| Wasserentnahmeentgelt

Katrin Eder: „Effiziente Wassernutzung ist effektiver Wasserschutz“

Gesetzesinitiative zum Wasserentnahmeentgelt – Gesetzentwurf sieht die Aufhebung der Entgeltfreiheit für die Entnahmen zur land- und forstwirtschaftlichen Bewässerung vor
Bewässerung eines Gemüsefeldes
Bewässerung eines Gemüsefeldes

„Das Wasserentnahmeentgelt wurde in Rheinland-Pfalz bereits Anfang 2013 eingeführt. Damals wurden die Entnahmen von Grund- und Oberflächenwasser zur land- und forstwirtschaftlichen Bewässerung von der Entgeltpflicht ausgenommen. Infolge des Klimawandels und der zunehmenden Wasserknappheit ist es allerdings erforderlich, weitergehende Maßnahmen zur Schonung der Ressource Wasser vorzunehmen. Deshalb sieht ein aktueller Gesetzesentwurf die Aufhebung der Entgeltfreiheit für die Entnahmen zur land- und forstwirtschaftlichen Bewässerung vor, um auch dort Anreize zu einer schonenden und effizienten Wassernutzung zu schaffen“, sagte Klimaschutzministerin Katrin Eder hinsichtlich der Gesetzesinitiative der Landesregierung, die im Ministerrat im ersten Durchgang beschlossen wurde und die im Koalitionsvertrag enthalten ist. Dabei sollen diese Entnahmen aus dem Grundwasser und den oberirdischen Gewässern künftig ebenfalls in die Entgeltpflicht einbezogen werden, um Abgabengerechtigkeit herzustellen und den Erfordernissen der Klimawandelfolgenanpassung gerecht zu werden. 

Im Einzelnen soll die Entgeltpflicht in Umsetzung der in der Koalitionsvereinbarung formulierten Ziele wie folgt ausgestaltet werden: 

  • Die Höhe des zu leistenden Entgelts soll sich grundsätzlich nach den allgemein geltenden Entgeltsätzen (das heißt 6 Cent pro Kubikmeter bei Grundwasser und 2,4 Cent pro Kubikmeter bei Oberflächenwasser) richten. Für Wasser und Bodenverbände soll ein um 50 Prozent reduzierter Entgeltsatz zum Tragen kommen, um den Vorteilen der verbandlich organisierten Entnahmen für die Gewässerbewirtschaftung und dem Verwaltungsvollzug Rechnung zu tragen.
  • Durch eine Regelung zur Verrechnung von Investitionskosten für Einrichtungen zur digitalen Mengenerfassung (bis zu 75 Prozent in drei Jahren) soll ein Anreiz zur Anschaffung entsprechender Messgeräte gesetzt werden, die auch die Gewässerbewirtschaftung insgesamt erleichtern.  
  • Das Aufkommen aus dem Entgelt für Entnahmen zur Bewässerung soll im Wege der Förderung ausschließlich für Maßnahmen und Projekte zur ressourcenschonenden Bewässerung in Land- und Forstwirtschaft (zum Beispiel witterungsgesteuerte Beregnungstechniken) verwendet werden dürfen (vollständige Zweckbindung).
  • Ergänzend soll die allgemeine Bagatellregelung zur Vereinheitlichung der Entgeltbefreiung so geändert werden, dass das Entgelt nur für die Entnahmen erhoben wird, die über der bereits geltenden Mengengrenze liegen (Freimenge).

„Nach groben Schätzungen wird die vorgesehene Einführung der Entgeltpflicht im Landeshaushalt zu jährlichen Netto-Einnahmen von 0,4 bis 0,8 Millionen Euro führen; etwa die Hälfte stammt von Wasser- und Bodenverbänden. Durch die Entlastung der entgeltpflichtigen Entnehmer um das Entgelt für die Freimenge werden die Einnahmen im Landeshaushalt bei den bisher schon Entgeltpflichtigen um rund 170.000 Euro und damit um weniger als ein Prozent sinken. Zusätzliche Kosten bei den kommunalen Gebietskörperschaften entstehen nicht“, rechnete Katrin Eder vor. „Eine effiziente Wassernutzung ist effektiver Wasserschutz“, schloss die rheinland-pfälzische Klimaschutzministerin.

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