„Viele Anregungen der Natur- und Umweltschutzverbände zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung aufgegriffen“, betonte Umweltministerin Ulrike Höfken am Montag in Mainz. Dies gelte zum Beispiel für die Pflegezone des Biosphärenreservats Pfälzerwald. Zudem habe das Umweltministerium entsprechend der Forderung der Verbände ein Fachgutachten zur Gefährdung von Vögeln und Fledermäusen erstellen lassen und werde über den Windkrafterlass strenge Naturschutzprüfungen sicherstellen. Ministerin Höfken verwies auf die morgige Pressekonferenz im Wirtschaftsministerium, wo die Pläne zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) vorgestellt werden.
„Wir bedauern, dass die Verbände nicht wahrnehmen, dass Naturschutzexperten und hochrangige Institutionen den Ausbau der Windkraft in Schutzgebieten nicht gänzlich ausschließen“, sagte Höfken. So habe das MAB-Nationalkomitee (Programm „Mensch und Biosphäre“) der UNESCO aktuell darauf hingewiesen, dass Windkraft in Entwicklungszonen von Biosphärenreservaten durchaus möglich sei – so wie die Landesregierung dies unter strengen Auflagen im Pfälzerwald vorsieht.
„Dem vergangene Woche vorgelegten Gutachten der Staatlichen Vogelschutzwarte zufolge ist es im Sinne des Naturschutzes nicht notwendig, die Natura 2000-Gebiete vollständig von der Windenergienutzung auszuschließen“, stellte Ministerin Höfken fest. Allein in Rheinland-Pfalz gebe es 177 dieser europäischen Schutzgebiete, die insgesamt eine Fläche von 385.000 Hektar umfassen und ganz unterschiedliche Arten schützen. Wenn der Schutzzweck eines Gebietes etwa im Erhalt von Bodentieren wie dem Feuersalamander oder der Gelbbauchunke bestehe, sei dies durchaus mit der Nutzung von Windkraftanlagen vereinbar. Das Gutachten arbeite heraus, welche Arten windkraftsensibel sind und welche Natura 2000-Gebiete im Land deshalb von der Nutzung ausgenommen werden sollten.
Ministerin Höfken wies darauf hin, dass die Politik der Landesregierung eindeutig vom Bundesnaturschutzgesetz untermauert werde. Dies schreibe den Klimaschutz und den Ausbau erneuerbarer Energien als Instrument des Naturschutzes fest. Sie betonte, dass die Landesregierung lediglich zwei Prozent der Landesfläche für den Ausbau der Windkraft vorsehe.
„Die Energiewende in Rheinland-Pfalz kommt dem Naturschutz zugute“, so Höfken. Ein ungebremster Klimawandel würde das Artensterben dramatisch beschleunigen. Der schnelle Ausbau der Erneuerbaren Energien sei notwendig, um das Klima und damit die Natur zu schützen. Der kritische Zustand der Wälder in Rheinland-Pfalz - rund 70 Prozent der Bäume seien durch Luftschadstoffe beeinträchtigt – sei ein Beispiel für die dringende Notwendigkeit der Energiewende.