| Windkraft im Soonwald

Kernzonen im Naturpark Soonwald-Nahe erhöhen Schutzstatus

„Mit der Ausweisung von Kernzonen im Naturpark Soonwald-Nahe erhöhen wir den Schutzstatus für die Soonwaldhöhen und nutzen ein zusätzliches Instrument zur Steuerung des Windkraftausbaus“, erklärte Umweltstaats­sekretär Thomas Griese. Er kündigte an, das bereits begonnene Kernzonen-Verfahren werde nun mit der Beteiligung der Öffentlichkeit weitergeführt.

„Mit der Ausweisung von Kernzonen im Naturpark Soonwald-Nahe erhöhen wir den Schutzstatus für die Soonwaldhöhen und nutzen ein zusätzliches Instrument zur Steuerung des Windkraftausbaus“, erklärte Umweltstaatssekretär Thomas Griese. Er kündigte an, das bereits begonnene Kernzonen-Verfahren werde nun mit der Beteiligung der Öffentlichkeit weitergeführt. Zur Versachlichung der Windkraft-Debatte in der Region betonte Griese, dass ohnehin in den betroffenen Soonwaldgebieten von den Verbandsgemeinden keine Windräder vorgesehen seien. Die Kernzonen erhöhten nun zusätzlich den Schutz. Die Landesregierung habe bereits deutlich gemacht, dass sie als Eigentümer keine Windkraftanlagen auf den betroffenen Flächen zulassen werde, solange das Verfahren zur Ausweisung von Kernzonen anstehe.

„Die Energiewende kann nur mit dem Ausbau der Windenergie realisiert werden. Nur so können wir dem Klimawandel erfolgreich begegnen und damit letztlich auch einen Beitrag zum Schutz des heimischen Waldes und der dort lebenden Tier- und Pflanzenwelt leisten“, so Griese. Das Ziel der Landesregierung sei es, die Windkraft planvoll auszubauen und an geeigneten und naturverträglichen Standorten zu konzentrieren. Dieses Ziel wolle man genau wie die Planung von Schutzgebieten gemeinsam mit den Landkreisen und Gemeinden umsetzen und dabei die Bürgerinnen und Bürger möglichst intensiv einbeziehen.

Das Öffentlichkeitsverfahren werde in Kürze eingeleitet. Dazu würden Kartenentwürfe und Unterlagen zu den geplanten Kernzonen für vier Wochen öffentlich ausgelegt. Daraus sind die vorgesehenen Kernzonen und die damit verbundenen Ge- und Verbote erkennbar. Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden oder Verbände haben dann bis zwei Wochen nach der Auslegung Zeit, Einwände oder Vorschläge zu dem Entwurf einzubringen.  

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