Ab heute können die Verkehrsverbünde im Land über Sammelanträge Gelder für die Tarifsteigerungen im privaten Busgewerbe beim Mobilitätsministerium beantragen. Das ermöglicht eine entsprechende Verordnung, die heute veröffentlicht wurde. „Der Schritt des Landes, mit öffentlichen Mitteln die Tarifsteigerungen im privaten Busgewerbe mit maximal zehn Millionen Euro abzufedern, ist ein wichtiges Signal: Es dient der Sicherstellung des klimafreundlichen ÖPNV“, sagte Staatssekretärin Katrin Eder heute in Mainz.
Mit der Auszahlung schafft das Land die Basis für den weiteren Dialog zwischen den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie den Gewerkschaften. „Wir wollen faire Löhne unterstützen und gleichzeitig die Gefahr verringern, dass es nach Schulbeginn zu neuen Streiks kommt. Dauerhaft sorgt der Beitrag des Landes mit dafür, dass der Beruf des Busfahrers beziehungsweise der Busfahrerin attraktiver wird und damit der Ausbau des ÖPNV-Angebots in Rheinland-Pfalz auch personell sichergestellt werden kann“, so Eder weiter.
Die Förderung stellt dabei keinen Eingriff in die Tarifautonomie dar, die weiterhin in den Händen der Tarifparteien liegt. Die Förderung betrifft vielmehr das Vertragsverhältnis zwischen den Unternehmen des privaten Busgewerbes und ihren öffentlichen Auftraggebern – den Kreisen und kreisfreien Städten. Durch das nun entwickelte Verfahren werden die in den Verträgen vereinbarten Zahlungen durch einen speziellen Index an die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht absehbaren Lohnkostensteigerungen angepasst. „Durch diese Unterstützung werden massive Preissteigerungen für die Fahrgäste vermieden und der klimafreundliche ÖPNV unterstützt“, sagte die Staatssekretärin abschließend.
Hintergrund:
Die Landesregierung hat den Tarifparteien – der Gewerkschaft Verdi und dem Arbeitgeberverband VAV – zugesichert, die verhandelten Tarifsteigerungen durch öffentliche Mittel von Land und Kommunen aufzufangen. Das Land Rheinland-Pfalz hat sich zudem verpflichtet, die finanzielle Unterstützung des Landesanteils für das Gesamtjahr 2021 schnellstmöglich für aktuell bestehende Verkehre auszuschütten.
Für künftig ausgeschriebene Verkehre wird in einem weiteren Schritt ein RLP-Index für die Busfahrerinnen und Busfahrer in Rheinland-Pfalz entwickelt, mit dem die Tarife in Zukunft angepasst werden können.
Die Förderung kann ab heute beim Mobilitätsministerium beantragt werden. Die Verwaltungsvorschrift und die Förderrichtlinie sind online abrufbar unter:
https://mueef.rlp.de/fileadmin/mulewf/Themen/Mobilitaet/pdf/Richtlinie_Foerderung_Personalmehrkosten_im_Busgewerbe_RLP.pdf