„Unser Umgang mit dem Wolf zeigt Erfolge: Durch gezielte Präventionsmaßnahmen ist die Anzahl der Risse an Haus- und Nutztieren deutlich gesunken. 2021 hatten wir mit 101 Rissen die meisten in der Geschichte von Rheinland-Pfalz. Seitdem sind die Zahlen konstant auf lediglich 16 Risse in diesem Jahr gesunken. Effektiver Herdenschutz durch Zäune und Herdenschutzhunde und durch die gute Zusammenarbeit mit Tierhalterinnen und Tierhaltern zeigen, dass Konfliktpotenziale weiter reduziert und die Herden vor dem Wolf und der Wolf vor dem Menschen geschützt werden konnte. Dieser Erfolg ist auch die Erfolgsgeschichte des KLUWO – des Kompetenzzentrums Luchs und Wolf – das seit dem Oktober 2021 den Herdenschutz vorantreibt“, sagte Umweltministerin Katrin Eder am heutigen Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Mainz. Auf dieser stellte sie den aktuellen Wolfsmanagementplan vor und hielt dabei fest: „Unser Umgang mit dem Wolf ist keineswegs statisch, sondern passt sich der Bestandsentwicklung, dem Verhalten der Tiere sowie sich verändernden gesetzlichen Vorgaben und Erkenntnissen aus der Wissenschaft an. Ein landesweites Monitoring, das mit der Erstfassung des Wolfsmanagementplans eingeführt wurde“, so Eder, „liefert eine neutrale und verlässliche Datengrundlage über die Verbreitung und das Verhalten der Tiere. Derzeit reden wir von maximal vier erwachsenen Tieren und zwei Rudeln, wobei das zweite Rudel durch zwei Geschwister begründet wurde. Das zeigt, dass wir noch keinen günstigen Erhaltungszustand erreicht haben.“
Der Wolfsmanagementplan ist die Bedienungsanleitung für den Umgang mit dem Wolf und fußt auf dem Bundesnaturschutzgesetz und den wissenschaftlichen Empfehlungen des Bundesamtes für Naturschutz. Seit der ersten Fassung des Managementplans und dem ersten Wolfsriss in Rheinland-Pfalz im Jahr 2015 haben sich hier aufgrund der Bestandsentwicklung und Erfahrungen mit dem Wolf Neuerungen ergeben.
Erstens: Ab sofort können Präventionsgebiete leichter ausgewiesen werden. Während bislang Naturraumgrenzen maßgeblich für die Ausweisung eines Präventionsgebietes zu Grunde gelegt wurden, zählt fortan ein Radius von 30 Kilometern rund um einen Wolfsnachweis.
Zudem verkürzt sich der Zeitraum von bislang sechs auf nunmehr drei Monate, in denen es Wolfsnachweise, etwa durch Kotfunde, geben muss, damit ein Gebiet zum Präventionsgebiet ausgewiesen werden kann.
Bislang gibt es sechs Präventionsgebiete:
- Seit Ende Mai 2018 das Präventionsgebiet Westerwald
- Seit September 2019 das Präventionsgebiet der Verbandsgemeinden Prüm, Gerolstein und Adenau
- Seit November 2020 das Präventionsgebiet Westeifel (Inklusion der VGs Prüm & Gerolstein)
- Seit März 2021 das Präventionsgebiet Taunus
Zweitens fallen auch Beweiderinnen und Beweider in Naturschutzprojekten, die vom Land gefördert werden, unter die Regelungen eines Präventionsgebietes. Das bedeutet, auch sie bekommen den vollen Umfang an Förderungen. „Beweidung ist ein zentrales Element im Naturschutz. Rinder, Schafe und Ziegen etwa tragen dazu bei, dass Landschaften nicht verbuschen und somit Lebensraum für viele seltene Tier- und Pflanzenarten erhalten wird. Zu ihnen gehören beispielsweise der Neuntöter und die Zauneidechse“, so Eder. Das tatsächliche oder mögliche Vorkommen eines Wolfes, solle niemanden davon abhalten, Tiere auf der Weide zu halten. Diese Form der Tierhaltung sei besonders artgerecht, diene dem Tierwohl und dem Naturschutz.
Drittens: Die Förderkulisse wurde neu angepasst. Auch Tierhalterinnen und Tierhalter, die außerhalb des Präventionsgebietes liegen, können auf Antrag eine hundertprozentige Förderung für Herdenschutzmaßnahmen nach einem bestätigten Wolfsriss erhalten. Die Förderung beinhaltet sowohl die Anschaffung als auch den Arbeitsaufwand zum Aufstellen der Zäune sowie deren Unterhaltungskosten, die etwa für Strom anfallen. Zuvor erhielten die Tierhalterinnen und Tierhalter ein Notfallset, also einen mobilen Elektrozaun, der wieder zurückgegeben werden musste.
Zudem wird anders als bislang nicht mehr der Kaufpreis für einen Herdenschutzhund erstattet, sondern die Unterhaltungskosten, die pauschal jährlich mit tausend Euro gefördert werden können. Dies ist eine finanzielle Erleichterung für die Tierhalterinnen und Tierhalter gegenüber der bisherigen Regelung.
„Durch die Präventionsmaßnahmen der herdensicheren Zäune erfährt der Wolf, dass es hier nichts zu holen gibt. Genau wie Hunde lernen Wölfe sehr schnell. Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass es das Tier vielleicht noch einmal probieren wird, aber dann keine weiteren Versuche unternimmt“, so Julian Sandrini, Leiter des Koordinationszentrums Luchs und Wolf (KLUWO), das für die Förderung, Beratung und das Monitoring zum Wolf zuständig ist. Zuvor übernahm dies die Stiftung Natur und Umwelt (SNU). Seither wurden 588 Anträge eingereicht und rund 1.630.000 Euro ausbezahlt.