„Die Kommunen spielen beim Erreichen der Klimaschutzziele sowie bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels eine wichtige Rolle. Dabei lassen wir sie nicht allein, sondern unterstützen sie mit Wissen und Geld. Deshalb helfen wir Kommunen unter anderem bei der Umsetzung von Quartierskonzepten und Sanierungsmaßnahmen zur Wärmewende“, so Klimaschutzstaatssekretär Michael Hauer. Nicht erst die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Gasmangellage hätten gezeigt, wie wichtig Energieeffizienzeinsparungen sowie der rationelle Einsatz von umweltfreundlichen Energiequellen seien.
„Hier spielen Quartiere und ihre individuellen Gegebenheiten, beispielsweise in Form von Wärmequellen und -senken, ihrem energetischen Gebäudeenergieeffizienzniveau sowie integrierte Ansätze im Bereich Energie, Klimaschutz und Mobilität eine entscheidende Rolle“, so Hauer. „Deshalb stocken wir ein KfW-Förderprogramm um eigene Mittel auf, um die Kommunen weiter zu entlasten.“
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität stockt für kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz im Rahmen der Haushaltsmittelverfügbarkeit das KfW-Förderprogramm 432 „Energetische Stadtsanierung“ um bis zu 15 Prozent auf. Bei Kommunen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz teilnehmen, kann die Förderung des Landes an die Kommune bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Kommunale Gebietskörperschaften können dazu über das KfW-Förderprogramm 432 „Energetische Stadtsanierung“ einen Zuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent erhalten.
Gefördert werden sowohl Quartierskonzepte als auch Sanierungsmanagementmaßnahmen.
Das Land Rheinland-Pfalz verfolgt dabei den Ansatz, gezielte Anreize zu setzen, mit denen die zeitnahe Ermöglichung und Umsetzung von investiven Folgemaßnahmen zur wirkungsvollen und nachhaltigen Einsparung von Treibhausgasen in Quartieren unterstützt wird.
Eine zur KfW-Förderung zusätzliche Landesbezuschussung können demnach kommunale Gebietskörperschaften erfahren, die die Erstellung und Abrechnung der integrierten Quartierskonzepte innerhalb des Haushaltsjahres der Bewilligung und des darauffolgenden Jahres vollständig abschließen.
Zur Beantragung des Landeszuschusses ist sicherzustellen, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde. Hilfreiche Hinweise zum Antrags- und Umsetzungsprozess sowie die entsprechenden Antragsformulare sind zu finden auf der Seite Förderung der Energiewende.
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