Im Vergabeverfahren für das Dienstrad-Leasing für die Landesbediensteten von Rheinland-Pfalz hat der Bieter DD Deutsche Dienstrad GmbH den Zuschlag erhalten. Nun beginnt die operative Umsetzung mit dem Bieter, den Personalvertretungen und der technischen Umsetzung. „Wir streben einen Leasingstart zum Jahreswechsel an“, erklärte Klimaschutzministerin Katrin Eder.
„Radfahren ist als aktiver Beitrag zum Klimaschutz umweltfreundlich und fördert die Gesundheit“, warb Eder für die Radmobilität. Um den guten Vorsatz, sich mehr zu bewegen, konsequent umzusetzen, sollte eine Einbindung in den Alltag erfolgen. „Ich nutze selbst das Fahrrad gerne für alle Wege innerhalb der Stadt“, verriet die Ministerin. Denn das Fahrrad ist in Großstädten häufig das schnellste Verkehrsmittel. Zudem spart Radfahren Platz, ist geräuscharm und bietet individuelle Mobilität ohne Luftschadstoffe. Aber auch in den ländlichen Regionen bietet das Fahrrad als ein Bestandteil multimodaler Reiseketten in Kombination mit dem ÖPNV – insbesondere der Bahn – große Chancen.
Die Erwartungen an ein Fahrrad, das Fahrfreude bringt, sind individuell unterschiedlich. E-Bikes, Pedelecs oder Lastenräder sind oft kostspielig. Deshalb ermöglicht die Landesregierung eine Entgeltumwandlung zur Nutzung für vom Dienstherrn geleasten Dienstfahrrädern. Beim Fahrrad-Leasing werden durch Entgeltumwandlung monatliche Nutzungsraten für die Miete durch Abzug vom Bruttogehalt bezahlt.
Teilnahmeberechtigte Bedienstete können ein Fahrrad leasen, dessen Wert einschließlich des leasingfähigen Zubehörs den Betrag von 7.000 Euro (Hersteller-UVP) nicht übersteigt. Die Bediensteten sind frei hinsichtlich der Wahl des Fahrrads (Marken, Modelle, Typen). Auch E-Bikes, Pedelecs, Lastenräder und Fahrräder für Menschen mit Behinderungen sind möglich. Das Dienstrad-Leasing und Abschluss eines 36 Monate dauernden Überlassungsvertrags ist freiwillig. Das Dienstrad kann auch privat und auch von Haushaltsangehörigen genutzt werden.
Teilnahmeberechtigt sind Landesbedienstete (Beamtinnen und Beamte ebenso wie Tarifbeschäftigte) in einem unmittelbaren Dienstverhältnis zum Land Rheinland-Pfalz mit Anspruch auf laufende Bezüge. Sowohl das Dienstverhältnis als auch die laufende Bezügezahlung müssen zudem voraussichtlich mindestens für die Dauer der Leasinglaufzeit ununterbrochen fortbestehen. Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf können ebenfalls am Leasing teilnehmen.