Der Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz will den Wald vor den Folgen des Klimawandels schützen. Daher hat der Landesbetrieb einen Antrag an die Obere Jagdbehörde gestellt, den Jagdbeginn zwei Wochen früher, nämlich ab 15. April, einzuleiten. Dieser Antrag wurde auf Grundlage der entsprechenden Regelungen im Landesjagdgesetz genehmigt. Damit kann einjähriges Reh-, Rot- Dam- und Muffelwild in der staatlichen Regiejagd im laufenden Jahr bereits zwei Wochen früher bejagt werden. Grundsätzlich nicht bejagt werden dürfen weiterhin die erwachsenen Tiere dieser Wildarten, abgesehen von Rehböcken. Für Wildschweine gilt ohnehin bereits eine ganzjährige Jagdzeit. Muttertiere, gleich welcher Wildart, dürfen nach wie vor nicht bejagt werden.
Die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag nach dem Landesjagdgesetz zu stellen, ist nicht auf den staatlichen Forstbetrieb beschränkt, sondern steht allen Jagdpächterinnen und Jagdpächtern sowie Jagdrechtsinhabern und damit auch privaten und kommunalen Grundeigentümern offen. Darauf weist auch der Gemeinde- und Städtebund hin. Bislang sind über 40 solcher Anträge bei der Zentralstelle der Forstverwaltung eingegangen – sowohl von Gemeinden als auch von Privatleuten.
Viele Waldbesitzende stehen vor der Herausforderung, die vor allem durch Borkenkäferbefall und Dürre entstandenen Freiflächen wieder aufzuforsten und für widerstandsfähige, naturnahe Mischwälder zu sorgen. Da Wild, vor allem Rehwild, bevorzugt junges Blattgrün, Triebe und Blattknospen vor deren Austrieb frisst, werden junge Bäume oftmals verbissen und sterben ab. Diese Bäume sind für eine Wiederbewaldung von Freiflächen enorm wichtig.
Die besondere Bedeutung des Waldes und die Bedrohung der Wälder durch den Klimawandel wurde bereits in der Mainzer Walderklärung vom 11. Juni 2019 „Klimaschutz für den Wald – Unser Wald für den Klimaschutz“ bekräftigt. Die Landesregierung hat sich hier mit den Kommunalen Spitzenverbänden und Akteuren im Waldbereich auf wichtige Aktivitäten zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel verständigt. Ein wesentlicher Aspekt in dieser Erklärung ist die Rolle der Jagd. Daher hatte die Landesregierung unlängst einen umfangreichen Dialog- und Arbeitsprozess zu der Frage eines zeitgemäßen Wildmanagements im Kontext der Klimawandelfolgen organisiert, in den auch die für die Jagd zuständigen Verbände eingebunden waren. Auch weiterhin wird das Umwelt- und Forstministerium den Dialog mit den Verbänden suchen. Denn die Mitwirkung der Jägerschaft und des Landesjagdverbandes als deren mitgliederstärksten Verband ist für eine erfolgreiche Umsetzung der notwendigen Maßnahmen gerade auch in den privaten und kommunalen Waldflächen von zentraler Bedeutung.
Die Pflanzung von Waldbäumen und die natürliche Verjüngung der Wälder kann nur gelingen, wenn dieser Jungwald nicht durch das Vorhandensein einer zu großen Zahl von Rehen, Hirschen oder Wildschafen (Muffelwild) am Wachstum gehindert wird.
Dabei kann es durchaus einen Unterschied machen, ob die Jagdsaison 14 Tage früher stattfindet als bislang üblich. Klimawandelbedingt setzt die Vegetationszeit früher ein. Der Blattaustrieb hat vielerorts bereits begonnen. Damit beginnt zugleich die Zeit, in der vor allem das Rehwild sich die noch zarten Blätter schmecken lässt. Dies führt bei jungen Bäumen oftmals zu deren Absterben.
Sobald der Blattaustrieb sich voll entfaltet hat und die Vegetation höher geworden ist, sind die Tiere weniger gut sichtbar und damit auch schwerer zu erlegen. Dies kann bereits Anfang Mai, also zum Beginn der regulären Jagdzeit, vielerorts der Fall sein.
