„Damit wir auch künftig besser am und mit dem Wasser leben können, haben wir ein neues Landeswassergesetz auf den Weg gebracht. Dieses ist in aller erster Linie ein Hochwasserschutzgesetz. Mit dem Gesetz setzen wir einen Eckpfeiler, um uns zum einen vor dem menschlichen Leid, aber auch, um uns vor den finanziellen Auswirkungen von Hochwasser besser zu schützen und gleichzeitig die Qualität unserer Gewässer zu verbessern“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder am heutigen Freitag bei der Vorstellung der Eckpunkte einer Novelle des Landeswassergesetzes. Der Gesetzentwurf wurde am Dienstag vom Ministerrat in zweiter Lesung beschlossen und im Anschluss dem Landtag zugeleitet. Am kommenden Donnerstag wird sich das Parlament erstmals mit dem Gesetz befassen.
„Wir alle wissen, dass der Klimawandel voranschreitet – und damit auch die Wahrscheinlichkeit steigt, dass uns künftig mehr Hochwasser- und Starkregenereignisse ereilen werden. Wir nehmen den Hochwasserschutz und die Hochwasservorsorge ernst. Die Hochwasserkatastrophe im Ahrtal hat uns vor Augen geführt, dass wir unsere Schutzmaßnahmen dringend weiter anpassen und verbessern müssen. Deshalb ist dieses Gesetz auch ein Enquete-Kommissions-Erfüllungsgesetz. In der Novelle gehen wir auf die im Wasserrecht umsetzbaren Vorschläge ein und setzen diese gesetzlich um“, so Katrin Eder.
Gewässerrandstreifen schützen vor Verklausungen
Eine wesentliche Forderung der Enquete-Kommission lautete, „verschärfende gesetzliche Regelungen zur Eindämmung der Ablagerung von abschwemmbaren Gegenständen und Materialien in Gewässernähe und der Schaffung von Flächen zum natürlichen Treibgutrückhalt“ zu schaffen. Dies wird nun mit gesetzlich verbindlichen Randstreifen umgesetzt. Konkret bedeutet dies: In einem Abstand von fünf Metern zu Gewässern dürfen grundsätzlich keine Baugenehmigungen erteilt werden. Alles, was dort schon steht und wofür schon eine Genehmigung erteilt wurde, darf aufgrund des Bestandsschutzes so bleiben. Zusätzlich darf hier nichts gelagert werden, auch nicht zwischenzeitlich. Holzpolter, Container und ähnliches müssen also einen Abstand von mindestens fünf Metern zum Gewässer haben.
Alles, was in Ufernähe liegt, kann leicht vom Wasser mitgerissen werden und damit für Verklausungen sorgen, also für verstopfte Brückendurchlässe und damit den Abfluss von Wasser behindern. Der Gewässerrandstreifen erlaubt es außerdem dem Wasser, sich Raum zu suchen und sich auszubreiten. Das verringert die Strömungsgeschwindigkeit, das Wasser verliert an Wucht. Verklausungen führten bei der Ahrtalkatastrophe zu verheerenden Folgen: Das Wasser stieg dadurch deutlich höher an und breitete sich in der Fläche aus. Auf Grund des hohen Wasserdrucks wurden viele Brücken zerstört und es sind Schwallwellen entstanden.
Auch das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sieht fünf Meter breite Randstreifen vor, erlaubt den Ländern aber eigene Regelungen. Mit dem umfassenden Ablagerungsverbot und dem auch innerorts geltenden Bauverbot im 5-Meter-Korridor schafft Rheinland-Pfalz gegenüber dem Bundesrecht jedoch zusätzliche Sicherheit.
Überschwemmungsgebiete müssen nicht mehr durch Verordnungsverfahren festgesetzt werden
Zudem werden Hochwassergefahrenkarten nun unmittelbar als Überschwemmungsgebiete gesetzlich ausgewiesen. Das hat den Vorteil, dass dies nicht mehr per Verordnung erfolgen muss. Ein Verordnungsverfahren ist ein langwieriger Verwaltungsakt. Zieht sich das Verfahren unter Umständen über Jahre hin, hat dies zur Folge, dass die Karten der rechtlich verbindlichen Überschwemmungsgebiete nicht mehr mit den alle sechs Jahre zu überprüfenden und gegebenenfalls zu aktualisierenden Hochwassergefahrenkarten übereinstimmen. Diese Unklarheit soll damit zukünftig vermieden werden. Es bleibt aber dabei, dass das HQ100-Szenario Grundlage für die Überschwemmungsgebiete ist, wie dies das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes vorschreibt.
So sorgen wir schnell für Klarheit für Menschen, Verwaltung und Unternehmen, ob sie in Gefahrenbereichen liegen und welche Maßgaben für sie gelten.
Wasserversorger müssen Bevölkerung über Versorgungssituation informieren
Auch das Thema Wasserknappheit adressiert die Gesetzesnovelle. Es unterstreicht die Verpflichtung der Wasserversorger einerseits Maßnahmen bei Wasserknappheit zu ergreifen, etwa das Befüllen von Pools zu untersagen. Andererseits sieht es vor, die Bürgerinnen und Bürger über die aktuelle Versorgungssituation über die Verfügbarkeit von Wasser zu informieren. Dies kann beispielsweise über eine Wasserampel geschehen.
„Neben vielen anderen wichtigen Maßnahmen, die wir umsetzen, wie etwa dem Sieben-Punkte-Plan oder dem Zukunftsplan Wasser, ist dies nun eine wichtige juristische Verankerung zum Schutz von Mensch und Natur in Rheinland-Pfalz“, so die Klimaschutzministerin.