Die Geflügelpest hat nun bedauerlicherweise auch Rheinland-Pfalz erreicht. An zwei See-Standorten im Westerwaldkreis wurden in den vergangenen Tagen mehrere verendete Wildvögel gefunden, bei denen der im Landesuntersuchungsamt (LUA) nachgewiesene Verdacht einer Infektion mit dem H5N1-Virus vorlag. Dieser Verdacht wurde inzwischen durch das Friedrich-Loeffler-Institut als Nationales Referenzlabor bestätigt. „Leider müssen wir befürchten, dass unser Bundesland in diesem Jahr stärker betroffen sein wird als in den Vorjahren“, sagte Ministerin Anne Spiegel. Durch regelmäßige Tierseuchenübungen und die entsprechenden Krisenpläne sei Rheinland-Pfalz gut vorbereitet. Eine Übertragung des H5N1-Virus auf den Menschen ist nicht bekannt.
„Der Infektionsdruck bei der Geflügelpest ist derzeit sehr hoch“, erläuterte Ministerin Spiegel. Nachweise bei Wildvögeln wurden in diesem Herbst bereits aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Bayern gemeldet. Auch sind bereits Geflügelhaltungen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Niedersachsen betroffen. Umso wichtiger sei es, dass in den Geflügelhaltungen die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden, um Ausbrüche in Betrieben so weit wie möglich zu minimieren.
In diesem Zusammenhang werden Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, verendete Wasser- und Greifvögel unverzüglich an die zuständigen Behörden zu melden. Dies sind die Veterinärämter des jeweiligen Landkreises. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat aufgrund der Nachweise eine kreisweite Aufstallung des Geflügels angeordnet. Alle Geflügelhalterinnen und -halter sind zum Schutz ihrer Tiere aufgerufen, die Vorgaben der Veterinärämter einzuhalten und ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, wo nötig zu optimieren und konsequent umzusetzen. Es gilt den direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest schließen lassen, ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung im LUA vorgeschrieben, um das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Auch auf den Zukauf von lebendem Geflügel sollte bis auf weiteres verzichtet werden. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt registriert worden sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden.
Hintergrund
Die für Geflügel sehr ansteckende aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Krankheitsverläufen zu massenhaftem Verenden führen kann. Als natürliches Reservoir für Geflügelpestviren gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel, die den Erreger auch während des Vogelzugs über weite Strecken verbreiten können. Die seit dem 21.04.2021 anzuwendende Verordnung (EU) 2016/429 (EU-Tiergesundheitsrechtsakt) einschließlich ihrer verschiedenen Delegierten und Durchführungsverordnungen sowie die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) enthalten Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen.
Weitere Informationen:
Informationen des FLI:
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
Informationen der Landesregierung:
https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/gefluegelpest-aviaere-influenza
Informationen des LUA:
https://lua.rlp.de/de/unsere-themen/lexikon/lexikon-g/gefluegelpest/