Der Ministerrat hat heute den Weg eines vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) eingebrachten Entwurfes für ein grundlegend novelliertes Landesjagdgesetz eröffnet. Damit hat ein im Jahr 2021 begonnener Gesetzgebungsprozess einen ersten Zwischenstand erreicht und wird nunmehr den vom Gesetzentwurf berührten Interessensgruppen und Institutionen zur Stellungnahme zugeleitet. Mit dem Entwurf werden Antworten auf gegenwärtig drängende umwelt-, klima- und jagdpolitische Herausforderungen gegeben. Dabei soll das gesamte Spektrum des Jagdwesens berücksichtigt werden: der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere des Waldes, der Tierschutz, der Natur- und Artenschutz, die Landschaftspflege, aber eben auch alle jagdlichen Belange.
„Mit dem Regierungsentwurf zur Novellierung des Landesjagdgesetzes macht sich Rheinland-Pfalz auf den Weg, eines der modernsten, wenn nicht das modernste Jagdrecht der Republik zu implementieren“, erklärte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder. „Der Gesetzentwurf greift die immer stärker sichtbar werdenden Folgen des Klimawandels auf und eröffnet eine bessere Unterstützung der Waldentwicklung durch jagdliches Management. Der praktischen Jagdausübung werden durch die Flexibilisierung der Abschussregelung und der Stärkung der Privatautonomie mehr Freiheiten eingeräumt. Zugleich wird der Tierschutz gestärkt, der ohnehin bei der Jagd von zentraler Bedeutung ist. Mit dem Tierschutz kaum vereinbare Jagdpraktiken wie die Ausbildung von Jagdhunden an flugunfähig gemachten lebenden Enten, aber auch die für Hunde gefährliche Jagd in Dachs- und Fuchsbauten werden verboten. Neu ist etwa auch die in der Hegeverpflichtung ausdrücklich verankerte Unterstützung seitens der Jagdrevierinhaberinnen und -inhaber bei der Rettung von Jungwild, wie Rehkitzen, anlässlich der Wiesenmahd. Schließlich wird auch der Naturschutz durch Förderung der Biodiversität gestärkt. Die Entnahme invasiver Arten wird erleichtert. Zugleich wird dem heimischen Rotwild, das bisher nur in bestimmten Gebieten geduldet werden durfte, nahezu im ganzen Land Lebensraum eröffnet“, so die Ministerin weiter.
In dem Gesetzentwurf sind zeitgemäße gesetzliche Zielvorgaben in Form von klaren Inhaltsbestimmungen für Jagd und Hege, orientiert an wildbiologischen Erkenntnissen definiert worden. Beispielhaft zu nennen sind in sechs sehr konkreten Punkten formulierte Vorgaben für die Jagdausübung, wie etwa diejenige, artenreiche und gesunde Wildpopulationen in einem angepassten Verhältnis zu ihrem Lebensraum und unter Berücksichtigung des Klimawandels zu erhalten und zu entwickeln.
„Durch einen Regelungsabbau und eine Digitalisierung der Jagdverwaltung wird der Bürokratieaufwand für die Jagdbehörden, aber auch für die Jägerschaft reduziert“, erläuterte Katrin Eder. Waldbesitzende und Landwirtinnen und Landwirte erhalten weitere Gestaltungsfreiräume für die Jagdnutzung an und in ihren Jagdbezirken. So wird Grundbesitzenden beispielsweise unter bestimmten Bedingungen der Anspruch auf eine Erlaubnis zum Mitjagen ermöglicht, auch wenn die Jagd verpachtet ist. Vereinfacht wird auch die Wildschadensabwicklung. „Zudem wird erstmalig ein professionelles Management von Wildtieren in Siedlungsräumen implementiert. Der Gesetzentwurf sieht eine Ausbildung von Jägerinnen und Jägern zu urbanen Wildberaterinnen und Wildberatern vor, die zukünftig die Kommunen und die dortige Bevölkerung beim Umgang mit Wildtieren unterstützen sollen“, betonte Umweltministerin Eder.
Mit dem Entwurf werden die derzeitigen landesjagdgesetzlichen Bestimmungen nach nunmehr elfjähriger Bestandskraft weiterentwickelt, weil sie in Teilen nicht mehr den gegenwärtigen Anforderungen gerecht werden. „Die gravierenden Folgen des Klimawandels für unsere heimischen Wälder erfordern nicht allein Anpassungsmaßnahmen im Bereich der Waldpflege, sondern zunehmend eben auch eine bedarfsgerechte Anpassung des Jagdmanagements in Rheinland-Pfalz“, erklärte Klimaschutzministerin Katrin Eder. Die Parteien der Regierungskoalition hatten vor allem auch mit Blick auf diese Erfordernis eine umfassende Novellierung der jagdrechtlichen Vorschriften in ihrem Koalitionsvertrag verankert.
Der Weg hierzu nahm seinen Ausgang in einem breit angelegten Evaluierungsverfahren, bei dem den tangierten Verbänden und Behörden die Möglichkeit eröffnet worden war, ihre Überlegungen zu einer Anpassung des Landesjagdgesetzes vorzutragen und im weiteren Gang des Verfahrens anlässlich organisierter Diskussionsforen einzubringen. „Das Evaluierungsverfahren war sehr umfassend und zeitintensiv, unterstreicht damit aber zugleich die Absicht meines Hauses, fachliche Kenntnisse, Erfahrungen und Bewertungen der beteiligten Gruppen in den Normfindungsprozess mit einfließen zu lassen“, so Eder weiter.
„Insgesamt sind wir davon überzeugt, dass der Regierungsentwurf zum Landesjagdgesetz die geeigneten rechtlichen Grundlagen schafft, um das Jagdwesen zeitgemäß weiterzuentwickeln. Davon profitieren Jägerinnen und Jäger, Waldbesitzende und Landwirte gleichermaßen“, führte Eder aus.
Am heutigen Tag beginnt das Anhörungsverfahren für die vom Gesetzentwurf berührten Verbände und Institutionen. Nach fachlicher Befassung mit deren erbetenen Anregungen wird die Landesregierung eine abschließend überarbeitete Fassung der Gesetzesvorlage Mitte nächsten Jahres dem Landtag von Rheinland-Pfalz zur Beschlussfassung zuleiten, sodass ein Inkrafttreten zum Jagdjahr 2025 erwartet wird. In den kommenden Monaten wird das MKUEM zudem die berührten Rechtsverordnungen sowie die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Landesjagdgesetzes anpassen, sodass ein zeitgleiches Inkrafttreten mit dem Parlamentsgesetz in Aussicht steht. Das MKUEM wird bei der Entwicklung der genannten Vorschriften weiterhin den Dialog mit den fachlich berührten Institutionen suchen und hofft dabei auf einen – wie bisher – konstruktiven, breit angelegten Diskurs.
Details zum Regierungsentwurf können im Internet unter https://s.rlp.de/landesjagdgesetz heruntergeladen werden.