| 9. Mainzer Arbeitstage zu Windkraft und Naturschutz

Griese/Hüser: Naturschutz braucht die Energiewende

„Der Naturschutz braucht die Energiewende“, erklärten heute Thomas Griese, Staatssekretär des Umweltministeriums sowie der Wirtschaftsstaatssekretär Uwe Hüser auf den 9. Mainzer Arbeitstagen des Landesamtes für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG).
Windrad im Wald, Foto: iStockphoto

„Der Naturschutz braucht die Energiewende“, erklärten heute Thomas Griese, Staatssekretär des Umweltministeriums sowie der Wirtschaftsstaatssekretär Uwe Hüser auf den 9. Mainzer Arbeitstagen des Landesamtes für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG). Auf der Fachtagung zur Energiewende diskutieren 300 Teilnehmer aus Politik, Wirtschaft und Verbänden die naturverträgliche Nutzung der Windkraft. „Naturschutz und Energiewende sind keine Gegensätze, sondern zwei Seiten einer Medaille beim Klimaschutz“, erklärte Griese und machte deutlich: „Schaffen wir es nicht, den Klimawandel aufzuhalten, sind auch die meisten Anstrengungen für den Naturschutz vergebens.“ Die Folgen der Verbrennung fossiler Energieträger seien längst spürbar. 72 Prozent der Bäume in Rheinland-Pfalz seien durch Luftschadstoffe geschädigt und heimische Arten zunehmend gefährdet. Schon heute sei in Rheinland-Pfalz ein Rückgang besonders bei Arten in Moor- oder Feuchtgebieten zu verzeichnen „Deswegen setzen wir in Rheinland-Pfalz auf einen gesteuerten Ausbau der Erneuerbaren Energien“, ergänzte Hüser. Dabei komme der Windenergie große Bedeutung zu. „Die Energiewende braucht die Windkraft. Unseren Beitrag zur Energiewende können wir in Rheinland-Pfalz zu 70 Prozent durch Windkraft erbringen, so Hüser.

Umweltstaatssekretär Thomas GrieseUnser Bundesland ist Heimat von überproportional vielen Naturschätzen und einer reichen Artenvielfalt. Wir haben  daher eine große Verantwortung für den Erhalt unserer Natur, auch beim Ausbau der Erneuerbaren, betonte der Umweltstaatssekretär.  Daher habe das Umweltministerium entsprechend der Forderung der Naturschutzverbände ein Fachgutachten zur Gefährdung von Vögeln und Fledermäusen erstellen lassen und werde über den Windkrafterlass strenge Naturschutzprüfungen sicherstellen. Das Gutachten der Vogelschutzwarte zeige, dass sich der Ausbau der Windkraft mit dem Naturschutz vereinbaren lasse. „Wenn die Belange von Schwarzstörchen, Rotmilanen und Fledermäusen bei der Planung von Windkraftanlagen wie im Gutachten beschrieben berücksichtigt werden, wird ein Mehr an Windkraft nicht zu einem Weniger an Arten führen“, so Griese. In besonders sensiblen Bereichen wie Naturschutzgebiete, Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten und im künftigen Nationalpark seien Windräder tabu. 

Die Windkraft wolle man da nutzen und konzentrieren, wo der Wind am stärksten weht. Dort können besonders leistungsfähige Anlagen errichtet werden und mit relativ wenigen Anlagen eine große Energieausbeute erzielt werden. Dies führe zur Vermeidung einer wesentlich größeren Zahl von Anlagen weniger windhöffigen Standorten. Und damit alle Ortsgemeinden von der Windkraft profitieren können, auch diejenigen, auf deren Gemarkung sich keine Windräder drehen werden, unterstütze die Landesregierung mit den sogenannten Solidarpakten Zusammenschlüsse von Gemeinden, führte Wirtschaftsstaatsekretär Hüser aus. So leiste die Windenergie in Rheinland-Pfalz nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur klimafreundlichen Stromerzeugung, sondern sichere gleichzeitig Arbeitsplätze und Einkommen der Region.

 

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