Die Kernzonen des Biosphärenreservates Pfälzerwald werden um 1.492,5 Hektar von 2,1 auf 3 Prozent der Fläche des Schutzgebiets erhöht. Das legt das Umweltministerium in einer neuen Biosphärenreservatsverordnung fest, die die rund 70 Jahre alte Naturparkverordnung ablöst. Damit wird ein Kernelement für die UNESCO-Auszeichnung als Biosphärenreservat erfüllt. Die Kernzonen dienen neben den Pflege-und Entwicklungszonen als Prozessschutz- und Wildnisfläche, in welche der Mensch nicht eingreifen darf. Umweltministerin Ulrike Höfken freut sich, dass der Pfälzerwald nun noch naturnäher wird: „Die Prozessschutzflächen sind auch wichtige Flächen für die Waldforschung und für das Gebietsmonitoring. Anhand dieser Flächen kann festgestellt werden, wie sich ein natürlicher Wald ohne den steuernden Einfluss des Menschen entwickelt und welche Arten hier vorkommen“, so Umweltministerin Ulrike Höfken. Dies diene als Referenzfläche zu bewirtschafteten Wäldern und liefere Erkenntnisse auch für die naturnahe Bewirtschaftung. Am heutigen Montag besuchte Höfken die Kernzone „Teufelsleiter“ mit Vertreterinnen und Vertretern des Bezirksverbandes, der angrenzenden Kommunen sowie aus Naturschutz- und Forstverwaltung.
„Die Erweiterung der Wildnisflächen im Pfälzerwald ist ein weiterer Baustein unserer Biodiversitätsstrategie in Rheinland-Pfalz. Die größte Erweiterung der Kernzonen bildet mit 365 Hektar Fläche die sogenannten „Teufelsleiter“ bei Frankenstein, eine imposante Felsgruppe. Das Biosphärenreservat trägt als Modellregion nachhaltiger Entwicklung zum Schutz der Natur und zur nachhaltigen Entwicklung der Region bei. So werden hier beispielsweise Produkte von Schäfern verkauft, durch die Naturschutzprojekte gefördert werden“, so Höfken.
Theo Wieder, Vorsitzender des Bezirkstags Pfalz sagte anlässlich der Feierstunde: „Das Inkrafttreten der neuen Biosphärenreservatsverordnung ist ein notwendiger, wichtiger Schritt und der erfolgreiche Abschluss eines engen Dialoges zwischen dem Bezirksverband Pfalz als Träger des Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen, dem Umweltministerium, den Umweltverbänden, dem Pfälzerwaldverein und mehreren Kommunen. Es ist uns gelungen, die dauerhafte UNESCO-Anerkennung für das Biosphärenreservat mit der dazu notwendigen Kernzonenerweiterung zu erhalten. Mit diesem gemeinsam getragenen Projekt haben wir das große Ziel erreicht, dass es im Pfälzerwald noch mehr Natur ohne menschliches Eingreifen gibt und die Fauna und Flora dieses bedeutsamen Naturerbes nachhaltig gepflegt und erhalten bleibt.“
Hintergrund:
Das Gebiet des Pfälzerwaldes, des Haardtrandes sowie weitere kleinere, dem Pfälzerwald vorgelagerte Landschaftsteile wurden 1958 als Naturpark Pfälzerwald ausgewiesen. Der Naturpark umfasst eine Fläche von knapp 180.000 Hektar und ist insbesondere durch ausgedehnte Wälder, Wiesen- und Bachtäler sowie Felsregionen geprägt. Das Gebiet des Pfälzerwaldes wurde 1992 von der UNESCO als Biosphärenreservat im Rahmen des Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ (MAB) anerkannt. 1998 wurde mit dem benachbarten Biosphärenreservat Nordvogesen in Frankreich ein gemeinsames, grenzüberschreitendes Biosphärenreservat gebildet und von der UNESCO anerkannt.
Mit dieser Anerkennung hat sich auch die Zielsetzung und das Aufgabenfeld des Naturparks Pfälzerwald weiter entwickelt. Neben der nachhaltigen regionalen Entwicklung des Gebietes stehen die Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt sowie ökologische Forschung und Bildung für nachhaltige Entwicklung im Vordergrund der Arbeit.
Die Ausweisung als Biosphärenreservat orientiert sich an der bisherigen Naturparkverordnung, hebt jedoch den Gedanken der einheitlichen Entwicklung im Sinne einer nachhaltigen Regionalentwicklung stärker hervor. Durch die Erhöhung des Flächenanteils der Kernzonen am gesamten Schutzgebiet auf rund 3% werden die MAB-Kriterien erfüllt und auch der Schutzgedanke weiter gestärkt. Die Kernzonen stellen zudem einen wichtigen Beitrag zu einem landesweiten Biotopverbund dar.
Diese Form der Unterschutzstellung trägt auch dem Umstand Rechnung, dass Biosphärenreservate eine eigenständige Schutzgebietskategorie nach § 25 BNatSchG darstellen, bei der im Gegensatz zu Naturparken der einheitliche Schutz und die einheitliche Entwicklung gleichberechtigt nebeneinander stehen.