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Ministerin Höfken: „Wassercent kommt unseren Gewässern zugute“

Der rheinland-pfälzische Landtag hat heute über den Gesetzentwurf der Landesregierung zum so genannten Wassercent beraten. „Das Wasseren­tnahmeentgelt kommt dem Schutz unserer kostbaren Ressource Wasser unmittelbar zugute“, sagte Umwelt­ministerin Ulrike Höfken.

Der rheinland-pfälzische Landtag hat am Mittwoch über den Gesetzentwurf der Landesregierung zum so genannten Wassercent beraten. „Das Wasserentnahmeentgelt kommt dem Schutz unserer kostbaren Ressource Wasser unmittelbar zugute“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken. Mit dem Verursacherprinzip – wer Wasser nutzt, bezahlt - erfülle die Landesregierung den Auftrag der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Rheinland-Pfalz sei das dreizehnte Bundesland, in dem zukünftig für die Entnahme von Grundwasser und von Wasser aus oberirdischen Gewässern ein Entgelt erhoben werde. „Bundesweit einmalig ist die vollständige Zweckbindung der Einnahmen. Das heißt, die Mittel dürfen nur zum Schutz der Gewässer im Land verwendet werden und versickern nicht im allgemeinen Haushalt“, betonte Höfken.

Das Gesetz zum Wasserentnahmeentgelt soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Vorgesehen sind drei verschiedene Entgeltsätze zwischen 0,9 und 6 Cent pro Kubikmeter Wasser.  „Die Belastungen werden moderat sein. Auf jede Bürgerin und jeden Bürger in Rheinland-Pfalz kommen durchschnittlich drei Euro im Jahr zu, die sie über ihre Wasserrechnung bezahlen werden“, stellte Ministerin Höfken fest.

Die Ministerin wies darauf hin, dass der vorliegende Gesetzentwurf unter anderem mit den Verbänden der Wasserwirtschaft, des produzierenden Gewerbes, den Umweltverbänden und den kommunalen Spitzenverbänden diskutiert worden sei. Höfken: „Wir haben vielfältige Anregungen erhalten, die wir bei der Gestaltung des Gesetzes berücksichtigen konnten.“ Die ökologische Lenkungswirkung ziehe sich wie ein roter Faden durch den Entwurf, etwa durch einen verringerten Entgeltsatz für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.

Die Ministerin betonte weiter, dass der Wassercent als Finanzierungsinstrument notwendig sei, um die wasserwirtschaftlichen Herausforderungen der Zukunft stemmen zu können. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie verpflichte die Länder, alle Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu überführen. Dieser sei in Rheinland-Pfalz erst bei 27 Prozent der Bäche, Flüsse und Seen erreicht. Um weiter voran zu kommen, müssen in Rheinland-Pfalz allein bis zum Jahr 2015 rund 420 Millionen Euro investiert werden.

Den Gesetzentwurf zur Einführung des Wasserentnahmeentgelts als pdf-Datei finden Sie <media 93757 - - "TEXT, Gesetzentwurf Wasserentnahmeentgeltgesetz, GesetzentwurfWasserentnahmeentgeltgesetz.pdf, 93 KB">hier</media>.

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