürlichen Lebensräume in der EU befinden sich derzeit in einem schlechten Zustand. In Deutschland befinden sich mehr als die Hälfte der Lebensraumtypen in einem ungünstigen Erhaltungszustand, wie der im Jahr 2024 veröffentlichte „Faktencheck Artenvielfalt“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zeigt.

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