„Naturschutz und Energiewende sind keine Gegensätze, sondern zwei Seiten einer Medaille beim Klimaschutz“, betonte Umweltministerin Ulrike Höfken am Montag in Mainz. 72 Prozent der Bäume in Rheinland-Pfalz seien durch Luftschadstoffe geschädigt. Deshalb sei es im Sinne des Naturschutzes, den Einsatz fossiler Energieträger und auch von Atomkraft schnellstens zu beenden. Gemeinsam mit Dr. Klaus Richarz, dem Leiter der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland stellte die Ministerin – passend zum Beginn des 31. Deutschen Naturschutztags in Erfurt - ein Gutachten zu naturschutzfachlichen Rahmenbedingungen beim Ausbau der Windkraft in Rheinland-Pfalz vor.
„Ziel der Landesregierung ist es, zwei Prozent der Landes- und Waldfläche für Windkraft bereitzustellen. Das Gutachten zeigt, dass dieses Ziel mit dem umfassenden Schutz unserer Naturschätze vereinbar ist“, so Höfken. Die Studie sei ein Leitfaden für Kommunen und andere Planer, um Konflikte bei der Entwicklung von Windkraft-Standorten zu vermeiden und zu lösen.
Bis 2030 soll der verbrauchte Strom in Rheinland-Pfalz zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen werden, 70 Prozent davon aus Windkraft. Das heißt, die Anzahl der Windenergieanlagen wird sich bis dahin voraussichtlich verdoppeln. Um zu prüfen, wie sich der Ausbau der Windkraft mit dem Naturschutz vereinbaren lässt, hat das Umweltministerium die Naturschutzexperten von der Staatlichen Vogelschutzwarte sowie vom Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht mit dem Gutachten beauftragt. „Unser Bundesland ist Heimat von überproportional vielen Naturschätzen und einer reichen Artenvielfalt“, sagte Ministerin Höfken. So habe das Bundesamt für Naturschutz in Rheinland-Pfalz fünf „Hotspots der Biodiversität“ festgestellt: „Damit sind wir bundesweit Spitze und haben eine große Verantwortung für den Erhalt unserer Natur insbesondere beim Ausbau der Erneuerbaren Energien.“ Die Ministerin wies darauf hin, dass besonders sensible Bereiche wie Naturschutzgebiete, Kernzonen von Biosphärenreservaten und der künftige Nationalpark für Windräder tabu seien. In FFH- und Vogelschutzgebieten sowie in Kernzonen von Naturparken werde die Naturverträglichkeit der Anlagen vorab sehr genau geprüft. „Das jetzt vorgelegte Gutachten soll Klarheit darüber schaffen, wo im Land Windkraft aus naturschutz-fachlicher Sicht möglich ist und mit welchen technischen Instrumenten die Vereinbarkeit mit dem Naturschutz erzielt werden kann.“
Im Blickpunkt der Gutachter standen insbesondere windkraftsensible Vogel- und Fledermausarten sowie NATURA 2000-Gebiete. „Es hat sich gezeigt, dass im Hinblick auf die Verträglichkeit der Windkraftnutzung mit dem Artenschutz ein differenziertes Vorgehen notwendig ist“, berichtete Dr. Richarz, Leiter der Staatlichen Vogelschutzwarte. Die Windkraftempfindlichkeit einzelner Vogel- und Fledermausarten habe man in Steckbriefen detailliert herausgearbeitet. Demnach ist zum Beispiel das Kollisionsrisiko für Rotmilane im Horstumfeld während der Brutzeit und für Abendsegler zur Zugzeit sehr hoch. Zudem beschreibe das Gutachten gruppen- wie artspezifisch den fachlich notwendigen Untersuchungsumfang zur Prüfung der Verbotstatbestände nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Dargestellt werden auch die nach aktuellem Kenntnisstand möglichen Kompensationsmaßnahmen. Etwa durch Einhalten von Mindestabständen zu Brutplätzen - beim Rotmilan sind das nach Empfehlung der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten 1500 Meter -, oder Abschalten der Anlagen in den warmen, aber windarmen Hauptzugnächten der Fledermäuse, lassen sich Konflikte erfolgreich vermeiden. Die NATURA 2000-Gebiete haben die Gutachter je nach Konfliktpotenzial nach den Kategorien „gering“, „mittel-hoch“ und „sehr hoch“ klassifiziert. Richarz: „Wenn die Belange von Schwarzstörchen, Rotmilanen und Fledermäusen bei der Planung von Windkraftanlagen wie im Gutachten beschrieben berücksichtigt werden, wird ein Mehr an Windkraft, nicht zu einem Weniger an Arten führen.“
Das vollständige Gutachten ist <media 104990 _blank - "TEXT, Naturschutzfachlicher Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in RLP, Naturschutzfachlicher_Rahmen_zum_Ausbau_der_Windenergienutzung_in_RLP.pdf, 8.3 MB">hier</media> abrufbar.