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Umweltministerkonferenz will Hochwasserschutzmaßnahmen beschleunigen und finanziell besser aufstellen

Dreiklang aus Klimaschutz, Klimawandelfolgenanpassung und Naturschutz soll als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert werden / Hochwasserschutz soll als Projekt von „überragendem öffentlichen Interesse“ eingestuft werden, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen
Pressekonferenz zum Abschluss der Umweltministerkonferenz in Bad Neuenahr-Ahrweiler
Pressekonferenz zum Abschluss der Umweltministerkonferenz in Bad Neuenahr-Ahrweiler

Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der -senator der Länder haben sich am heutigen Freitag auf der 103. Umweltministerkonferenz (UMK) in Bad Neuenahr-Ahrweiler für einen Turbo in Sachen Hochwasserschutz ausgesprochen. Dazu wurden mehrere Beschlüsse gefasst:
 
Die UMK forderte, dass trotz der anstehenden Bundestagswahl eine ambitionierte Novelle des Hochwasserschutzgesetzes zügig verabschiedet wird. Diese hat das Ziel, vorzusorgen und das Land und seine Infrastruktur besser gegen Hochwasserereignisse zu wappnen. Es beinhaltet zum Beispiel eine bessere Starkregenvorsorge durch die Länder und klarere Anforderungen an Infrastruktur wie etwa Brücken.

Hochwasserschutz soll als „Projekt von überragendem öffentlichen Interesse“ eingestuft werden. Diese Einstufung würde dazu führen, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren schneller umgesetzt werden können. 
Hierzu erklärte die rheinland-pfälzische Umweltministerin und Vorsitzende der Umweltministerkonferenz (UMK) Katrin Eder: „Die Bilder aus dem Jahr 2021 von der verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal werden wir auch noch nach Jahren nicht vergessen. Und zu diesen Bildern aus dem Ahrtal kommen immer mehr, die sich ähneln –  vom Pfingsthochwasser, Bilder aus Valencia, aus Polen und weltweit. Mit ihnen schwingt unermessliches menschliches Leid, aber auch die Frage nach der Gestaltung unserer Umwelt sowie die Finanzierung zur Behebung von Schäden und zur Schadensvorbeuge durch Klimafolgenanpassungs-Maßnahmen. Die Umweltministerkonferenz zeigt, dass man sich hier über Parteigrenzen hinweg einig ist, dass wir hier entscheidende Schritte unternehmen können, um schneller handeln zu können und für eine bessere Finanzierung von Klimaschutz, Klimaanpassung und Naturschutz zu sorgen.“

Im Grundgesetz soll es außerdem eine neue Gemeinschaftsaufgabe geben, die es dem Bund erlaubt, Kommunen beim Klimaschutz, der Klimaanpassung und dem Naturschutz auch direkt zu fördern. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der -senator der Länder einigten sich darauf, schnellstmöglich konkrete Textbausteine für einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen.
 
Bereits im Juni bei der 102. Umweltministerkonferenz in Bad Dürkheim gab es seitens der UMK einen Auftrag an das Bundesumweltministerium zu prüfen, ob eine entsprechende Grundgesetzänderung juristisch möglich ist. Das Ergebnis lautete: ja. „Durch die Grundgesetz-Änderung bekommen natürliche Anpassungen an die Folgen des Klimawandels mehr Gewicht. Zum Schutz vor Hochwasser können damit nicht nur technische Maßnahmen wie Hochwasserschutzmauern, sondern auch natürliche Maßnahmen besser gefördert werden. Renaturierte Flüsse und Auen sorgen beispielsweise dafür, die Fließgeschwindigkeit von Gewässern zu reduzieren und geben dem Gewässer mehr Raum“, so Eder. Bundesumweltministerin Steffi Lemke zog ein positives Fazit der Umweltministerkonferenz: „Wir haben uns bei dieser Umweltministerkonferenz in Bad Neuenahr-Ahrweiler vor Ort ein Bild von der Situation im Ahrtal machen können. Der Wille und die Kraft der Bürgerinnen und Bürger, die hier beim Aufbau Unglaubliches geleistet haben, haben mich tief beeindruckt. Aber auch drei Jahre nach der Flutkatastrophe sind die Zerstörungen noch überall sichtbar. Starkregen und Fluten werden durch die Klimakrise häufiger. Wir müssen Vorsorge betreiben und den Hochwasserschutz in Deutschland verbessern. Aus diesem Grund habe ich im Herbst das Hochwasserschutzgesetz III vorgelegt. Es stärkt und ergänzt den aktuellen Rechtsrahmen, um Schäden zu vermeiden und unsere Häuser, Brücken und Straßen besser gegen Hochwasser zu wappnen. Das Gesetz kann und sollte dann in der neuen Legislaturperiode schnell mit breiter Unterstützung in Kabinett und Bundestag beschlossen werden. Die Natur ist bei der Vorsorge unsere wichtigste Verbündete, sie hilft uns, uns vor den Folgen der Klimakrise zu schützen. Gesunde Wälder und Moore oder intakte Flussauen können mehr CO2 dauerhaft binden und mehr Wasser speichern. Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, für das bis 2028 über 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, tun wir genau das: Wir stärken die Natur, damit sie uns schützt. Deshalb freut es mich besonders, dass die UMK einstimmig das Signal sendet, dass dieses wichtige Programm verstetigt werden muss.“

