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Ministerin Höfken zu EHEC-Infektionen: Hygieneregeln anwenden

Angesichts der Krankheitsfälle infolge von EHEC rät Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken, zuständig auch für Ernährung, als Vorsichtsmaßnahme Hygienemaßnahmen streng zu befolgen.

Angesichts der Krankheitsfälle infolge von  EHEC (Enterohämorrhagische Escherichia Coli-Bakterien) rät Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken, zuständig auch für Ernährung, als Vorsichtsmaßnahme Hygienemaßnahmen streng zu befolgen.

Ministerin Höfken hat an alle rheinland-pfälzischen Grund- und Förderschulen, die am EU-Schulobstprogramm teilnehmen, die Aufforderung geschickt, das angelieferte Obst und Gemüse grundsätzlich zu waschen. Als zusätzliche Vorsichtsmaßnahme sollen Schülerinnen und Schüler die Früchte unmittelbar vor dem Verzehr gründlich reinigen – auch unabhängig davon, dass das Schulobst bereits industriell vorgewaschen bereit gestellt wird.. „Obst und Gemüse sind wertvoll für eine gesunde und ausgewogene Ernährung. Es sollte vor dem Verzehr immer gründlich gewaschen werden, um sich vor eventuellen Verunreinigen zu schützen“, so die Ministerin. Auch Küchenutensilien oder Brettchen sollten vor erneutem Gebrauch gereinigt werden. Dazu rate auch das Robert-Koch-Institut (RKI) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).

Derzeit werden im Schulobst-Programm keine der Fruchtsorten und Gemüse mehr angeboten, die bisher in Verdacht stehen, möglicherweise belastet zu sein. Seit Anfang Mai treten in Deutschland vermehrt durch EHEC--Bakterien verursachte gefährliche Magen-Darm-Infektionen auf. Noch sind die Übertragungswege von EHEC in der Klärung.
Ministerin Höfken forderte Verbraucherinnen und Verbraucher auf, regionale Produkte zu wählen.

Seit dem 25.5.2011 empfehlen die zentralen Institute der Bundesregierung im Bereich der Krankheitsüberwachung und der Risikoforschung, das Robert-Koch-Institut und das Bundesinstitut für Risikobewertung, über die üblichen Hygieneregeln im Umgang mit Obst und Gemüse hinaus, vorsorglich bis auf weiteres Tomaten, Salatgurken und Blattsalate, die sich insbesondere in Norddeutschland auf dem Markt befinden, nicht roh zu verzehren. Durch Erhitzungsverfahren wie Kochen, Braten und Pasteurisieren werden EHEC abgetötet. Voraussetzung ist, dass für mindestens zwei Minuten eine Temperatur von 70 °C im Kern des Lebensmittels erreicht wird.

Verbraucherinnen und Verbraucher können auch durch einfache Hygienemaßnahmen Vorsorge treffen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung bezeichnet als „effektivste Maßnahmen zum Schutz vor lebensmittelbedingten EHEC-Infektionen im Privathaushalt“:

  • Rohmilch vor dem Verzehr abkochen; pasteurisierte und ultrahocherhitzte Milch ist als sicher anzusehen.
  • Hände vor der Zubereitung von Speisen und nach Kontakt mit rohem Fleisch gründlich mit Wasser und Seife waschen und sorgfältig abtrocknen.
  • Rohes Fleisch getrennt von anderen Lebensmitteln lagern und zubereiten, auch beim Grillen (dabei auch verschiedene Bretter, Teller, Zangen verwenden).
  • Fleisch (auch Wildfleisch) vor dem Verzehr vollständig durchgaren
  • Flächen und Gegenstände nach Kontakt mit rohem Fleisch, Verpackungen oder Tauwasser sofort gründlich reinigen und abtrocknen.
  • Lappen und Handtücher nach der Zubereitung von rohem Fleisch möglichst auswechseln und bei mindestens 60 °C waschen.
  • Rohes Gemüse und Obst vor dem Konsum schälen oder zumindest gründlich waschen.


Ausführliche Verbraucherinformation des des Robert-Koch-Instituts finden SIe im Internet unter <link http: www.rki.de>www.rki.de.

Informationen über die aktuelle Situation in Rheinland-Pfalz finden Sie auf der Seite des Landesuntersuchungsamtes: <link http: www.lua.rlp.de>http:www.lua.rlp.de

Die Informationen der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg zum Verzehr von Salatgurken finden sie hier <link http: www.hamburg.de impfen hus-ehec.html>www.hamburg.de/impfen/2910838/hus-ehec.html

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Ernährung

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