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Ministerin Höfken: „Sicherheit steht beim Silvester-Feuerwerk an erster Stelle“

Für viele Menschen gehören Böller und Raketen zur Silvesternacht. Damit keine Unfälle passieren, rät Umweltministerin Ulrike Höfken in diesen Tagen zu besonderer Vorsicht und weist auf die wichtigsten Bestimmungen bei Verkauf und Gebrauch von Feuerwerkskörpern hin.

Für viele Bürgerinnen und Bürger gehören Böller und Raketen zur Silvesternacht. Damit keine Unfälle passieren, rät Umweltministerin Ulrike Höfken in diesen Tagen zu besonderer Vorsicht und weist auf die wichtigsten Bestimmungen bei Verkauf und Gebrauch von Feuerwerkskörpern hin.
 
Alljährlich überprüft die Gewerbeaufsicht im Rahmen der Programmarbeit schwerpunktartig kurz vor Silvester Verkaufstellen von Pyrotechnik. Auch in diesem Jahr wird die entsprechende Aktion landesweit durchgeführt. Im Vergleich zu den Vorjahren wurde die diesjährige Silvesteraktion den neuen europäischen Regelungen zur Marktüberwachung angepasst. Neben allgemeinen Anforderungen wie Mengenbeschrän-kungen in Lager- und Verkaufsräumen oder Anforderungen an den Brandschutz, werden auch Angaben zur fehlerhaften oder unvollständigen Kennzeichnung von Pyrotechnik (z.B. BAM-Prüfnummer, CE-Kennzeichnung, Altersangabe, Fälschungen) überprüft. 

„Außerdem geht es jetzt darum, die Aufmerksamkeit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schärfen. Zum richtigen Umgang gehört es zum Beispiel, niemals mit Raketen auf Menschen oder Tiere zu zielen. Besonders gefährdet sind Kinder und Jugendliche. Sie sollten niemals ohne Aufsicht mit pyrotechnischen Artikeln hantieren und auch wissen, dass man Feuerwerkskörper niemals selbst herstellen darf.“ Gleichzeitig wies Höfken auf Feuergefahren und Regelungen zum Lärmschutz hin.
 
Die Kommunen können überdies lokale oder regionale Abbrennverbote erlassen. Bereits beim Kauf ist dringend anzuraten, nicht bei fliegenden Händlern - dabei insbesondere nicht bei solchen im Ausland - Feuerwerk zu erwerben. Hier besteht das Risiko, dass die Feuerwerkskörper nicht den Sicherheitsbestimmungen entsprechen und zu einer Gefahr werden. Vor dem Bau eigener „Feuerwerkskörper“ ist aus naheliegenden Gründen generell dringend zu warnen. Der Selbstbau von Explosivkörpern ist verboten, er gefährdet nicht nur den Bastler massiv, sondern auch unbeteiligte Dritte. 


Sicherheitshinweise beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern

•    Mitgelieferte Sicherheitshinweise stets aufmerksam lesen 
•    Knallkörper und Raketen nur im Freien zünden
•    Auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu Menschen, Gebäuden, Bäumen, Kraftfahrzeugen achten
•    Knallkörper niemals zusammengebündelt abbrennen 
•    Flaschen, Dosen oder andere Gefäße nicht als Explosionskörper nutzen
•    Angezündete Knaller sofort wegwerfen
•    Erloschene Feuerwerkskörper sollten in keinem Fall wieder angezündet werden, sondern mit Wasser übergossen und damit unschädlich gemacht werden
•    Raketen nur senkrecht von einem sicheren Standort abfeuern
•    Raketen niemals bei starkem Wind oder Windböen zünden 
•    Sicherheitshalber einen Eimer mit Wasser bereit stellen

Weitere Informationen im Internet unter <link http: www.luwg.rlp.de service downloads arbeitsschutz sprengstoffe-pyrotechnik>www.luwg.rlp.de/Service/Downloads/Arbeitsschutz/Sprengstoffe-Pyrotechnik  sowie bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord (Telefon 0261/120-0) und Süd (Telefon 06321/99-0) und dem Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (Telefon 06131/6033-0) 

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