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Katrin Eder: „Frei werdende Flächen an der Ahr können künftig leichter für Hochwasserschutz erworben werden“

Kommunen mit Rundschreiben im Ahrtal informiert - Klimaschutzministerium trägt maßgeblich mit der Aktion Blau Plus zur Finanzierung bei
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Die Kommunen können künftig leichter Flächen erwerben, die in der Nähe von Gewässern liegen und damit von einem Hochwasser betroffen sein können. Derartige Grundstücke sollen leichter für den Hochwasserrückhalt und die Gewässerentwicklung genutzt werden. Das Klimaschutzministerium übernimmt die Förderung und trägt maßgeblich mit der Aktion Blau Plus zur Finanzierung bei. Das Innenministerium hat die Kommunen im Ahrtal mit einem Rundschreiben informiert. Die Rahmenbedingungen wurden gemeinsam mit dem Klimaschutzministerium, dem Innenministerium und dem Landwirtschafts- und Weinbauministerium erarbeitet.

„Die zunehmende Erderhitzung wird dazu führen, dass es häufiger Extremwettereignisse gibt. Deswegen müssen wir die Hochwasservorsorge, aber auch die Anpassung an die Klimafolgen verbessern. Wir gehen hier nicht nur Mammutaufgaben, sondern auch große Gemeinschaftsaufgaben an. Dazu gehört, dass wir möglichst alle Chancen nutzen, freiwerdende Flächen an der Ahr für die Zwecke des Hochwasserschutzes und der Gewässerentwicklung zu erwerben. Um das zu realisieren, sichern wir im Klimaschutzministerium über die Aktion Blau den jeweiligen Grundstückserwerb ab, soweit die Förderkriterien erfüllt werden“, erklärte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder.

Gemeinsam mit dem Ministerium des Innern und für Sport, dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und in Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen wurde daher eine Regelung erarbeitet, die für die verschiedenen Fälle des Flächenerwerbs innerorts und außerhalb von Ortschaften Klarheit hinsichtlich der Finanzierung schafft.

Ein besonderes Problem war dabei, dass sich der Flächenerwerb haushaltsrechtlich grundsätzlich am Verkehrswert orientieren muss. Für Flächen, die zum Zeitpunkt der Flut Bauland waren und sich im besonderen Gefahrenbereich des vorläufig festgesetzten Überschwemmungsgebietes befinden, kann davon ausgegangen werden, dass der amtliche Bodenrichtwert für Bauland zum Verkehrswert (nach der Flut) in einem offenkundigen Missverhältnis steht, so dass er in diesen Fällen nicht zugrunde gelegt werden kann. Um das Verfahren auch in diesen Fällen zu beschleunigen, kann nunmehr auf einen pauschalierten Verkehrswert zurückgegriffen werden. Dieser wird bestimmt, indem vom jeweiligen Bodenrichtwert für Bauland ein Abschlag von 75 Prozent vorgenommen wird. Damit ist eine gutachterliche Stellungnahme oder ein Verkehrswertgutachten entbehrlich. Bei einem Flächenerwerb von Weinbauflächen im Außenbereich wird analog verfahren, hier beträgt der Abschlag 60 Prozent vom jeweiligen Bodenrichtwert für Weinbauflächen.

Die Finanzierung des Flächenerwerbs nach der VV Wiederaufbau ist jedoch auf den Gewässerrandstreifen beschränkt.

Ministerin Katrin Eder: „Mit den Fördermitteln des Landes aus unserer Aktion Blau Plus, dem Aktionsprogramm zur Herstellung naturnaher Gewässer, stellen wir kumulierend zum Aufbaufonds Mittel bereit, um ganze Ufergrundstücke zu erwerben. Das überragende Landesinteresse an einer nachhaltigen Hochwasservorsorge rechtfertigt es, die Fördermittel nach der VV Wiederaufbau im Gewässerrandstreifen mit Landesmitteln aufzustocken und darüberhinausgehend auf den gesamten besonderen Gefahrenbereich sowie die darüberhinausgehenden Parzellenanteile zu erweitern.“

Nach der Flutnacht vom 14./15. Juli 2021 wurden entlang der Ahr insgesamt rund 60 Hektar Rebfläche total oder teilweise zerstört. Der Großteil der Flächenschäden befindet sich in dem neu ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet. Auf rund zehn Hektar der ursprünglichen Weinbaufläche ist künftig keine Anlage von Kulturen mehr möglich. Gerade für den Erwerb dieser Flächen ist es von Bedeutung, dass nunmehr den geschädigten Winzerinnen und Winzern eine entsprechende Förderkulisse angeboten werden kann. 
Der Flächenerwerb soll nach Möglichkeit im Rahmen von Bodenordnungsverfahren durch das DLR Westerwald-Osteifel abgewickelt werden.

Weinbauministerin Schmitt: „Mit der vom Landwirtschaftsministerium eingesetzten Task Force Ländliche Bodenordnung unterstützen wir die Winzerinnen und Winzer an der Ahr beim Wiederaufbau. Wir müssen das Kulturgut Wein und die Weinwirtschaft an der Ahr unbedingt erhalten. Der Weinbau ist das Herzstück des Ahrtals auch aus touristischer Sicht. Im Rahmen von ländlichen Bodenordnungsverfahren wird hierzu das Flächenmanagement auch für die nicht mehr bewirtschaftbaren ehemaligen Rebflächen durchgeführt und nach entsprechenden Ersatzmöglichkeiten gesucht. Das kann die Bereitstellung von Ersatzflächen sein oder der durch das Land geförderte Erwerb der Flächen. Mit diesen Lösungen wollen wir den Winzerinnen und Winzern beim Wiederaufbau bestmöglich unter die Arme greifen.“

Auch für den innerörtlichen Wiederaufbau kann ein Flächenerwerb durch die Kommunen erforderlich werden, wenn diese zur Durchführung von Ersatzvorhaben im Bereich der gemeindlichen Infrastruktur (etwa Straßen, Brücken oder Freizeitflächen) an anderer Stelle entsprechende Grundstücke benötigen. Auch für diese Fälle schafft die Regelung nunmehr Klarheit. Im Regelfall kann auf ein zeitintensives Verkehrswertgutachten verzichtet werden.

„Die Regelung schafft eine Vereinfachung bei der Ermittlung des Ankaufswertes von Grundstücken und klärt den Einsatz von Aufbauhilfen. So können wichtige Aufbauprojekte beschleunigt werden“, sagte Innenminister Roger Lewentz.

Der Flächenerwerb für innerörtliche Grundstücke erfolgt über die Antragsstrecke für Kommunen bei der ADD.

Der Flächenerwerb für Gewässerrandstreifen ist durch entsprechende Förderanträge der Kommunen über das elektronische Fachverfahren des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MIP-Wiederaufbau) zu beantragen.
Dies gilt auch für die über den Gewässerrandstreifen hinausgehenden Flächenanteile von Ufergrundstücken. Hier ist jedoch im elektronischen Fachverfahren die Antragsstrecke nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (MIP-Förderung) auszuwählen.

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