„Ich bin sehr zufrieden, dass wir auf der heutigen Umweltministerinnen- und -ministerkonferenz einen großen Schritt zur Modernisierung des Bergrechts gemacht haben. Das Bundesberggesetz muss endlich für die Anforderungen des 21. Jahrhunderts fit gemacht werden“, erklärte Klimaschutzstaatssekretär Erwin Manz nach der heutigen Umweltministerkonferenz.
Große Teile des Bundesberggesetzes entstammen den 1930er Jahren und beruhen auf dem preußischen Berggesetz von 1865. Es kommt also aus einer Zeit in der die Belange zum Schutze des Klimas und der Umwelt keine Rolle gespielt haben und das Bergrecht als reines Wirtschaftsrecht zum Abbau von Ressourcen zur Versorgung der Märkte betrachtet wurde.
„Wir sehen es als überfällig an, dass Klimaschutzbelange und der Schutz der Biodiversität als Entscheidungskriterien in das deutsche Bergrecht aufgenommen werden. Der Abbau von Bodenschätzen ist immer mit einem massiven Eingriff in Natur und Landschaft verbunden. Zudem ist die Erschließung neuer Lagerstätten von Erdöl und Erdgas vor dem Hintergrund der Klimakrise nicht weiter so zu verantworten. Wir brauchen daher für den Abbau von Bodenschätzen neue und transparentere Regelungen zur Berücksichtigung der Belange der Bevölkerung, der Natur und des Klimas“, so Klimaschutzstaatssekretär Manz.
Die Umweltministerinnen und –minister fordern in ihrem Beschluss Pflichten zur Umweltverträglichkeitsprüfung sowie der UVP-Vorprüfung zu überprüfen, punktuell anzupassen und sinnvoll zu ergänzen, insbesondere im Bereich der Erdölgewinnungs- und –erkundungsbohrungen. Zudem sind in Zukunft die Zulassungsverfahren ohne Umweltverträglichkeitsprüfung für die Gewinnung und Erkundung von fossilen Energieträgern transparenter auszugestalten, um dem Wunsch der Öffentlichkeit nach frühzeitiger Information und Beteiligung nachzukommen.
„Aus unserer Sicht ist es notwendig, künftig schon bei der Aufsuchungsgenehmigung in der allgemeinen Vorprüfung Aspekte der Bevölkerung und der Umwelt zu prüfen und damit zu berücksichtigen. Schließlich dient eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung auch den Vorhabenträgern, da sie so rasch mit Einwendungen und potenziellen Genehmigungshindernissen konfrontiert werden. Dies stärkt die Rechte der Bevölkerung und schafft zugleich frühzeitige Klarheit für die Vorhabenträger, auch im Interesse der Rechts- und Investitionssicherheit“, so Manz abschließend.
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