„Seit Wochen diskutiert die Bundesregierung ergebnislos über Regelungen zur Begrenzung der Fracking-Technologie. Offenkundig ist sie nicht in der Lage, durch wirksame Maßnahmen den Schutz des Grundwassers vor den Gefahren des Frackings und damit den Schutz unseres Trinkwassers sicher zu stellen“, sagte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken am Montag in Mainz. Sie kündigte an, dass sie im Rahmen der anstehenden Novellierung des Landeswassergesetzes den Vorschlag einbringen werde, in Rheinland-Pfalz den Einsatz von Fracking-Technologien in Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten zu verbieten und generell entsprechende Maßnahmen von einer wasserrechtlichen Erlaubnis abhängig zu machen.
„Die erheblichen Risiken beim Einsatz umwelttoxischer Chemikalien bei der Erdgasgewinnung machen es dringend erforderlich, den Einsatz dieser Technologie zu regulieren, sodass keine Gefahren für Menschen und Umwelt entstehen“, betonte Höfken. Das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren sei dafür das richtige Instrument, da die Wasserbehörden hier die Möglichkeit haben, alle wasser- und umweltrechtlich relevanten Aspekte zu prüfen und unter Einbeziehung aller heutigen Erkenntnissen nur einen gefahrlosen Einsatz von Fracking zuzulassen. Höfken wies auf aktuelle Erkenntnisse hin, wonach Geologen Schiefergasvorkommen in der Nordpfalz vermuten.
Das Landeswassergesetz muss wegen des seit 2010 geltenden neuen Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes an dieses angepasst und neu aufgestellt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf bereitet das Umweltministerium derzeit vor. Er soll noch in diesem Jahr in das Gesetzgebungsverfahren gehen.
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Wasserschutz