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Klimaschutzministerium erweitert Social-Media-Rahmenkonzept

Transparenzversprechen eingelöst / Zielgruppenauswahl offengelegt
Logo Klimaschutzministerium Rheinland-Pfalz
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Das Klimaschutzministerium hat sein Social-Media-Rahmenkonzept um den Bereich „Werbung auf Facebook“ erweitert. Zuvor hatte das MKUEM die Zulässigkeit von Microtargeting, also das Bewerben von Beiträgen auf Facebook mittels Zielgruppenauswahl, rechtlich prüfen lassen. Ein im März vorgestelltes Gutachten kam zu dem Schluss, dass Microtargeting nicht nur im Sinne der staatlichen Informationspflicht zulässig, sondern im Sinne des Sparsamkeitsgebotes auch sinnvoll ist. Dabei müssen alle Prinzipien staatlichen Informationshandelns befolgt werden: die Grundsätze der Allgemeinzugänglichkeit der Information, das Sachlichkeits- und Richtigkeitsgebot, das Neutralitätsgebot sowie das Verbot der Wahlwerbung.

Die Behörde kommt nun weiterhin ihrem Transparenzversprechen nach und legt die Zielgruppenauswahl, das sogenannte Microtargeting, auch für künftige Postings offen. Die Auswahl ist im Social Media-Rahmenkonzept einsehbar. Dieses wird nun regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert.

Das Social-Media-Rahmenkonzept ist abrufbar auf der Seite Social-Media-Rahmenkonzept.

Das Rechtsgutachten ist abrufbar unter  https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/1519-V-18.pdf

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