Der Schwerpunkt der vorgezogenen Bejagung liegt auf dem Rehwild. Bei der Bejagung von Rot-, Dam- und Muffelwild werden die für diese Wildarten gebildeten Hegegemeinschaften in die örtlichen Entscheidungen der Forstämter einbezogen.
Es ist seitens Landesforsten ausdrücklich nicht beabsichtigt, dass das Wild nun keine Ruhezeiten mehr hat. Diese sollen zu einem Zeitpunkt erfolgen, wenn die Jagd weniger effektiv ist, etwa wenn die Vegetation im Wald ohnehin sehr hoch ist. Dies kann je nach Region verschieden sein. Daher bleibt den Forstämtern je nach örtlicher Situation die Entscheidung überlassen, ob im Staatswald nunmehr bereits zum 15. April die Jagd aufgenommen und in welchem Umfang im Gegenzug zu späteren Phasen im Jahr trotz gesetzlich gegebener Jagdzeit die Jagdausübung ausgesetzt wird.
Rheinland-Pfalz ist kein Einzelfall
Auch andere Bundesländer, wie z. B. Nordrhein-Westfalen, haben aktuell die Jagd auf Rehwild zum 15. April bzw. in einzelnen Landesteilen bereits zum 1. April eröffnet oder ziehen eine entsprechende Vorgehensweise in Erwägung. In weiteren Ländern wie Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt besteht diese gesetzliche Möglichkeit ohnehin schon als Regelfall.
Umwelt- und Forstministerin Ulrike Höfken sagt: „Der Wald ist ein für uns alle wichtiges Ökosystem und bindet rund ein Viertel aller CO2-Emissionen unseres Bundeslandes. Durch die Folgen des Klimawandels steht der Wald allerdings extrem unter Druck, es sind enorme Anstrengungen erforderlich, um ihn und seine vielfältigen Leistungen für uns und zukünftige Generationen zu erhalten. Dazu ist es wichtig, die Wildbestände auf ein für das Ökosystem verträgliches Maß einzuregeln.“
Hintergrund: Auswirkung der Klimakrise im Wald
Die Klimakrise hat zu einem bislang unbekannten Ausmaß an kranken und abgestorbenen Bäumen geführt. Im vergangenen Jahr mussten allein aufgrund des massiven Borkenkäferbefalls 3,05 Millionen Festmeter Fichtenholz notgeerntet werden. Das entspricht rund 3,5 Millionen Bäumen. Dazu kamen weitere 350.000 Festmeter aufgrund des Sturmtiefs Eberhard im März 2019. Daraus ergibt sich eine Aufforstungsfläche von 6.500 Hektar.
Eine Besserung ist nicht in Sicht. Dieses Jahr sind bereits 500.000 Festmeter Schadholz wegen Borkenkäferbefall angefallen, weitere 500.000 aufgrund von Windwurf. Dazu kommen tausende Bäume, die wegen Wassermangel zum Teil oder ganz abgestorben sind sowie Bäume, die von anderen Baumkrankheiten befallen sind, etwa dem Eschentriebsterben oder der Rußrindenkrankheit bei Ahornbäumen.
Gerade durch die entstandenen Freiflächen vergrößert sich für Reh-, Rot- und Dammwild das Nahrungsangebot etwa in Form junger Triebe und Baumknospen. Werden diese zu intensiv verbissen, drohen sie abzusterben oder in der Konkurrenz zu anderer Vegetation zurückzubleiben. Bei diesem Prozess spielt vor allem das Rehwild eine wesentliche Rolle, welches sehr selektiv besonders die seltenen Baumarten als Nahrungsgrundlage auswählt und damit mancherorts dazu beitragen kann, dass gerade solche Baumarten, die im Klimawandel dringend benötigt werden, verloren zu gehen drohen.
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Wald
Um dem Wald zu helfen, können Jagdpächter Antrag auf früheren Jagdbeginn stellen
Durch den Klimawandel beginnt der Blattaustrieb bereits jetzt. Damit beginnt das Wild früher als bisher jungen Bäumen durch Wildverbiss zu schaden. Für das Entstehen neuer Wälder sind diese jedoch immens wichtig

© Landesforsten RLP/Jonathan Fieber