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Katrin Eder: „Nature Restoration Law ist Sternstunde für die Biodiversität“

EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur verabschiedet
Biene an Pflanze
Biene an Pflanze
Moorlandschaft Oberschockelbruch
Moorlandschaft Oberschockelbruch

Das Europäische Parlament hat heute die EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (EU Nature Restoration Law) verabschiedet.

„Dieser Tag ist eine Sternstunde für die Biodiversität. Die EU-Verordnung ist ein zentraler Schlüssel, um die Artenvielfalt in Europa zu schützen. Wenn wir natürliche Lebensräume für Tiere und Pflanzen erhalten, sichern wir unsere Lebensgrundlagen, schaffen die Basis für eine nachhaltige Landwirtschaft und wirken dem Klimawandel entgegen“, sagte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder. 

Nach der noch ausstehenden, aber als sicher geltenden Verabschiedung durch den Rat der Europäischen Union wird sie als Verordnung unmittelbar und verbindlich in jedem Mitgliedstaat gelten. Ziel der Verordnung ist es unter anderem, bis 2030 für 20 Prozent der geschädigten Ökosysteme Maßnahmen zu deren Wiederherstellung umzusetzen. Auf diese Weise will die EU-Kommission die Verpflichtungen erfüllen, die mit dem Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal 2022 eingegangen wurden.

„Über 80 Prozent der natürlichen Lebensräume wie Wälder und Moore sind in einem schlechten Zustand. In der EU sind außerdem bereits zehn Prozent der Bienen- und Schmetterlingsarten vom Aussterben bedroht und 70 Prozent der Böden in einem schlechten Zustand. Eine artenreiche und gesunde Natur kann den Menschen besser vor den Herausforderungen des Klimawandels schützen, etwa beim natürlichen Wasserrückhalt. Deshalb ist die EU-Verordnung von besonderer Bedeutung. Jetzt ist der Bund gefragt sich zu positionieren und die fachliche und rechtliche Umsetzung der Naturwiederherstellungsverordnung zentral in die zu Hand nehmen“, so Eder.

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