Das rheinland-pfälzische Klimaschutz- und Energieministerium hat sich in den vergangenen Wochen in kontinuierlicher und intensiver Abstimmung mit der Bundesregierung für die zukünftige Sicherstellung einer flexiblen, bedarfsgerechten Stromproduktion durch Biogas stark gemacht. Dabei ging es vor allem darum, eine zu hohe Abschöpfung von Erlösen zu vermeiden, da der Stromproduktion aus Biogas eine wichtige energiewirtschaftliche Funktion zukommt. Gerade der Strom aus Biomasse ist beliebig verfügbar. Eine Verlagerung der Stromerzeugung aus Biomasse auf Stunden mit hohen Börsenstrompreisen senkt den Bedarf an Erdgas, das ansonsten in Gasturbinen zur Deckung der Spitzenlast eingesetzt werden müsste. Nach der nun bundesweit geltenden Strompreisbremse soll die Bagatellgrenze auf ein Megawatt der Bemessungsleistung angehoben werden.
Damit fallen auch größere Biogasanlagen mit flexibilisiertem Betrieb bis rund 2,2 Megawatt nicht mehr unter die Abschöpfung. „Ich bin sehr froh darüber, dass in der Strompreisbremse nun entsprechende Regelungen aufgenommen wurden, die die besonderen Leistungen der Bioenergie berücksichtigen. Hierfür hat sich Rheinland-Pfalz auf Bundesebene mit Nachdruck eingesetzt“, erklärte Klimaschutz- und Energiestaatssekretär Michael Hauer.
„Diese Änderung ist von enormer Bedeutung und hilft bei der Energiewende – die Biogasanlagen dienen als Energiespeicher und sollen vor allem dann Strom produzieren, wenn er im Netz gebraucht wird“, führte Staatssekretär Hauer aus.
In Rheinland-Pfalz beträgt der Anteil der Bioenergie an der Stromerzeugung ungefähr fünf Prozent, bundesweit rund acht Prozent. Insgesamt verfügt das Land-Rheinland-Pfalz über 430 Anlagen; davon werden 216 mit Biogas betrieben.