Wer mit Hunden oder Katzen außerhalb Deutschlands auf Reisen gehen will, braucht einen EU-Heimtierpass und muss sein Tier kennzeichnen lassen. Die Tiere müssen ab dem 3.7.2011 mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Eine vor diesem Datum durch Tätowierung vorgenommene Kennzeichnung bleibt weiterhin gültig, wenn sie im Heimtierpass eingetragen wurde. Darauf weist das rheinland-pfälzische Umweltministerium hin. Die Vorschriften gelten auch für die Einreise mit Tieren. Es ist verboten, Fundtiere oder herrenlose Tiere, die nicht die EU-Vorschriften erfüllen, nach Deutschland einzuführen.
Die wichtigsten Bestimmungen im Einzelnen:
Reisen mit Heimtieren innerhalb der Europäischen Union
Private Reisende, die mit Hunden oder Katzen in andere EU-Mitgliedstaaten reisen wol-len, müssen den EU-Heimtierpass dabei haben. Dieser wird von Tierärzten ausgestellt. Im EU-Heimtierpass müssen die ordnungsgemäße Kennzeichnung des Tieres sowie eine gültige Impfung gegen Tollwut vom Tierarzt dokumentiert werden.
Für Reisen nach Irland, Schweden, Malta und in das Vereinigte Königreich sind weitergehende Anforderungen zu erfüllen. So müssen beispielsweise Hunde und Katzen für Reisen in das Vereinigte Königreich mit einem Mikrochip gekennzeichnet, gegen Tollwut geimpft sein und ein wirksamer Impfschutz gegen Tollwut mittels einer Blutuntersuchung nachgewiesen werden.
Reisen mit Heimtieren in Drittländer (Nicht-EU-Länder)
Für die Einreise von Hunden und Katzen im privaten Reiseverkehr in Nicht-EU-Länder gel-ten die Vorschriften des jeweiligen Bestimmungslandes.
Für die Rückreise nach Deutschland sind je nach Reiseziel und -dauer in der Regel der EU-Heimtierpass mit Nachweisen der Kennzeichnung des Tieres und des gültigen Toll-wutimpfschutzes mitzuführen.
Für die Rückreise aus bestimmten so genannten nicht gelisteten Drittländern – das sind Länder mit unsicherem Tollwutstatus – muss der Nachweis des Tollwutimpfschutzes an-hand einer Blutprobe durch ein EU-zugelassenes Labor erbracht werden – in der Regel bereits in Deutschland vor der Ausreise.
Andere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Ziervögel dürfen in der Regel ohne Kennzeichnung reisen. Ausnahmen gelten beispielsweise für artgeschützte Vögel.
Weitere Informationen zu Tieren im Reiseverkehr können auf den Internetseiten der Europäi-schen Union, des Bundesverbraucherministeriums und der Bundesländer abgerufen werden.
<link http: www.bmelv.de shareddocs standardartikel verbraucherschutz reisen-verkehr heimtiere heimtiere.html>www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Reisen-Verkehr/Heimtiere/Heimtiere.html
<link http: ec.europa.eu food animal liveanimals pets index_de.htm>ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/index_de.htm