| Tiergesundheit

Eder: „Novelliertes Tiergesundheitsgesetz erleichtert die Bekämpfung von Tierseuchen wie der Afrikanischen Schweinepest“

Neues Gesetz löst Landestierseuchengesetz aus dem Jahr 1986 ab – Novellierung soll Tierseuchenprävention stärken
Wildschwein
Wildschwein

„Die Veterinärverwaltung in Rheinland-Pfalz hat sich in den vergangenen Jahren gut und gründlich auf den jetzt eingetretenen Fall der Afrikanischen Schweinepest vorbereitet. Und genau um die Vorbereitung auf und die Bekämpfung von Tierseuchen auch zukünftig bestmöglich zu sichern, haben wir das Tiergesundheitsgesetz zeitgemäß fortentwickelt“, sagte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder am Rande des Plenums im Landtag, der das neue Tiergesundheitsgesetz heute einstimmig beschlossen hat. Das neue Gesetz löst das Landestierseuchengesetz aus dem Jahr 1986 ab.

Zwischenzeitlich haben sich jedoch erhebliche Änderungen bei den Zuständigkeiten der betroffenen Behörden, im Bundesrecht, im EU-Tiergesundheitsrecht sowie bei der Tierseuchenkasse ergeben. Ferner erforderte die Digitalisierung, neue wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Erfahrungen bei der Tierseuchenbekämpfung, -überwachung und -prophylaxe eine Überarbeitung und Modernisierung des Landesrechts.

Die Neufassung hat Auswirkungen auf Tierhalterinnen und Tierhalter, Jagdausübungsberechtigte, die Tierseuchenkasse, die Kommunen, das Fachzentrum für Bienen und Imkerei des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel, das Landesuntersuchungsamt (LUA), die Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion (ADD) sowie das zuständige Ministerium.
 
Durch die Novellierung soll vor allen Dingen die Tierseuchenprävention gestärkt werden. Zentrale Punkte sind unter anderem die Sicherstellung seitens der Kreisverwaltungen, dass Seuchenanzeigen auch außerhalb der Dienstzeit entgegengenommen werden können. Auch die Kostentragung des Landes für Maßnahmen von überregionaler und übergeordneter Bedeutung bei der Überwachung, Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen beispielsweise für die Beschaffung und Lagerung von besonderem Tierseuchen-Equipment wie zum Beispiel Material für Zäune bei ASP. Zusätzlich soll die Pflicht des Umweltministeriums und der Landkreise zur Vorhaltung jederzeit einsatzbereiter Tierseuchen-Krisenzentren eine schnelle Bekämpfung von Tierseuchen ermöglichen.

„Ich bin überzeugt, dass wir uns mit dem neugefassten Gesetz gut für die Zukunft aufstellen. Wie wichtig die Vorbereitung auf Tierseuchen ist, erleben wir aktuell bei der Afrikanischen Schweinepest. Durch das Auftreten der ASP in Brandenburg und Sachsen konnte sich auf den Ernstfall gut vorbereitet werden und die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden aus Hessen und Rheinland-Pfalz funktioniert sehr gut. So konnten die bisher gefundenen infizierten Tiere schnell aufgespürt werden. Was sich in der Praxis erprobt hat, wird durch die Novellierung des Tiergesundheitsgesetzes festgehalten“, schloss Eder.

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