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Michael Hauer: „Das Land hat seine Finanzierungszusage an die Busfahrerinnen und Busfahrer sowie das Busgewerbe erfüllt“

Land zahlt für 2022 insgesamt über 21 Millionen Euro zum Ausgleich von Lohnsteigerungen – Mobilitätsministerium hat in dieser Woche Zahlungen in Höhe von weiteren 15,7 Millionen Euro an die vier rheinland-pfälzischen Verkehrsverbünde freigegeben
Busse
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„Um im Klimaschutz voranzukommen, brauchen wir auch die Mobilitätswende. Die gelingt aber nur, wenn der ÖPNV auskömmlich finanziert wird. Die aktuelle finanzielle Krisensituation im Busgewerbe hingegen ist Zeugnis der strukturellen Unterfinanzierung des ÖPNV. Fachkräftemangel, ein hoher Kostendruck für das Fahrpersonal sowie die Energiekrise haben die ohnehin angespannte Lage bei den Busunternehmen drastisch verschärft. Um die 2022 unter gemeinsamer Vermittlung von Landkreistag, Städtetag und Landesregierung zwischen den Tarifpartnern vereinbarten Lohnkostensteigerungen im Busgewerbe auf Grundlage des Manteltarifvertrags umsetzen zu können, sind die durch die Energiekrise ebenfalls belasteten kommunalen Aufgabenträger auf die Förderung des Landes angewiesen“, erklärte Mobilitätsstaatssekretär Michael Hauer. 

„Es ist notwendig, dass Busfahrinnen und Busfahrer angemessen bezahlt werden. Die Mobilitätswende kann nur unter guten Rahmenbedingungen gelingen. Das Mobilitätsministerium ist daher der festen Überzeugung, dass die Unterstützung durch das Land an der richtigen Stelle eingesetzt wird. Inklusive der Abschlagszahlungen im ersten Halbjahr leistet das Land mit den weiteren Zahlungen im Dezember in der Höhe von 15,7 Millionen Euro für das Jahr 2022 insgesamt eine Abschlagssumme von über 21 Millionen Euro. Die 15,7 Millionen Euro hat das Mobilitätsministerium in dieser Woche zur Auszahlung an die vier rheinland-pfälzischen Verkehrsverbünde freigegeben. Damit erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte die Unterstützung, um die Busverkehrsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sichern zu können. Ausdrücklich bedanken will ich mich bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die unter Hochdruck an der Umsetzung der Landesförderung gearbeitet haben“, so Michael Hauer. Zugleich betonte der Staatssekretär die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden, die eine Einigung des seit vielen Jahren schwelenden Konflikts der Tarifpartner überhaupt erst ermöglicht hat.

Um der strukturellen Unterfinanzierung entgegenzuwirken, sei allen voran der Bund gefragt. Dass dem Mobilitätssektor in ganz Deutschland ein Milliardendefizit in Höhe von über 30 Milliarden Euro bis 2030 drohe, habe die Verkehrsministerkonferenz bereits mehrfach unterstrichen. 


Hintergrund

Die Löhne des Fahrpersonals in RLP waren bislang im Vergleich zu den Nachbarbundesländern auf einem sehr niedrigen Niveau und haben folglich mit dazu beigetragen, dass der Mangel an Fahrpersonal akut geblieben ist. Die noch zu veröffentlichende Neufassung der Verwaltungsvorschrift „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich von außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNV (Richtlinien zur Förderung der Personalmehrkosten im Busgewerbe RLP)“ soll nun ihren Beitrag leisten, ein mit den Ländern Hessen und Baden-Württemberg vergleichbares Lohnniveau zu etablieren. Für die kommunalen Aufgabenträger war es bisher nicht möglich aus eigener finanzieller Kraft mit den vorhandenen ÖPNV-Mitteln den Bedarf an Fachkräften beim Fahrpersonal langfristig zu sichern und eine angemessene Entlohnung zu erreichen. Eine anteilige und dauerhafte Förderung durch das Land unter Berücksichtigung der im Bereich der Daseinsvorsorgeaufgabe ÖPNV geltenden besonderen Maßstäben ist zwingend geboten.

Nach den Bestimmungen der neu gefassten Verwaltungsvorschrift soll eine anteilige und dauerhafte Finanzierung der bei den kommunalen Aufgabenträgern durch die drei Tarifabschlüsse der Jahre 2020, 2021 und 2022 entstandenen Mehrkosten im Rahmen der Pflichtaufgabe ÖPNV bis Ende 2026 ermöglicht werden.

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