UMK diskutierte die EU-Wiederherstellungsverordnung

Um eine ausreichende Finanzierung ging es auch bei der Erstellung nationaler Wiederherstellungspläne, die das im Juni verabschiedetet EU-Restoration-Law für alle EU-Mitgliedsaaten vorsieht. Die UMK betont  ausdrücklich die Bedeutung der EU-Verordnung und das damit verbundene Ziel bis 2030 auf 20 Prozent der EU Land- und Meeresfläche für den Klima- und Artenschutz wichtige Ökosysteme wieder in einen guten Zustand versetzt werden sollen. Um dies umzusetzen, braucht es entsprechend Personal und Geld. Daher forderte die UMK den Bund auf, entsprechende Mittel bereitzustellen. Dazu sei auch eine Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) zugunsten dieser Zielerreichung nötig.

Umweltministerkonferenz fordert scharfes UN-Plastikabkommen

Nicht nur der Klimawandel und dessen Auswirkungen, auch das Thema Müll nahm Raum auf der UMK ein. Dazu bekam der Bund Rückenwind von den Umweltministerinnen, -ministern, -senatorinnen und dem -senator der Länder für ein schärferes UN-Plastikabkommen, das derzeit in Südkorea verhandelt wird. Bundesumweltministerin Steffi Lemke sagte dazu: „Plastikmüll ist ein riesiges Problem, für die Natur und unsere Meere, aber auch für uns Menschen. Wir alle kennen die Bilder von Lebewesen im Meer, die elendig an Plastikmüll verenden, Mikroplastik findet sich in den entlegensten Regionen der Welt. Die Plastikvermüllung muss gestoppt werden. Leider erleben wir bei der Konferenz in Korea derzeit den Versuch, mehrerer Erdöl fördernder Staaten, ein wirksames Abkommen zu blockieren. Das deutsche Verhandlungsteam und ich setzen uns für ein möglichst umfassendes, verpflichtendes, globales UN-Abkommen gegen Plastikmüll ein. Das oberste Ziel ist, dass wir weltweit weniger Plastik produzieren, nutzen und wegwerfen. Wir brauchen konkrete Reduktionsziele und Zieljahre, ebenso einen wirksamen Überprüfungs- und Revisionsmechanismus, damit die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen auch bewertet werden und das Abkommen falls nötig angepasst werden kann. Auch die Hersteller von Plastik tragen hier Verantwortung.“   

EU soll Green Deal fortentwickeln

Dazu soll auch der European Green Deal fortentwickelt werden, lautet eine gemein-same Forderung auf der UMK. Insbesondere auch der von der Europäischen Kommission vorgesehene „Deal für eine saubere Industrie“ kann darüber hinaus aus Sicht der Umweltministerkonferenz – je nach Ausgestaltung – einen wichtigen Beitrag zum Ziel der Klimaneutralität der EU bis spätestens 2050 leisten. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag sollte sobald wie möglich vorgelegt werden. Oliver Krischer, Umweltminister in Nordrhein-Westfahlen sagte: „Das ist eine zentrale Aufgabe für die neu gewählte EU-Kommission. Die Aufgabenpalette ist breit: Wir brauchen mehr europäische Gelder für klimaschonende Technologien, mehr Tempo bei der Klimaanpassung und zukunftssichere Regelungen beispielsweise für die Kreislaufwirtschaft. Unser Ziel ist eine klimaneutrale Industrie. Das ist für ein Land wie Nordrhein-Westfalen entscheidend für eine gelingende Transformation.“

Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz verfolgte die UMK auch beim Tagesordnungspunkt „Baustoffrecycling ausbauen, Deponieraum schaffen, Baukosten senken“. Hier beschlossen die Länder unter anderem vereinfachte Vergabeverfahren, digitale Plattformen zur Bewertung von Recyclingbaustoffen und einheitliche rechtliche Standards. „Weniger Bürokratie, mehr pragmatische Lösungen im Bauwesen“, forderte Hessens Umweltminister Ingmar Jung und sagte: „Die Akzeptanz von Recyclingbaustoffen muss wachsen, denn sie können eine Schlüsselrolle beim Ressourcenschutz spielen, werden jedoch durch komplizierte Regularien ausgebremst.“ Unbürokratisch und praxistauglich sollen sogenannte mineralische Ersatzbaustoffe unter bestimmten Vorrausetzungen nicht mehr als Abfall deklariert werden. Ziel ist es, dass mehr Baustoffe wiederverwendet werden können.
 
UMK diskutierte Umgang mit dem Wolf

Hessens Umweltminister Ingmar Jung begrüßte die Entscheidung, den Schutzstatus des Wolfs auf EU-Ebene anzupassen. „Unser Ziel ist eine realistische Regulierung. Es geht nicht um Ausrottung, sondern um ein ausgewogenes Miteinander von Wolf, Weidetierhaltung und Kulturlandschaft“, erklärte Jung. Bund und Länder haben bei der UMK in Bad Neuenahr-Ahrweiler vereinbart, wie es konkret nach der Herabstufung des Schutzstatus‘ in der Berner Konvention weitergeht.

Dazu sagte auch Dr. Till Backhaus aus Mecklenburg-Vorpommern: „Es freut mich, dass wir nach harten Verhandlungen heute in der UMK den einvernehmlichen Beschluss gefasst haben, die nationale Umsetzung eines aktiven Wolfsmanagements schon jetzt vorzubereiten. Wir können es uns nämlich nicht leisten, erst abzuwarten, wie die EU nach der Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention vorgeht. Um den langwierigen Prozess der erforderlichen Rechtsanpassungen auf europäischer und nationaler Ebene zu beschleunigen, ist es unverzichtbar, ins Handeln zu kommen und schon jetzt die nötigen Schritte auch auf nationaler Ebene vorzubereiten. Den Menschen im ländlichen Raum und den Weidetierhaltern wäre eine weitere Verzögerung, bevor wir in ein rechtssicheres und artenschutzgerechtes Wolfmanagement eintreten können, nicht zu vermitteln. Hieran hängt auch ein gutes Stück politischer Glaubwürdigkeit"

Die nächste Amtschef- und Umweltministerkonferenz der Länder findet im Saarland statt, die Reihenfolge ist alphabetisch.

Hintergrund Verankerung einer Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz:
Bislang gibt es zwei Gemeinschaftsaufgaben im Grundgesetz. Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland, was die regionalen Wirtschaftsstrukturen stärken soll (regionale Wirtschaftsförderung) und die Aufgabe, die Agrarstruktur und den Küstenschutz zu stärken (GAK). 

Werden der Naturschutz, der Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert, würde das für eine dauerhafte Finanzierung in diesen Bereichen sorgen. Denn bislang gibt es folgendes Problem: Der Bund kann Kommunen nicht direkt fördern – egal, ob es um Regenrückhaltebecken, eine Flussrenaturierung, um einen Deich oder um die Kühlung von Innenstädten mit mehr Grün geht. Andere Förderungen über das Land oder über die EU beinhalten in der Regel einen gewissen Eigenanteil. Ist die Kommune aber eher finanzschwach, ist mitunter schon der Eigenanteil zu hoch, den sie aufbringen müsste. Dem Bund ist es nicht erlaubt, finanzschwache Kommunen direkt zu fördern.

Das zweite Problem ist: Förderprogramme sind immer zeitlich begrenzt. Damit ist es kaum planbar, ob es Nachfolge-Programme gibt und was sie künftig fördern. Denn oftmals ist es mit einer einzelnen Investition nicht getan, Deiche müssen in Stand gehalten werden oder Regenrückhaltebecken saniert werden, wenn sie in die Jahre gekommen sind. 

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